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ignōrantia facti

aus AufEinWort, der freien Forschung
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ignōrantia facti lat. Unkenntniß von Tatsachen, Ereignissen u. Handlungen, für die Frage der Gültigkeit u. Rechtsverbindlichkeit der Rechtsgeschäfte oft von wichtigem Einfluß.

infolge daher „Unkenntnis der Wahrheit“