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singulär

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singul-är Adj. frz.-deu. ‘nur vereinzelt auftretend, selten’,

  • anfangs (dem Frz. entsprechend) singulier
  • und (in Anlehnung an das Lat.) singular (Mitte 17. Jh.),
  • dann französierend singulair, singulär (18. Jh.).
  • Vgl. von lat. singulus ‘einzeln, ein einziger, einer allein’
    • abgeleitetes lat. singulāris ‘zum einzelnen gehörig, vereinzelt, außerordentlich, augezeichnet’;
      • daraus entlehnt afrz. singuler, (mit Suffixwechsel) singulier ‘einzeln, einzig’, frz. singulier ‘einzeln, einzig, eigentümlich, ausgezeichnet’.