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Spruch

aus AufEinWort, der freien Forschung

spruch deu. Ezw. Bng. Wrtdtng:: 'das in einer bestimmten Wortabfolge undoder Artweise zu sprechende, was (auf einmal) gesprochen wird'

  • Spruch m. ‘einprägsam und treffend formulierter Gedanke’,
    • literarisch ‘(gereimte) lyrische Form, Reimpaar’,
    • juristisch ‘endgültig formuliertes Urteil’ (vgl. Schiedsspruch, Urteilsspruch),
    • mhd. spruch ‘was gesprochen wird,
      • Wort, Vers, Rede, nicht gesungenes kleineres Gedicht, Sentenz, Sprichwort, Zauberspruch,
      • richterlicher Ausspruch,
      • rechtliche Forderung, Klage’,
    • mnd. sprȫke,
    • mnl. sprōke, sprooc,
    • nl. spreuk
    • steht ablautend zu dem unter sprechen behandelten Tw.

Formelhaft (große) Sprüche machen ‘das große Wort führen, hochtönende, jedoch leere Worte machen’ (Ende 19. Jh.).

Spruch

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Spruch ist eine bereits im Mittelhochdeutschen verwendete Substantivbildung zum Verb sprechen.

Spruch findet sich in diesem Zusammenhang als Wortbestandteil in zahlreichen Zusammensetzungen (Funkspruch, Wahlspruch (Motto), Zauberspruch) und bezeichnet außerdem: