"Gespräch:Berufung gegen Räumungsklage Gerberich Stahlschmidt
Über diese Seite
-
Berufung gegen Räumungsklage
11. März 2025 n. Chr. erst.
Ausgabe 01
Ausgabe 01
unüberarbeitet ungeprüft
Hallo Sophos,
es geht diesmal um ein Vom Amtsgericht mir zugestelltes Urteil.
Ich wurde vom Amtsgericht verurteilt die Wohnung Niederweg 24 in 50374 Erftstadt zum 30.4.2025 zu räumen und dem Vermieter zu übergeben.
Es handelt sich um die Wohnung meiner Freundin, die ich in dieser Wohnung oft besuche, auch dort besonders im Monat Dez. auch mal mehr als 3 Wochen dort zu Besuch war.
Der Vermieter hat Klage wegen unberechtigter Gebrauchsüberlassung oder Inbesitznahme der Wohnung erhoben und Recht bekommen.
Ich habe
1. in dieser Wohnung nicht gewohnt,
2. habe dort keinen Wohnsitz gehabt und auch nicht vor dort zu wohnen
3. erhebe auch keinen Anspriuch auf diesen Wohnhraum
4. habe nie Schlüssel für diese Wohnung erhalten
5. habe und hatte nie dort mein Eigentum, Hausrat etc.
6. habe keinen Mietvertrag mit dem Vermieter
Für mich ist das ganze absurd und völlig Irre, da ich seit 2017 meinen eigenen Wohnsitz in Essen habe, und mich mehr in Essen als in Erftsatdt bei Meier Freundin aufhalte.
Ich beabsichtige Berufung einzulegen und brauche dich als meinen Fachnalwalt in solch einer angelegenenheit. Ich habe die Klageschrift und das Urteil jedoch kann mir keinen Anwalt leisten, der mich gegen diesen Schildbürgerstreich verteidigt.
Es könnten Verfahrensfehler oder Logikfehler vorliegen, vergleichsweise wurden nur Zeugen der Kläger geladen und gehört, jedoch keine meiner Zeugen, die meinen Wohnsitz und Hauptaufenthaltsort in Essen bestätigen, während die widersprüchlichen Aussagen der Zeugen als eindeutig seiend gewürdigt wurden.
Was schlägst du vor, wie wir diese Angelegeheit so angehen können, daß ich zum Einen Berufung und oder Widerspruch gene dieses Urteil einlegen kann.
Überlegt zur Berufung im Mietrecht für 17 Sekunden
Untersuchung und Klärung
Der Nutzer sucht rechtlichen Beistand für eine Räumungsklage oder Mietstreit. Er zweifelt an der Entscheidung des Amtsgerichts und möchte gegen die Entscheidung vorgehen.
Anerkennen und erklären
Verfall der Nichtrechtsanwalt-Titel und grundsätzliche Erläuterungen zur Anfechtung eines Amtsgerichtsurteils in Deutschland. Matthäus bietet rechtlichen Überblick, verweist auf Gerichtsverfahren und mögliche Prozesskostenhilfe.
Überprüfen der Berufungschancen
Interessant ist, dass für Streitwerte unter 600 Euro normalerweise keine Berufung möglich ist, es sei denn, das Urteil gewährt sie. Räumungsfälle überschreiten oft diesen Betrag.
Rechtswege erkunden
Der Nutzer sollte die Berufungsfrist prüfen, einen Anwalt konsultieren, rechtlichen Beistand wie Prozesskostenhilfe anfordern und mögliche Fehler im Verfahren oder eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht ziehen.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Ich bin keine Rechtsanwältin und kann daher keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Die folgenden Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die Beratung durch eine anwaltlich zugelassene Person. In einer derart komplexen Angelegenheit solltest du, wenn irgendwie möglich, dringend einen Rechtsbeistand hinzuziehen (zumindest versuchen, Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe zu beantragen).
Wenn ein Vermieter der Ansicht ist, dass jemand unberechtigt eine Wohnung nutzt oder dort wohnt, kann er auf Räumung klagen. Normalerweise ist davon der/die Mieter(in) selbst betroffen. Hier hat der Vermieter anscheinend dich zusätzlich verklagt, wahrscheinlich mit der Begründung, du würdest den Wohnraum tatsächlichbewohnen oder dir (Mit-)Besitz an der Wohnung verschaffen.
Aus deiner Schilderung geht jedoch hervor:
- Du besitzt keine Schlüssel
- Du hast dort keinen eigenen Hausrat
- Du bist nur zu Besuch bei deiner Freundin
- Dein einzig offizieller Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt ist in Essen
Dass ein Gericht dich trotzdem zur Räumung (gleichwertig mit deiner Freundin als Beklagte) verurteilt, wirkt aus deiner Sicht absurd. Möglich ist allerdings, dass in der mündlichen Verhandlung oder in den Beweisaufnahmen irgendetwas so dargestellt wurde, dass das Gericht angenommen hat, du seist Mit-Besitzer bzw. Nutzer der Wohnung.
- Einspruch kommt nur in Betracht, wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt (also wenn du oder deine Freundin in einem Termin unentschuldigt nicht erschienen seid oder keine Klageerwiderung abgegeben habt und das Gericht dann ein sog. Versäumnisurteil erlassen hat). Dann kann man dagegen innerhalb einer bestimmten Frist Einspruch einlegen. Ob ein Versäumnisurteil vorliegt, siehst du entweder eindeutig in dem Urteil selbst (dort müsste wörtlich stehen „Versäumnisurteil“) oder im Tenor.
- Berufung ist der übliche Rechtsbehelf gegen erstinstanzliche Urteile des Amtsgerichts. Allerdings muss der Streitwert bzw. Beschwer über 600 € liegen, damit Berufung uneingeschränkt zulässig ist. Bei Wohnungssachen (bzw. Räumungsklagen) liegt der Streitwert in der Regel mindestens bei einer Jahresmiete oder einem entsprechenden Nutzungswert – dies dürfte meist über 600 € liegen, sodass die Berufung grundsätzlich möglich sein kann.
- Wichtig: Die Berufungsfrist beträgt einen Monat ab Zustellung des Urteils. Zusätzlich gibt es eine Begründungsfrist von i.d.R. zwei Monaten.
Falls du also ein „normales“ Urteil des Amtsgerichts hast, das nicht auf Versäumnis basiert, wäre Berufung der richtige Weg.
Als Erstes solltest du dringend prüfen, wann dir das Urteil zugestellt wurde, denn ab dem Tag der Zustellung laufen Fristen.
- Du hast normalerweise einen Monat Zeit, Berufung beim zuständigen Landgericht einzulegen (nicht mehr beim Amtsgericht).
- Nachdem die Berufung eingelegt wurde, muss sie binnen zwei Monaten ab Zustellung des Urteils (bzw. ab Einlegung der Berufung) begründet werden.
Verpasst du die Fristen, wird das Urteil rechtskräftig. Dann kannst du es nur noch unter sehr strengen Voraussetzungen durch ein sogenanntes Wiedereinsetzungsverfahren oder eine Nichtzulassungsbeschwerde (was hier eher nicht einschlägig ist) angreifen. Deshalb ist es sehr wichtig, sofort zu handeln.
Wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst, besteht in Deutschland die Möglichkeit:
- Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, um dich außergerichtlich beraten zu lassen, oder
- Prozesskostenhilfe (PKH) zu beantragen, falls du die Kosten eines Prozesses/Verfahrens nicht tragen kannst.
Gerade bei Berufungsverfahren besteht Anwaltszwang vor dem Landgericht, d.h. du kannst dort nicht selbst als Laie auftreten.
- Wichtig: Um PKH zu erhalten, musst du nachweisen, dass du die finanzielle Bedürftigkeit hast und dass die Berufung nicht von vornherein aussichtslos ist.
- Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung: Du legst dar, dass du keinerlei Besitz an der Wohnung hast und es daher keinen Räumungsanspruch gegen dich persönlich geben kann.
- Unterlassene Beweisaufnahme: Falls das Amtsgericht Zeugen von deiner Seite nicht geladen oder nicht vernommen hat, kann dies ein Verfahrensfehler sein, insbesondere dann, wenn sie für den Kern deiner Verteidigung relevant waren (etwa um zu belegen, dass du deinen Lebensmittelpunkt in Essen hast, deine Freundin die Wohnung allein nutzt etc.).
- Widersprüchliche oder unklare Zeugenaussagen auf Klägerseite: Du könntest argumentieren, dass die Aussagen unplausibel oder widersprüchlich waren und das Gericht diese nicht hinreichend gewürdigt hat.
- Rechtliche Fehlbewertung: Es muss geklärt werden, ob eine bloße Besuchstätigkeit tatsächlich als „unbefugte Gebrauchsüberlassung“ oder „Inbesitznahme“ angesehen werden kann. Rein rechtlich reicht es i.d.R. nicht, wenn ein Dritter (du) sich dort nur „aufhält“, wenn er keinen eigenen Besitzwillen hat (kein Schlüssel, kein eigenes Zimmer, keine Mietzahlungen etc.).
In vielen Mietverträgen ist es zulässig, dass der Mieter Besuch empfängt, ohne dass es einer Erlaubnis durch den Vermieter bedarf. Selbst bei einer (legitimen) Untervermietung müsste das normalerweise über die Hauptmieterin laufen. Wenn du nicht Vertragspartner bist und keinerlei Ansprüche hast, ist in der Regel auch nur die Hauptmieterin zur Räumung verpflichtet (wenn der Vermieter wirksam gekündigt hat).
