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Wissenschaftstheoretische Probleme von Definitionen

aus AufEinWort, der freien Forschung

Definition▶

Wissenschaftssystematische Einordnung

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Die Definitionslehre bildet einen Teil der Logik, sofern diese als Methodenlehre aufgefasst wird.[1] Der logische Charakter von „Definition“ ergibt sich hierbei „teleologisch“ aus deren daraus bestimmbarer methodologischerFunktion.

Funktionen von Definitionen

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Wissenschaftliche Definitionen werden in der Regel dann gefordert, wenn Hypothesen und Theorien aufgestellt oder Modelle konstruiert werden, die von anderen Wissenschaftlern nachvollzogen und diskutiert werden können sollen. Um den Kriterien der Intersubjektivität zu genügen, soll hierbei Einvernehmen über die Bedeutung der verwendeten Begriffe erzielt werden.

Nach der Definitionslehre von Karl Popper hingegen wird die Definitionsfrage dadurch miterledigt, dass man die Theorie als Ganzes auf einen Objektbereich anwendet und einzelne Folgerungen daraus an Beobachtungssätzenüberprüft.

In den Sozialwissenschaften ist die Grenze zwischen Definitionen und Ausdrücken, die keine Definition sind, oft fließend. Wenn die äußere Form nicht eindeutig klarstellt, ob es sich um eine Definition handelt, d. h., wenn der Autor weder explizit noch implizit seine Absicht geäußert hat, hängt es von der Intention des Autors ab, die man in diesem Fall nicht klären kann. In diesem Fall kann es zu Verwechslungen von Definitionen und insbesondere empirischen Verallgemeinerungen kommen, die zu Missverständnissen des Textes führen können.[2]

Ähnliche Probleme können auftreten, wenn nicht klar ist, zu welcher Klasse von Definitionen eine vorlegte Definition gehören soll.[3]

Eine Definitionslehre ist je nach Auffassung von Wissenschaftstheorie und Logik ein methodologischer Entwurf davon, was eine „Definition“ und wonach sie zu beurteilen sei, also welchen Sinn und Zweck sie habe. Wie im Bereich einer Fachsprache Definitionen geschaffen und gehandhabt werden, wird durch die Terminologielehre untersucht und präzise festgelegt. Wenn durch Definitionen Objekte klassifiziert, also in eine bestimmte Klasse eingeordnet werden, ist eine Taxonomie geschaffen.

Einer jeden besonderen Definitionslehre liegt eine bestimmte Auffassung von Begriffslehre bzw. eine Auffassung über die Beziehungen zwischen Begriff, Urteil und Theorie zugrunde; sie hat damit eine bestimmte Auffassung von Erkenntnistheorie und/oder Methodologie zur (mehr oder minder explizit gemachten) Voraussetzung. Daher gehen die Auffassungen über die Rolle von Definitionen in der Sprache und auch in wissenschaftlichen Zusammenhängen oft sehr stark auseinander.

Nach Auffassung des Nominalismus ist eine Definition nichts weiter als eine Festlegung des betreffenden Ausdrucks bzw. der jeweiligen Zeichenverwendung und kann als Vereinbarungssache überhaupt nicht „wahr oder falsch“ sein, lediglich mehr oder weniger zweckmäßig. Definitionen in diesem Sinne stellen bloß ein technisches Hilfsmittel dar, indem sie erlauben, die Sprechweise abzukürzen. Wer hingegen meint, für jeden Begriff gebe es eine „richtige“ Definition, eine entsprechende Aussage könne also wahr oder falsch sein, stellt sich dadurch auf die Seite des Essentialismus als einem der möglichen Antwortversuche auf das Universalienproblem.

Die wichtigsten Definitionslehren sind:[4]

A) Eine Definition bestimmt das Wesen (Sacherklärung).

B) Eine Definition bestimmt den Begriff (Begriffskonstruktion oder -zergliederung).

C) Eine Definition stellt fest, wie bzw. mit welcher Bedeutung ein Zeichen tatsächlich verwendet wird.

Diese Auffassung ist in der älteren philosophischen Tradition selten ausdrücklich vertreten worden. Sie wird häufig nur implizit vertreten. Zum Beispiel können solche Autoren so interpretiert werden, die den Anspruch auf Wahrheit, den eine Realdefinition macht, auf eine Nominaldefinition zu übertragen suchen.[5]

Bisweilen, wie etwa von Christoph von Sigwart,[6] wird unter „Definition“ lediglich die Angabe der Bedeutung eines Ausdrucks verstanden.

D) Eine Definition setzt fest, wie bzw. mit welcher Bedeutung ein Zeichen verwendet werden soll.

Beträchtliche Verwirrung ist dadurch entstanden, dass selbst Philosophen wie Aristoteles, Leibniz und Immanuel Kantdiese vier Konzeptionen begrifflich nicht immer strikt auseinandergehalten haben und daher in ihren Argumentationen zu Inkonsistenzen gekommen sind.[7]

Einzelnachweise

  1. ↑ Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3., verb. Auflage. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929, S. 6.
  2. ↑ Tadeusz Pawłowski: Begriffsbildung und Definition. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1980, 12–15
  3. ↑ Tadeusz Pawłowski: Begriffsbildung und Definition. Berlin/New York: Walter de Gruyter 1980, 19
  4. ↑ Walter Dubislav: Die Definition. Felix Meiner Leipzig 3. völlig umgearbeitete und erweiterte Auflage 1931, S. 2.
  5. ↑ Walter Dubislav: Die Definition. Felix Meiner: Leipzig 3. völlig umgearbeitete und erweiterte Auflage 1931, S. 18.
  6. ↑ Christoph von Sigwart: Logik I. 1873, § 44, 4. Aufl. 1911, S. 385; zit. nach Heinrich Rickert: Zur Lehre von der Definition. 3., verb. Auflage. J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) Tübingen 1929, S. 5f.
  7. ↑ Dubislav: Die Definition. Felix Meiner: Leipzig 3. völlig umgearbeitete und erweiterte Auflage 1931, S. 28.