endgültig
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end + gültig Egsw. von den mhd. Bedeutungen gilt ‘eifrig, eilig’ (eigentlich ‘zielstrebig’) auch frühnhd. bis ins 17. Jh., ‘endgültig’ gelegentlich noch im 19. Jh.; seit dem 17. Jh. steht endlich außerdem (entsprechend vorausgehendem unendlich) im Sinne von ‘irdisch, sterblich