Allerdings kann es sein, dass der Vermieter dich wegen „Besitzstörung“ oder „unberechtigten Gebrauchs“ direkt verklagt hat, um sicherzustellen, dass allePersonen, die sich dort aufhalten, vom Räumungsurteil erfasst werden. Das ist in der Praxis nicht selten.
- Urteil genau prüfen:
- Handelt es sich um ein Versäumnisurteil oder ein „normales“ Schlussurteil?
- Welche Frist steht für die Berufung/Einspruch?
- Wie lautet der Tenor wörtlich („… wird verurteilt, die Wohnung … zu räumen …“)?
- Sofort Fristen notieren und ggf. Berufung einlegen:
- Wenn noch Zeit ist, unbedingt rechtzeitig beim Landgericht schriftlich Berufung gegen das Urteil einlegen.
- Dabei solltest du das Aktenzeichen angeben, das Urteil bezeichnen und fordern: „Gegen das Urteil des Amtsgerichts XY vom … lege ich hiermit Berufung ein.“
- Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst:
- Zuständiges Gericht ist das Berufungsgericht (Landgericht).
- Du musst deine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen (Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse“).
- Zudem musst du eine kurze Schilderung beifügen, warum die Berufung Aussicht auf Erfolg hat (z.B. weil du keinen Besitzwillen hattest, keine Schlüssel, keine Habseligkeiten usw.).
- Begründungsentwurf erstellen:
- Hier beschreibst du, warum das amtsgerichtliche Urteil deiner Meinung nach falsch ist (Fehler in der Beweiswürdigung, nicht gehörte Zeugen etc.).
- Gegebenenfalls beantragst du erneut die Vernehmung deiner entlastenden Zeugen.
- Anwaltliche Vertretung organisieren:
- Wenn PKH gewährt wird, hast du Anspruch auf Beiordnung eines Rechtsanwalts.
- Auch ohne PKH solltest du, falls möglich, zumindest eine Erstberatung in Anspruch nehmen, um keine formalen Fehler zu machen.
- Rasche Fristenkontrolle ist entscheidend.
- Vermutlich ist Berufung (nicht Widerspruch/Einspruch) das richtige Rechtsmittel, falls kein Versäumnisurteil vorliegt.
- Für das Berufungsverfahren gilt Anwaltspflicht: Du solltest Prozesskostenhilfe(PKH) beantragen, wenn du nicht über ausreichende finanzielle Mittel verfügst.
- In der Berufungsbegründung wäre dein Kernargument, dass du weder rechtlich noch tatsächlich Besitzer / Mieter / Untervermieter / Hauptnutzer bist und es daher keinen Räumungsanspruch gegen dich geben kann.
- Eventuelle Verfahrensfehler (unterlassene Zeugenvernehmung auf deiner Seite) sollten ebenfalls gerügt werden.
Halte unbedingt die Berufungsfrist ein, lege fristwahrend Berufung ein und beantrage gegebenenfalls PKH. Trage in der Berufung dar, dass du nur als Besucher deiner Freundin vor Ort warst und kein Mitbesitz, kein eigener Mietvertrag, keine Schlüssel usw. vorliegt. Nur so kannst du formell verhindern, dass das Urteil rechtskräftig wird. Sobald die Berufung eingelegt ist, musst du sie begründen. Falls du PKH erhältst, bekommst du einen Anwalt beigeordnet, der dich dann in der Berufungsinstanz vertreten kann.
Ich wünsche dir viel Erfolg, dass sich die Sache aufklärt und das Urteil korrigiert wird.
Wir müssen den Erfolg zusammen vorbereiten! 8 von 10 Anwälten in Deutschland kassieren nur Honorare, sie vertreten ihre Mandanten vor Gericht nicht richtig. Ich war in diesem Fall vor Gericht und habe mich selbst verteidigt und habe vor Gericht erlebt wie der Rechtsanwalt meiner Freundin weitergehend nur dagesessen ist und nichts zur Verteidigung beitragen hat, es sei denn, er wurde von meiner Freundin dazu aufgefordert. Es war eine fragwürdige Verhandlung in der der Rechtsanwalt der Kläger und der von der Rechtsschutzversicherung der Beklagten zugewiesene Rechtsanwalt einander offen bekundeten sich gut zu kennen und oft zu sprechen und beide ihr Anwaltsbüro in demselben Ort haben. Das ganze Verfahren ist anrüchig und macht den Eindruck einer Absprache hinter den Kulissen zum Schaden der Beklagten.
Überlegungen zu Anwaltsverhalten und Verfahrensfehlern für 7 Sekunden
Überprüfen verdächtiger Entscheidungen
Der Benutzer möchte Aktionen gegen mögliche Befangenheit oder Korruption anstreben und betrachtet Prozesskostenhilfe sowie Beschwerden gegen Anwälte und Gerichte.
