Partikularie
Partikularie lat.-deu. 'Individuale'
Individuale/Partikularien (K12): Die Kategorialklasse der Individuale ist von besonderer Wichtigkeit, weil wir – menschliche Personen – zu dieser Kategorialklasse gehören, und zu dieser oder jener ihrer kategorialen Subklassen (von Einteilungsebene 3 bis 6).
Der (mittels eines Kunstworts ausgedrückte) Begriff des Individuals – der Partikularie – ist eine Erweiterung des Begriffs des Individuums (in welchem Sinne, wird bald deutlich werden). Die Bezeichnung „Partikularie“ ist insofern günstiger als „Individual“ und insbesondere „Individuum“, als sie einen nicht auf die Idee bringen kann (via Etymologie), der ausgedrückte Begriff hätte etwas mit Unteilbarkeit oder Teillosigkeit zu tun. (Andererseits darf man auch nicht meinen, Partikularien hätten stets echte Teile: partes.) Wegen der Eingeführtheit des Wortes „Individuum“ und der im Wort „Individual“ direkt manifestierten Sinnverwandtschaft zu „Individuum“ wird nichtsdestoweniger in diesem Buch die Bezeichnung „Individual“ gegenüber „Partikularie“ und die Bezeichnung „Individuum“ gegenüber „maximalkonsistente Partikularie“ bevorzugt. Hier – unmittelbar am Anfang dieses Abschnitts – aber noch nicht.
Partikularien (oder per fiat synonym: Individuale) sind als Objekte nicht ergänzungsbedürftig; sie sind (immer schon) „gesättigte“ singuläre Entitäten; sie können nicht gesättigt werden, ja es grenzt ans Sinnlose, von ihnen zu sagen, dass sie gesättigt würden.[2] Darüber hinaus ist es von Partikularien auch beinahe sinnlos zu sagen, dass sie exemplifiziert würden; Partikularien sind somit zwar Objekte, aber keine Typenobjekte. Sie sind zudem weder Propositionen noch Sachverhalte, weder Begriffs- noch Eigenschaftsobjekte. Und ernsthaft auf die Idee, sie zu den Anderen Objekten zu schlagen, kommt man deshalb nicht, weil Partikularien weder unvertraut noch ungewöhnlich sind und auch nicht irgendwie „technisch“ oder „artifiziell“ wirken. Jeder Mensch ist ja ein Individuum – und als solches eo ipso ein Individual, eine Partikularie; bis zu einem gewissen Grad (aber nur bis zu einem gewissen Grad) kennen wir uns ontologisch und sind mit uns ontologisch vertraut; zu den Anderen Objekten werden wir uns nicht zählen, folg- lich auch nicht die Partikularien (zu denen wir ja gehören).
Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang auch dieses: „Partikularie“ ist das Antonym zu „Universalie“; Partikularien sind also keine Universalien. An sich könnten sie nun sehr vieles unter den Nichtuniversalien sein. Die singulären Entitäten, um die es jetzt gehen soll, heißen aber deshalb „die Partikularien“, weil man an sie in allererster Linie denkt, wenn die Frage ist, welche Nichtuniversalien Exemplare von Universalien sind – sind sie doch Exemplare gerade derjenigen Universalien, an die man in allererster Linie denkt.
Die Eigenschaften-der-Individuale, also diejenigen Eigenschaften, die mit Individualen (aber nicht unbedingt mit jedem beliebigen Individual) und nur mit Individualen Sachverhalte bil- den,[3] m. a. W.: die von Individualen (doch nicht unbedingt von jedem) und nur von Individualen mittels eines sie meinenden Prädikats (sinnvoll) ausgesagt werden können, sind die Universa- lien, an die man in allererster Linie denkt. Es sei davon ausgegangen, dass zu jeder dieser Eigen- schaften eine Negation gegeben ist, und zwar ebenfalls als eine Eigenschaft-der-Individuale: die (ebenfalls auf Individuale bezogene) Negation der jeweiligen Eigenschaft, im Folgenden kurz: deren Negation. Mithin: Ist die Eigenschaft, [ein Individual zu sein und] zu Φ-n, eine Eigen- schaft-der-Individuale, so ist auch die Eigenschaft, ein Individual zu sein und nicht zu Φ-n,[4] eine Eigenschaft-der-Individuale. Ein Individual heißt „vollständig“ genau dann, wenn es von jeder Eigenschaft-der-Individuale, die geeignet ist, von ihm (sinnvoll) ausgesagt zu werden, diese selbst oder deren Negation hat: exemplifiziert. (Hier ist es wichtig zu beachten: Mit jeder Eigenschaft- der-Individuale, die geeignet ist, von x ausgesagt zu werden – wahrheitlich oder fälschlich –, ist auch deren Negation – die sie „negierende“ Eigenschaft-der-Individuale – geeignet, von x aus- gesagt zu werden.) Ein Individual heißt „konsistent“ genau dann, wenn es von keiner Eigenschaft- der-Individuale, die geeignet ist, von ihm ausgesagt zu werden, sowohl diese selbst als auch deren Negation hat. Ein Individual heißt „maximalkonsistent“ genau dann, wenn es sowohl konsistent als auch vollständig ist, m. a. W.: wenn es von jeder Eigenschaft-der-Individuale, die geeignet ist, von ihm ausgesagt zu werden, entweder diese selbst oder deren Negation hat.
Man könnte meinen, dass der hier in Anschlag gebrachte Begriff der Konsistenz zu schwach sei, in dem Sinne, dass ein Individual im definierten Sinn als konsistent erscheinen könne, während es doch eigentlich – der Sache nach – gar nicht konsistent ist: deshalb, weil es neben der expliziten Unvereinbarkeit von Eigenschaften (wie bei der Eigenschaft, rund zu sein, und der Eigenschaft, ein Individual und nicht rund zu sein) doch auch ihre implizite Unverein- barkeit gibt (wie bei der Eigenschaft, rund zu sein, und der Eigenschaft, quadratisch zu sein). Jedoch ist auch ein Individual x, das sowohl die Eigenschaft hat, rund zu sein, als auch die Eigenschaft hat, quadratisch zu sein, und das deshalb – der Sache nach – nicht konsistent ist, auch unter Verwendung des definierten Sinns von „konsistent“ nicht konsistent (dieser letztere Sinn ist also durchaus sachgerecht). Das ist deshalb so, weil das folgende Prinzip – das Eigenschaftsbeschlossenheitsprinzip – gilt: Hat (exemplifiziert) etwas eine Eigenschaft F, dann hat es auch jede Eigenschaft, die in F per se beschlossen ist.[5] Nun ist in der Eigenschaft, rund zu sein, per se die Eigenschaft, ein Individual und nicht quadratisch zu sein, beschlos- sen. Da das besagte Individual x die Eigenschaft hat, rund zu sein, hat es also nach dem Eigenschaftsbeschlossenheitsprinzip auch die Eigenschaft, ein Individual und nicht quadra- tisch zu sein – neben seiner Eigenschaft, quadratisch zu sein; x hat also eine gewisse Eigen- schaft-der-Individuale und zugleich deren Negation (wodurch beide – ipso facto – auch ge- eignet sind, von x ausgesagt zu werden [wie auch natürlich x geeignet ist, dass beide von ihm ausgesagt werden]); das Individual x ist also auch unter Verwendung des definierten Sinns von „konsistent“ nicht konsistent.
Die Argumentation am Beispiel lässt sich offensichtlich verallgemeinern: Aus der impliziten Inkonsistenz eines Individuals folgt wegen des Eigenschaftsbeschlossenheitsprinzips die expli- zite; deshalb kann die explizite Konsistenz eines Individuals für seine vollständige Konsistenz einstehen.
Des Weiteren ist hier zur Erläuterung zu sagen, dass es zwei verschiedene Arten von Eigen- schaften-der-Individuale gibt: Bei der einen Art ist die Exemplifikation ohne zeitliche Relati- vierung, bei der anderen Art nicht. Die Exemplifikation der Eigenschaft, auf einem Stuhl zu sitzen, z. B. bedarf der zeitlichen Relativierung, da diese Eigenschaft in mindestens einem Fall weder immer exemplifiziert, noch immer nicht exemplifiziert ist. Die Exemplifikation hingegen der Eigenschaft, zu t0 auf einem Stuhl zu sitzen, bedarf nicht der zeitlichen Relativierung, da diese Eigenschaft in jedem Fall entweder immer exemplifiziert wird, oder aber nie.[6] Bei der obigen Definition der vollständigen und der konsistenten Individuale wird von der 2. Art von Eigenschaften-der-Individuale ausgegangen, wie durch die Verwendung des zeitlich nichtrela- tivierten Exemplifikationsbegriffs angezeigt wird. Inadäquat ist das nicht, denn die 2. Art von Eigenschaften-der-Individuale kann für die 1. Art miteinstehen, da das folgende Prinzip gilt: Für alle Individuale x und Zeitpunkte t: x exemplifiziert F-zu-t (diese Eigenschaft-der-Individua- le 2. Art) genau dann, wenn x F (diese Eigenschaft-der-Individuale 1. Art) zu t exemplifiziert. (Man beachte, dass die Zeitpunkte, von denen hier die Rede ist, zwar jeweils einer Zeitordnung angehören, diese Zeitordnung aber nicht unbedingt die reale Zeitordnung sein muss, sondern z. B. eine Roman-Zeit sein kann.)
Bei den maximalkonsistenten Individualen nun, den Individuen, bilden eine Subklasse dieje- nigen Individuen, die als „Leibniz-Individuen“ bezeichnet sein sollen (entsprechen sie doch der Individuumskonzeption von Leibniz); die nicht maximalkonsistenten – inkonsistenten (nicht konsistenten) oder unvollständigen (nicht vollständigen) – Individuale hingegen sind die Ande- ren Individuale. Wir sprechen zuerst über diese Letzteren; aber es wird sich als günstig erweisen, die Leibniz-Individuen von vornherein in die Betrachtung miteinzubeziehen.
Andere Individuale (K122): Unter allen Kategorien von Σ ist die Kategorie Anderes Individual diejenige, deren Erfülltheit am umstrittensten ist. Die Anderen Individuale zusammen mit den Leibniz-Individuen seien hier auch als „Meinong’sche Individuale“ bezeichnet – zu Ehren von Alexius Meinong: desjenigen Philosophen, der die ontologischen Eigentümlichkeiten der (neben den Individualen, die Individuen sind) Anderen Individuale als Erster hinreichend klar beschrie- ben und sie im Effekt unter die Seienden gezählt hat, wenn er auch selbst sie für „nichtseiende Gegenstände“ hielt – wodurch nur augenfällig ist, dass Meinong einen eingeschränkteren Seins- begriff hatte, als derjenige ist, der hier verwendet wird: einen Seinsbegriff der die Gegenstände – für ihn waren die Gegenstände alles überhaupt – teilt: in die seienden und in die nichtseienden. Der hier verwendete Seinsbegriff ist jedoch allumfassend und Meinongs „Gegenstände“ sind im Sinne dieses Seinsbegriffs allesamt seiend – was auch immer Meinongs „Gegenstände“ im Sinne der hier verwendeten Terminologie genau sein mögen (die Entitäten überhaupt?, die singulären Entitäten?, die Objekte?[7]).
Man hat ein Prima-facie-Recht von anderen Individualen, als es Individuen sind, zu spre- chen. Beispiele für unvollständige Individuale sind mythologische und fiktionale Entitäten, Gestalten in Mythen und in Romanen und Erzählungen (oder auch in Filmen). Die Unvoll- ständigkeit dieser Entitäten ist nicht zu übersehen. Anna Karenina, beispielsweise, war zweifel- los eine schöne Frau und hatte die im 19. Jahrhundert bei Frauen übliche Haarpracht. Aber wie viele Kopfhaare hatte sie eigentlich – sagen wir, an ihrem 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 (lokaler Zeit)? Darüber hat uns Tolstoi verständlicherweise nicht aufgeklärt, ebenso wie er uns nicht darüber aufgeklärt hat, um wie viel Uhr genau (lokaler Zeit) Anna Karenina an ihrem 20. Geburtstag erwachte. Die Konsequenz ist, dass von mancher Eigenschaft-der Individuale gilt, dass Anna Karenina weder diese Eigenschaft noch deren Negation hat (exemplifiziert), obwohl jene Eigenschaft und deren Negation doch beide geeignet sind, von ihr ausgesagt zu werden; z. B. gilt das Fragliche von der Eigenschaft, am 20. Geburts- tag um exakt 6 Uhr 45 120123 Kopfhaare zu haben (ebenso von den Eigenschaften, am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 120122 bzw. 120121 bzw. 120120 bzw. ... Kopfhaare zu ha- ben; wie auch von den Eigenschaften, am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 120124 bzw. 120125 bzw. 120126 bzw. ... Kopfhaare zu haben). Die ontologische Lage Anna Kareninas – eines unvollständigen Individuals – wird einem so recht klar, wenn man sie mit der Elisa- beths von Österreich vergleicht, also mit der ontologischen Lage eines Individuums. Auch bei „Sisi“ wissen wir nicht und können wir nicht wissen (jedenfalls nicht im Sinne einer wohlbegründeten wahren Überzeugung), wie viele Kopfhaare sie an ihrem 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 (lokaler Zeit) hatte. Aber diese Anzahl steht dennoch fest, während bei Anna Karenina diesbezüglich nichts als eine Lücke ist. Das hat zur Folge, dass Elisabeth von Österreich entweder die Eigenschaft exemplifiziert, am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 120123 Kopfhaare zu haben, oder aber die Eigenschaft exemplifiziert, ein Individual zu sein und am 20. Geburtstag um exakt 6Uhr 45 nicht 120123 Kopfhaare zu haben.[8]
Meinong nahm auch inkonsistente Individuale an, z. B. das runde Quadrat. Dass das runde Quadrat ein Individual ist, ist gar nicht so deutlich, könnte man „das runde Quadrat“ doch als saloppe Bezeichnung für das Begriffsobjekt-Das-runde-Quadrat, das Eigenschaftsobjekt-Das- runde-Quadrat oder das Typenobjekt das runde-Quadrat-an-sich verstehen. Sagt man „dieses runde Quadrat“ statt „das runde Quadrat“, so ist klarer, dass es sich, wenn überhaupt um etwas, um ein Individual handelt, und zwar eines, das die Eigenschaft, rund zu sein, hat und die Eigen- schaft, ein Quadrat zu sein; das also inkonsistent ist (auch im oben definierten Sinn, wie gerade gezeigt). Es kommt auch manchmal vor, dass ein Autor im Laufe einer langen Geschichte einer Romanfigur unvereinbare Eigenschaften zuschreibt; eine solche Romanfigur ist ebenfalls ein Beispiel für ein inkonsistentes Individual.
Wie die Typenobjekte haben auch die Meinong’schen Individuale (also: die Anderen Individua- le plus die Leibniz-Individuen) eine enge Beziehung zu Eigenschaften, hier nun insbesondere zu den Eigenschaften-der-Individuale. Gewissermaßen sind die Meinong’schen Individuale „neut- ralisierte“, „verobjektivierte“ Eigenschaften (also natürlich keine Eigenschaften): „Eigenschaften“, bei denen die Fähigkeit, ohne Weiteres sinnvoll als durch etwas (ontologisch) gesättigt behauptet werden zu können (wenn man so will, „die behauptbare Sättigungsfähigkeit“), und darüber hi- naus die Fähigkeit, ohne Weiteres sinnvoll als durch etwas exemplifiziert behauptet werden zu können („die behauptbare Exemplifikationsfähigkeit“[9]), ausgeschaltet ist (vgl. Fußnote 22).
Meinong’sche Individuale kann man nicht mit Eigenschaften identifizieren (schließlich sind die Ersteren Objekte, die Letzteren Funktionen). Wovon aber auszugehen ist, ist, dass eine es- senzielle Eins-zu-eins-Korrespondenz zwischen gewissen Mengen von Eigenschaften-der-In- dividuale und Meinong’schen Individualen (und schließlich auch zwischen gewissen Eigen- schaften und Meinong’schen Individualen[10]) besteht; die Frage ist nur, wie sie genau aussieht. In jedem Fall ist aber – egal, wie die Eins-zu-eins-Korrespondenz nun genau aussieht – vom Exemplifikationsprinzip für Meinong’sche Individuale auszugehen: Ist M eine Menge von Eigen- schaften-der-Individuale, der ein Meinong’sches Individual o(M) korrespondiert, und ist F eine Eigenschaft-der-Individuale, die von o(M) sinnvoll ausgesagt werden kann, dann gilt: o(M) ex- emplifiziert (hat) F genau dann, wenn F ein Element von M ist.
… … Metaphysik ohne Vorurteile - Uwe Meixner 2021.pdf
Einzelnachweise
- ↑ Metaphysik ohne Vorurteile - Uwe Meixner 2021.pdf
- ↑ Wenn eine Funktion – eine ungesättigte singuläre Entität – vollständig gesättigt wird, so ist das Ergebnis eine gesättigte singuläre Entität, oftmals ein Objekt (nicht immer, denn manche vollständige Sättigung einer Funktion ist wieder eine Funktion). Man kann also sagen: Eine vollständig gesättigte Funktion ist oftmals keine Funktion. Die logische Schwierigkeit ist nicht größer, als wenn man (ganz richtig) sagt, dass ein vollständig gefüllter Hohlraum kein Hohlraum ist.
- ↑ Der technische Ausdruck „Eigenschaft-der-Individuale“ sei verwendet, um deutlich zu machen, dass damit exakt das Folgende ausgedrückt sein soll: Eigenschaft, die mit Individualen (aber nicht unbe- dingt mit jedem beliebigen Individual) und nur mit Individualen Sachverhalte bildet (m. a. W.: die von Individualen und nur von Individualen [sinnvoll] ausgesagt werden kann). Bei „Eigenschaft der Individuale“ (also beim selben Ausdruck, aber ohne Bindestriche) kann man sich nämlich auch einen anderen damit verbundenen Sinn denken als den gerade angegebenen Sinn (welcher freilich zunächst gerade als Sinn von „Eigenschaft der Individuale“ ohne Bindestriche eingeführt wurde: oben, in dem Eigenschaften betreffenden Unterabschnitt von Abschnitt 4). Die Eigenschaft, mit sich selbst identisch zu sein, ist zweifellos in einem gewissen (guten) Sinn eine Eigenschaft der Individuale (wie von allen anderen Entitäten), aber sie ist keine Eigenschaft-der-Individuale.
- ↑ „Φ-n“ vertritt einen Infinitiv, einen rein verbalen oder einen grammatikalisch ergänzten.
- ↑ Ebenso gilt: Kann von x eine Eigenschaft F (sinnvoll) ausgesagt werden, dann kann von x auch jede Eigen- schaft ausgesagt werden, die in F per se beschlossen ist. Oder äquivalent: Ist x dafür geeignet, dass von ihm eine Eigenschaft F (sinnvoll) ausgesagt wird, dann ist x auch dafür geeignet, dass von ihm eine beliebige Eigenschaft, die in F per se beschlossen ist, ausgesagt wird. Oder abermals äquivalent: Ist x dafür geeignet, eine Eigenschaft F zu sättigen (dabei einen Sachverhalt bildend), dann ist x auch dafür geeignet, eine be- liebige Eigenschaft, die in F per se beschlossen ist, zu sättigen. Diese äquivalenten Prinzipien (noch eine weitere Formulierungsvariante lässt sich unter Verwendung von „x kann F sättigen“ angeben) ergeben sich nicht einfach aus dem Eigenschaftsbeschlossenheitsprinzip; denn aus „x exemplifiziert Eigenschaft F“ folgt zwar „Eigenschaft F kann von x ausgesagt werden / x kann F sättigen“, aber die Umkehrung gilt nicht. Es bleibt noch anzumerken speziell zur Formulierung des Eigenschaftsbeschlossenheitsprinzips: Statt „[Eigenschaft bzw. Sachverhalt] G ist in [Eigenschaft bzw. Sachverhalt] F per se beschlossen“ kann man auch sagen „G ist intensionaler Teil von F“. Mehr dazu – wie auch zum Exemplifikationsbegriff – im übernächsten Kapitel.
- ↑ Den Fall, dass eine Eigenschaft sowohl immer als auch nie exemplifiziert wird, kann man getrost als unmöglich ausschließen: Für den fraglichen Fall müsste die Menge der Zeitpunkte leer sein – was sie nicht ist und nicht sein kann (egal, welche Zeitordnung man betrachtet).
- ↑ Meinongs „Gegenstände“ umfassen mindestens die Objekte (im hier verwendeten Sinn von „Objekt“), würde ich sagen.
- ↑ Es kann so scheinen, als ob die Eigenschaft, ein Individual zu sein und nicht am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 120123 Kopfhaare zu haben, eine andere Eigenschaft ist als die Eigenschaft, ein Indivi- dual zu sein und am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45 nicht 120123 Kopfhaare zu haben. Jedoch kann es so nur scheinen, wenn man zu „nicht am 20. Geburtstag um exakt 6 Uhr 45“ hinzuassoziiert: „aber ein andermal“ – was in dem ersteren Ausdruck gar nicht logisch beschlossen ist. Ist das illegitimerweise Hinzuassoziierte aus dem Weg geräumt, so steht klar vor Augen, dass die beiden Eigenschaften dieselbe Eigenschaft sind.
- ↑ Auch die Eigenschaft, von sich selbst verschieden zu sein, hat diese „Exemplifikationsfähigkeit“ (wie auch diese „Sättigungsfähigkeit“), im Gegensatz etwa zu einem Individuum wie mir – und im Gegen- satz zu einem eventuellen Meinong’schen Individual, das durch den singulären Term „das von sich selbst verschiedene Individual“ benannt wird.
- ↑ Siehe unten den Exkurs zu Eigenschaftsmengen und den Konjunktionen ihrer Elemente.