Zum Inhalt springen

Kompetenz

aus AufEinWort, der freien Forschung

lat. competēns, lat.-deu. 'kompetent sein'; Wrtdtng: wrtl. a.s. das. 'Zusammentreffende', sgm. o. rechtl. erteilte Erlaubnis als 'Befugnis (mit einhergehender Zuständigkeit)'

  • Kompetenz f.
    • ‘Recht auf Abgaben, Einkünfte, Lebensunterhalt’ (16. Jh.),
    • ‘Zuständigkeit, Fähigkeit, Sachverstand’ (19. Jh.)
  • ist eine Entlehnung aus
    • lat. competentia ‘Zusammentreffen, Symmetrie, Analogie’,
      • mlat. auch ‘Zugehörigkeit, Zuständigkeit’.
  • Die Verwendungen des Substantivs im Lat. und im Dt. (hier zuerst in der Rechtssprache)
    • folgen denen des Verbs lat. competere ‘zusammentreffen, zutreffen, entsprechen, gesetzlich fordern’,
      • mlat. auch ‘angemessen, geeignet sein, zustehen, zukommen’,
    • und dessen Part.adj. competēns (Genitiv competentis) ‘zuständig, geeignet, angemessen’,
      • mlat. auch ‘zustehend’, woraus nhd. kompetent Adj. ‘zuständig, fähig, sachverständig’ (18. Jh.).

Kompetenz (von lateinisch competentia „Eignung“) steht für Fähigkeiten:

Kompetenz steht für eine verliehene Berechtigung:

  • Kompetenz von Behörden, Gerichten oder anderen Organisationen, siehe Zuständigkeit

Siehe auch:

Das Wort Kompetenz stammt aus lateinisch competentia  ‚Eignung‘, ‚Befugnis‘, dessen Verb competere ‚zusammentreffen‘, ‚ausreichen‘, ‚zu etwas fähig sein‘, ‚zustehen‘ oder ‚wetteifern‘ bedeuten kann. Anstelle von Kompetenz setzte sich zunächst in der deutschen Amtsspracheseit 1658 nach Ernst Fidicin der Begriff Befugnis durch. Das Adjektiv „kompetent“ bedeutete ursprünglich um 1731 ‚zuständig sein für‘, wird heute jedoch zunehmend als Synonym für „urteilsfähig“ oder „fachlich geeignet“ verwendet.

Kompetenz Meyers Großes Konversations-Lexikon 1907

[✐ | ✎]

Kompeténz [1] (lat.), Zuständigkeit, Befugnis; der gesetzliche Wirkungskreis einer öffentlichen Stelle, namentlich einer Behörde (s. Zuständigkeit); auch das jemand von Rechts wegen Zukommende, das ihm nicht entzogen werden darf, z. B. die Gebührnisse des Soldaten an Geld (Löhnung oder Traktament und Verpflegungszuschuß), Brot und Kleinbekleidungsstücken (Kompetenzen); der Ertrag einer Stelle; daher Kompetenzbuch, das Aktenstück, in dem die Bestandteile einer Pfarrbesoldung verzeichnet sind. Der Ausdruck Kompetenz-Kompetenz, die Befugnis, sich seinen rechtlichen Wirkungskreis selbständig zu bestimmen, wird in staatsrechtlichen Schriften und politischen Erörterungen auch vielfach gebraucht, um auszudrücken, daß dem Deutschen Reich, wie früher dem Norddeutschen Bunde, die Zuständigkeit gebührt, seine Zuständigkeit zu erweitern (Artikel 78 der Reichsverfassung). – Über die Rechtswohltat der K. s. d.

Kompetenz (WKPE)

[✐ | ✎]

Der Begriff „Kompetenz“ tauchte erstmals 1959 in einem Artikel von R.W. White als Konzept für Leistungsmotivation auf.[1] 1970 definierte Craig C. Lundberg dieses Konzept als „Planning the Executive Development Program“. Der Begriff gewann 1973 an Bedeutung, als David McClelland eine bahnbrechende Arbeit mit dem Titel „Testing for Competence Rather Than for Intelligence“ verfasste. Der von McClelland geschaffene Begriff wurde vom Außenministerium in Auftrag gegeben, um die gemeinsamen Merkmale leistungsstarker Botschaftsagenten zu erklären und ihnen bei der Rekrutierung und Entwicklung zu helfen.[2] Seitdem wurde es von Richard Boyatzis und vielen anderen, darunter T.F., populär gemacht. Gilbert (1978), der das Konzept zur Leistungsverbesserung verwendete.

Seine Verwendungsmöglichkeiten sind sehr unterschiedlich, was zu erheblichen Missverständnissen geführt hat. Studien zur Kompetenz zeigen, dass Kompetenz ein sehr kompliziertes und umfangreiches Feld abdeckt, wobei verschiedene Wissenschaftler unterschiedliche Definitionen von Kompetenz haben. 1982 führte Zemek eine Studie zur Definition von Kompetenz durch. Er interviewte mehrere Spezialisten auf dem Gebiet der Ausbildung, um zu bewerten, was Kompetenz schafft. Nach den Interviews kam er zu dem Schluss: „Es gibt keine klare und eindeutige Einigung darüber, was Kompetenz ausmacht.“ Kompetenz hat mehrere verschiedene Bedeutungen und bleibt einer der am weitesten verbreiteten Begriffe im Bereich der Managemententwicklung sowie in der Organisations- und Berufsliteratur.[3]
  1. ↑ Quelle: Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 345. Permalink: http://www.zeno.org/nid/20006919057; Lizenz: Gemeinfrei; Faksimiles: 345