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Kardinalbischof

aus AufEinWort, der freien Forschung
Die Kardinalbischöfe beim Konsistorium im April 2017

Diese Klasse der Kardinäle setzt sich derzeit (2025) aus drei Gruppen zusammen:

  1. Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel
  2. Kardinalbischöfe, welche den Kardinalbischöfen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind
  3. Kardinalbischöfe mit eigenem Titel
  • Die Gruppe der Kardinalbischöfe, welche den Kardinalbischöfen mit suburbikarischem Titel gleichgestellt sind, wurde 2018 durch Papst Franziskus neu geschaffen. Per Reskript vom 26. Juni 2018 erweiterte er die Klasse der Kardinalbischöfe mit Wirkung zum 28. Juni 2018 um vier neue Mitglieder mit eigenem Titel und stellte sie den Kardinalbischöfen mit suburbikarischen Bistümern gleich, da die Anzahl der Kardinalpriester und der Kardinaldiakone in den letzten Jahrzehnten stark angewachsen, die der Kardinalbischöfe jedoch unverändert geblieben war.[1] Um einen fünften Kardinalbischof ohne suburbikarischen Titel erweiterte Papst Franziskus die Klasse am 1. Mai 2020.[2] Die Ernennungen erfolgten jeweils pro hac vice in Abweichung von can. 350, § 1 CIC, nicht durch eine allgemeine Schaffung neuer Plätze durch eine Änderung dieses Kanons, der die Zugehörigkeit zur Klasse der Kardinalbischöfe regelt. Mit der Versetzung Tagles auf den suburbikarischen Titel von Albano ist damit kein vakanter Platz entstanden, sondern die Zahl der mit den suburbikarischen Titeln gleichgestellten Kardinalbischöfe bis auf weiteres auf vier gesunken.

Amtierende Titelinhaber

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Die sechs Kardinalbischöfe mit suburbikarischem Titel sind:

Die denjenigen mit suburbikarischem Titel gleichgestellten Kardinalbischöfe sind:

Die zwei Kardinalbischöfe mit eigenem Titel sind: