authentisch
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authentisch agr.-lat.-deu. Wrtdtng:: 'selbenst', 'von sich ausgehend getan, tuend', 'selbstverursachend'
- authentisch Adj.
- ‘von der maßgeblichen Instanz ausgehend, mitgeteilt’.
- Grie. authéntēs (αὐθέντης) m.
- bezeichnet in ältester Zeit den Mörder,
- genauer den Selbst- oder Verwandtenmörder,
- später den Herrn und Gebieter (daher Efendi, s. d.),
- aber auch den, der selbst eine Tat verübt, vollbringt, den Urheber einer Tat.
- bezeichnet in ältester Zeit den Mörder,
- Erstes Kompositionsglied ist griech. autós αὐτός ‘selbst, eigen’ (s. auto-).
- Die Deutung des zweiten ist umstritten; vermutlich sind hier verschiedene Wörter zusammengefallen,
- vgl. Kretschmer in: Glotta 3 (1912) 289 ff.
- Das Zugehörigkeitsadjektiv grie. authentikós (αὐθεντικός)
- bedeutet seiner Bildung nach ‘zum Urheber (einer Tat) in Beziehung stehend’,
- daher (besonders von Schriften und Äußerungen) ‘original, zuverlässig, maßgebend’.
- Spätlat. authenticus wird, wie das grie. Ursprungswort,
- zunächst vor allem auf Schriften und Schriftstücke bezogen (z. B. auf die ‘eigenhändige, urschriftliche’ Fassung im Gegensatz zur Kopie),
- erweitert dann aber seinen Anwendungsbereich, so daß das Adjektiv im Mlat.
- sowohl ‘original, echt, zuverlässig’
- als auch ‘anerkannt, rechtmäßig, verbindlich’ bedeutet.
- In diesen Verwendungen erscheint authentisch seit dem 16. Jh. im Dt.; im 18. Jh. existiert daneben die frz. Form authentique.