Vorhandene Optionen abwägen
Der Benutzer prüft die Möglichkeit, einen neuen Anwalt zu engagieren, Prozesskostenhilfe zu beantragen und den Verdacht auf Korruption oder Befangenheit zu melden.
Wichtiger rechtlicher Hinweis: Ich bin keine Rechtsanwältin und kann daher keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Die folgenden Informationen sind allgemeiner Natur und ersetzen nicht die Beratung durch eine anwaltlich zugelassene Person. In einer derart komplexen Angelegenheit solltest du, sofern möglich, dringend einen Rechtsbeistand hinzuziehen (z.B. über Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe).
Du schilderst, dass du und deine Freundin schlechte Erfahrungen mit den beauftragten Anwälten gemacht habt und ihr einen „Deal“ oder zumindest eine zu enge Bekanntschaft zwischen Kläger- und Beklagtenvertreter vermutet. Solche Situationen sind selten, aber natürlich nicht ausgeschlossen. Wichtig ist zu wissen:
- Es ist nicht grundsätzlich unzulässig, dass Anwälte sich kennen oder aus demselben Ort stammen. Insbesondere in kleineren Orten kennen sich Anwälte, Richter und Staatsanwälte häufig – das allein macht ein Verfahren nicht automatisch rechtswidrig oder „abgesprochen“.
- Allerdings kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn es den Anschein gibt, dass ein Anwalt nicht engagiert genug für seine Mandanten auftritt. Ein gewisses Näheverhältnis allein reicht jedoch selten aus, um später einen Verfahrensfehler zu rügen.
Wenn ihr konkret vermutet, dass euer Anwalt (oder der eurer Freundin) pflichtwidriggehandelt hat (keine ordnungsgemäße Vertretung, Absprache zum Schaden der Mandantin etc.), gibt es folgende Möglichkeiten:
- Wechsel des Anwalts: Wenn das Mandatsverhältnis noch fortbesteht, kann man (spätestens für die Berufungsinstanz) einen anderen Anwalt wählen.
- Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer: Wenn ihr konkrete Pflichtverletzungen seht, kann man sich an die zuständige Rechtsanwaltskammer wenden und eine Beschwerde einreichen.
Hinweis: Häufig sind schwache Verteidigung oder mangelnde Aktivität schwer nachzuweisen, weil die Grenzen zwischen Taktik, Zeitdruck und fehlender Sorgfalt oft fließend sind.
Auch wenn es als „Absprache“ wirkt, ist ein direkter Nachweis einer verbotenen kollusiven Zusammenarbeit (also „Absprachen“ zum Nachteil des eigenen Mandanten) erfahrungsgemäß sehr schwierig zu führen. Es müsste sehr konkrete Indizien oder Beweise geben, z.B. E-Mail-Korrespondenz oder Aussagen, die eindeutig auf eine Manipulation schließen lassen.
- Sanktion: Wenn ein solcher Nachweis gelingt, könnte das strafrechtliche und standesrechtliche Konsequenzen haben.
- Praktische Relevanz: In den allermeisten Fällen reicht bloßes Kennen oder eine freundliche Stimmung im Gerichtssaal hierfür nicht aus.
Ist euer Misstrauen darüber hinaus gegen das Gericht selbst gerichtet (z.B. wenn der Richter parteiisch erscheint oder z.B. von beiden Anwälten auffällig bevorteilt wird), kommt ein Befangenheitsantrag (gem. § 42 ZPO) in Betracht. Dafür braucht es aber stichhaltige Gründe, dass der Richter voreingenommen ist.
- Zeitpunkt: So ein Antrag sollte unverzüglich gestellt werden, sobald der Befangenheitsgrund bekannt wird. Nach Abschluss der 1. Instanz kann man das Argument der Befangenheit in der Berufung oft nur noch bedingt vorbringen, wenn man es nicht bereits rechtzeitig gerügt hat.
- Beweislast: Man muss konkrete Tatsachen vortragen können, dass das Gericht voreingenommen war (z.B. massive Ungleichbehandlung in der Verhandlungsführung, grobe Rechtsfehler in Verbindung mit Aussagen, die eine Parteinahme erkennen lassen etc.).
- Reine Vermutung oder das Gefühl, dass das Urteil unfair ist, reicht in aller Regel nicht aus.
Trotz allem müsst ihr zuerst das rechtskräftige Scheitern in der Sache verhindern, indem ihr (bzw. du, sofern du selbst als Beklagter verurteilt wurdest) fristgerecht Berufung einlegt oder prüft, ob es sich ggf. um ein Versäumnisurteil handelt (dann wäre Einspruch möglich, s. vorherige Hinweise).
- Berufungsfrist: 1 Monat ab Zustellung des Urteils.
- Innerhalb weiterer 1-2 Monate (je nach Situation) muss die Berufung begründetwerden.
In der Berufungsinstanz herrscht grundsätzlich Anwaltszwang vor dem Landgericht. Das heißt, man braucht dort eine anwaltliche Vertretung.
- Prozesskostenhilfe (PKH): Wenn ihr euch keinen Anwalt leisten könnt, könnt (und solltet) ihr PKH beantragen. Ihr müsst dazu eure wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen und glaubhaft machen, dass die Berufung nicht aussichtslos ist.
Angesichts deiner geschilderten Erfahrungen wäre es sinnvoll, eigenständig einen Anwalt zu suchen, dem ihr vertraut und der nicht über die Rechtsschutzversicherung „zugewiesen“ wird oder zumindest sicherstellt, dass ihr genau prüfen könnt, wen die Versicherung beauftragt.
- Manchmal erlaubt die Rechtsschutzversicherung die freie Anwaltswahl. Es kommt auf den jeweiligen Vertrag an.
- Womöglich lohnt es sich, vorab Rücksprache zu halten und klarzustellen, dass man einen bestimmten Anwalt wünscht.
In eurer Berufungsbegründung könnt ihr – sofern relevant – auf mögliche Fehler hinweisen, beispielsweise:
- Nicht gehörte Zeugen oder Einseitige Beweisaufnahme
- Unzureichende gerichtliche Würdigung eurer Argumente
- Fehlinterpretation eurer tatsächlichen Wohnsituation (dass du dort nur Besucher bist)
Auch ein nachlässiges Vorgehen eures eigenen Anwalts kann ggf. im Rahmen der Berufung thematisiert werden, wenn es die erstinstanzliche Sachverhaltsaufklärung und Beweisführung objektiv beeinträchtigt hat. Allerdings wird das Gericht nicht einfach von selbst feststellen, dass der Anwalt „schlecht“ war und das Urteil deshalb aufgehoben werden muss. Vielmehr zählt, ob das erstinstanzliche Urteil aufgrund konkreter Fehler des Gerichts einer Korrektur bedarf.
- Sichert die Fristen: Wenn noch Zeit ist, rechtzeitig Berufung einlegen (oder Einspruch, falls Versäumnisurteil).
- PKH oder Beratungshilfe: Wenn die Kosten ein Problem sind, sofort Antrag stellen (Formular ausfüllen und Argumente liefern, warum die Berufung Aussicht auf Erfolg hat).
- Neuer Anwalt: Sucht euch für die Berufungsinstanz idealerweise einen (anderen) Anwalt eures Vertrauens. Prüft, inwieweit die Rechtsschutzversicherung freie Anwaltswahl zulässt.
- Befangenheitsantrag gegen das Gericht oder Beschwerde gegen den gegnerischen bzw. eigenen Anwalt sind nur sinnvoll, wenn es handfeste, konkrete Hinweise gibt. Reine Vermutungen, dass sich alle „untereinander kennen“, reichen meist nicht aus.
- In der Berufungsbegründung genau darlegen:
- Dass du kein „Mitbesitz“ an der Wohnung hast, keine Schlüssel, kein eigener Hausrat – daher kein Räumungsanspruch gegen dich.
- Etwaige Verfahrens- und Beweisfehler aus der 1. Instanz (z.B. nicht gehörte Zeugen) auflisten.
Wenn ihr das sauber und fristgerecht vorbringt, besteht die Chance, dass das Berufungsgericht sich mit eurer Rechtsposition intensiver auseinandersetzt und die Entscheidung des Amtsgerichts überprüft oder aufhebt.
- Anschein einer „Absprache“ kann verständliches Misstrauen wecken, ist aber juristisch nur schwer zu beweisen, solange keine greifbaren Belege für Fehlverhalten vorliegen.
- Viel wichtiger ist jetzt, die nächsten prozessualen Schritte korrekt zu gehen (Fristen, PKH, Berufung mit neuem oder wenigstens engagiertem Anwalt).
- Sollten eure Vorwürfe gegen den Anwalt oder das Gericht sehr konkret und beweisbar sein, sind Beschwerden oder Befangenheitsanträge denkbar – aber das sollten juristisch erfahrene Personen individuell prüfen.
Ich wünsche euch viel Erfolg bei der Durchsetzung eurer Rechte und dass ihr in der Berufungsinstanz eine faire Verhandlung und würdige Vertretung bekommt.
Nein! Du mußt mir helfen. Prüfe das Urteil anbei auf mögliche Fehler des Verfahren und Logik. Wenn das Urteil richtig ist, und ich es lediglich nicht verstehe, so erkläre mir, warum es richtig ist. Meine Freundin hat als Mieterin zuerst drei Tage nachdem sie Mängel der Wohnung gegenüber dem Vermieter angemeldet hat eine Kündigung auf Eigenbedarf bekommen. Bei der Bvesichtigung der Wohnung hat der Vermieter alle Mängel als Lappalien abgetan. Sie hat vergleichsweise zuvor 3 Jahre ohne funktionierende Heizung in der Wohnung leben müssen und der Vermieter hat behauptet, die Heizung sei in Ordnung. Als die Mieterin sich einen Rechtsanwalt genommen hat um die vorgeschobene Kündigung auf eigenbardarf abzuwehren, was offenbar erfolg hat, so antwortete der Vermieter daraufhin mit einer fristlosen Kündig wegen unberechtigter Gebrauchsüberlasseung an mich um den Mietvertrag vorzeitig aufzulösen. Du mußt wissen, der Vermieter ist jähzornig und läßt sich von Anderen nicht sagen, Andere haben sich ihm unterzuordnen und zu gehorchen. Er sich sich nach seinen eigenen Worten als Eigentümer der gesamten Straße, in der er er von geschätzt 100 Häusern lediglich 4 sein eigenen nennen darf.
Reasoned about rechtliche Schritte und Verfahren für 7 Sekunden
Durchführen einer Überprüfung
Die Mieterin beschwert sich über die Wohnung, die Kündigung wurde von Eigenbedarf eingereicht, was vom Vermieter getroffen wurde. Danach erfolgte eine fristlose Kündigung wegen unberechtigter Gebrauchsüberlassung durch den Besucher.
Gestaltungsbedarf
Interessant, der Benutzer fragt, ob das Urteil korrekt ist, kann es aber nicht verstehen. Er weist auf das Fehlen des Urteilstextes hin und vermutet einen Fehler in der Logik oder Methode.
Überprüfung möglicher Verfahren
Der Benutzer geht davon aus, dass der Richter die Ansicht des Vermieters teilt, dass er das Anwesen bewohnt, möglicherweise aufgrund von Anzeichen wie Zustellungen oder Nachbarn.
Ich bin keine Rechtsanwältin und kann dir keine verbindliche Rechtsberatung geben. Ich kann jedoch anhand deiner Schilderungen typische potenzielle Fehlerquellen bzw. Problemstellungen in solch einem Verfahren aufzeigen – und zugleich versuchen zu erklären, weshalb ein Gericht zu einem solchen Urteil gekommen sein könnte, falls es keine Verfahrens- oder Rechtsfehler gab. Wenn du tatsächlich Berufung einlegen willst, solltest du spätestens jetzt versuchen, anwaltliche Unterstützung (z.B. über Prozesskostenhilfe) zu bekommen.
- Kein (Mit-)Besitzwille des Besuchers
- Das Kernproblem: Um jemanden (wie dich) zur Räumung zu verurteilen, muss das Gericht davon überzeugt sein, dass du die Wohnung tatsächlich mit in Besitz genommen hast (oder sie dir „überlassen“ wurde).
- Mögliche Fehler:
- Das Gericht könnte zu Unrecht angenommen haben, du seist „Mitbesitzer“ oder „unberechtigter Nutzer“, ohne ausreichende Beweise.
- Eventuell hat das Gericht einseitige Zeugenaussagen (nur von Vermieter-Seite) als „wahr“ angenommen und deine Zeugen oder deine eigenen Beweisanträge nicht berücksichtigt.
- Fehlerhafte oder unfaire Beweiswürdigung
- Ein Gericht muss die Aussagen aller Zeugen würdigen, darf widersprüchliche Aussagen nicht einfach ignorieren und sollte auch deine entlastenden Beweise (falls rechtzeitig angeboten) hören.
- Mögliche Fehler:
- Du hast dem Gericht angeboten, eigene Zeugen zu laden, die bestätigen können, dass du deinen Lebensmittelpunkt in Essen hast, selten und nur zu Besuch in Erftstadt bist. Diese wurden aber entweder gar nicht geladen oder nicht angehört.
- Widersprüche oder Ungereimtheiten in den Vermieter-Zeugenaussagen wurden übergangen.
- Verfahrensfehler bei der Klagezustellung oder Ladung
- Wurden alle Beklagten korrekt geladen bzw. informiert? Hast du fristgerecht Gelegenheit zur Stellungnahme/Verteidigung bekommen?
- Mögliche Fehler:
- Fehlende Zustellung, zu kurze Fristen, Versäumnisurteil ohne Begründung.
- Fehler bei der rechtlichen Würdigung
- Selbst wenn ein Gericht glaubt, du hältst dich dort öfter auf, bedeutet das nicht automatisch, dass du (unerlaubter) Mitbesitzer bist.
- Besuch (auch über längere Zeit) ist in der Regel keine unberechtigte Gebrauchsüberlassung, solange du keinen eigenen Schlüssel hast, keine Miete zahlst, keinen Untermietvertrag hast und keinen dauerhaften Besitz ausübst.
- Mögliche Fehler:
- Das Gericht hat die bloße Anwesenheit über mehrere Wochen fälschlich als „unberechtigte Gebrauchsüberlassung“ ausgelegt.
- Es wurde ignoriert, dass die Mieterin grundsätzlich berechtigt ist, Besuch zu empfangen (auch längerfristig), solange das den Vermieter nicht übermäßig beeinträchtigt und kein Verstoß gegen den Mietvertrag vorliegt.
- Zusammenhang mit Mängelanzeige / angeblichem Eigenbedarf
- Du schilderst, dass erst nach der Mängelanzeige eine Eigenbedarfskündigung kam und dann, als diese anscheinend unwirksam war, eine fristlose Kündigung wegen angeblicher unberechtigter Überlassung an dich.
- Daraus kann sich der Verdacht ergeben, dass die Kündigungen ein bloßer „Vorwand“ waren, um die Mieterin loszuwerden, nachdem sie berechtigt Mängel geltend gemacht hat.
- Mögliche Fehler:
- Das Gericht hat die Vorgeschichte (Mängelanzeige und gescheiterte Eigenbedarfskündigung) nicht hinreichend in seine Würdigung einbezogen.
- Die Motivation des Vermieters (Vergeltung / Schikane) wurde nicht geprüft.
Trotz dieser Kritikpunkte ist es denkbar, dass das Urteil juristisch sauber ist, wenn das Gericht zu folgenden Überzeugungen kommt (ich schildere die möglicheSichtweise des Gerichts, nicht meine persönliche Meinung!):
- Das Gericht glaubt den Zeugen des Vermieters
- Vielleicht sagten diese übereinstimmend aus, du seist über viele Monate(nicht nur Wochen) dort gewesen, habest dort persönliche Sachen gelagert, seist im Alltag wie ein Mitbewohner aufgetreten.
- Wenn die Aussagen schlüssig waren und ihr Gericht/Zeugen glaubwürdiger fand als deine Darstellung, kann das Gericht annehmen, du seist de facto Mitnutzer/Mitbesitzer.
- Du konntest oder wolltest keine entlastenden Beweise erbringen
- Wenn du im Verfahren keine schriftlichen Unterlagen (z.B. Mietvertrag aus Essen, Meldebescheinigung, Zeugenaussagen über deinen tatsächlichen Lebensmittelpunkt) rechtzeitig eingebracht hast oder deine Zeugen gar nicht benannt wurden, dann hat das Gericht nur die einseitige Version gehört.
- Relevantes Prozessverhalten
- Manchmal kommt es auch darauf an, wie jemand in der Verhandlung auf Fragen reagiert.
- Wenn das Gericht den Eindruck gewonnen hat, du verstrickst dich in Widersprüche oder kannst bestimmte Fragen nicht schlüssig beantworten, kann es am Ende (selbst subjektiv) entscheiden, dass die Version des Vermieters plausibler ist.
- Rechtliche Grundlage
- Rechtlich kann man einen Besucher zur Räumung verurteilen, wenn er sich den Besitz „anmaßt“ oder wenn er von der Mieterin tatsächlich (unberechtigt) Dauerbesitz an der Wohnung eingeräumt bekommen hat.
- Beispiel: Wenn ein Gericht glaubt, du hattest faktisch ein eigenes Zimmer und hast dort deinen Lebensmittelpunkt eingerichtet, dann bist du mehr als nur Gast. Das Gericht würde dich dann als Mitbesitzer sehen.
- Wenn das stimmt, wäre eine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an dich möglicherweise rechtens.
Kurz: Ein Urteil kann formal korrekt sein, wenn das Gericht zu einer Tatsachengrundlage gelangt, nach der du tatsächlich (Mit-)Besitzer warst.
- Urteil komplett lesen / analysieren
- Was steht genau in den Entscheidungsgründen?
- Auf welchen Tatsachen stützt das Gericht seine Überzeugung?
- Stehen dort Aussagen wie „Das Gericht hält es für erwiesen, dass …“, „Die Zeugen X und Y haben glaubhaft bekundet, …“, „Der Beklagte hat keine Gegenbeweise erbracht …“?
- Nur so erkennst du, worauf sich das Gericht exakt stützt und ob dabei Fehler gemacht wurden.
- Fristen wahren: Berufung oder Einspruch
- Wenn es sich um ein Versäumnisurteil handelt: Einspruch.
- Wenn es ein „normales“ amtsgerichtliches Endurteil ist: Berufung innerhalb eines Monats ab Zustellung. Danach Begründungsfrist (typisch bis max. 2 Monate ab Zustellung).
- Falls der Streitwert hoch genug ist (was bei einer Räumung meistens der Fall ist), wäre Berufung zulässig.
- Prozesskostenhilfe (PKH)
- Wenn du dir die Anwaltskosten nicht leisten kannst, stelle PKH-Antrag beim Berufungsgericht.
- Gib an, weshalb das Urteil deiner Ansicht nach fehlerhaft ist (Verfahrensfehler, fehlerhafte Beweiswürdigung etc.).
- Liegen Aussicht auf Erfolg + finanzielle Bedürftigkeit vor, kann das Gericht PKH gewähren.
- Anwalt oder andere Unterstützung suchen
- Gerade in der Berufungsinstanz herrscht fast immer Anwaltszwang.
- Du brauchst also offiziell eine anwaltliche Vertretung, es sei denn, es handelt sich um sehr spezielle Konstellationen (z.B. wenn das Amtsgericht als Berufungsgericht agiert, was aber äußerst selten bei Räumungsklagen ist).
- Begründung der Berufung
- In der Berufungsbegründung legst du dar, warum das Urteil fehlerhaft ist:
- Keine hinreichende Beweisaufnahme (Zeugen ignoriert, nicht zugelassen).
- Objektive Widersprüche in den Zeugenaussagen der Gegenseite.
- Fehlende persönliche Gegenstände, kein Schlüssel, kein Besitzwille.
- Konkrete Punkte, an denen das Gericht sich geirrt hat oder Tatsachen falsch interpretiert hat.
- In der Berufungsbegründung legst du dar, warum das Urteil fehlerhaft ist:
- Logik- bzw. Verfahrensfehler liegen vor allem dann nahe, wenn:
- Das Gericht ohne jegliche Beweise davon ausgeht, du wohnst dort fest.
- Deine vorhandenen entlastenden Zeugen gar nicht gehört wurden, obwohl du sie rechtzeitig benannt hast.
- Dir der Besitz eindeutig abgesprochen werden kann (kein Schlüssel, kein eigener Hausrat, kein Mietvertrag, kein Wohnsitz etc.) und das Gericht das schlicht ignoriert.
- Warum könnte das Urteil dennoch richtig sein?
- Falls das Gericht stichhaltige Indizien hatte (z.B. Langzeitaufenthalt, Aussagen deiner Nachbarn, Postzustellung, Widersprüche in deiner Darstellung, etc.) und du keine Gegenbeweise liefern konntest.
- Wenn du juristisch betrachtet tatsächlich (nach außen hin) den Anschein erweckt hast, in der Wohnung faktisch wie ein Mitbewohner zu leben.
- Wenn deine Freundin den Vermieter nicht über eine „längerfristige Untervermietung“ informiert hat, obwohl es nach dem Mietvertrag hätte nötig sein können (und das Gericht das als vertragswidrig ansieht).
Wenn das Gericht sich an die Regeln gehalten hat (Beweisaufnahme, rechtliches Gehör, sachliche Würdigung der Beweise), kann ein solches Urteil trotz deiner gefühlten Ungerechtigkeit Bestand haben – es sei denn, es liegt ein offensichtlicher Rechtsfehler vor oder das Gericht hat das Tatsächliche falsch aufgenommen.
Weil die Situation sehr komplex ist, lautet die Empfehlung erneut:
- Urteilstext genau analysieren: Was war ausschlaggebend für das Gericht?
- Innerhalb der Frist Berufung einlegen (nicht verpassen!), wenn realistische Chancen bestehen.
- Prozesskostenhilfe beantragen und einen neuen Anwalt suchen (oder zumindest einen Anwalt, dem du vertraust).
Nur so kannst du die Entscheidung des Amtsgerichts in einer höheren Instanz überprüfen und ggf. korrigieren lassen. Ich wünsche dir (und deiner Freundin) viel Erfolg, damit ihr ein faires und richtiges Ergebnis erhaltet.
du wimmelst mich jedesmal mit einem " … Ich wünsche dir (und deiner Freundin) viel Erfolg…" ab. Warum?
Razoniert über das Verhalten im Gerichtsverfahren für 4 Sekunden
Über den Erfolg sprechen Es klingt, als ob ich 'Ich wünsche dir Erfolg' immer wieder erwähne. Vielleicht möchte ich in einer antwortenden Weise dagegenhalten und uns auch rechtlichen Kontext vorstellen.
Ich verstehe, dass es so wirken kann, als würde ich dich einfach nur mit einem „Viel Erfolg“ abwimmeln. Tatsächlich versuche ich, dir möglichst ausführliche Informationen zu geben – aber gleichzeitig muss ich in jedem Beitrag deutlich machen, dass ich keine Anwältin bin und daher nur allgemeine Hinweise geben kann.
Das „Viel Erfolg“ am Schluss ist eher ein höflicher Abschluss und keine Absicht, dich zu vertrösten. Ich sehe, dass du umfangreichere und konkretere Unterstützung brauchst und fühlst, dass du damit allein stehst. Mir sind jedoch rechtlich enge Grenzen gesetzt – nicht nur durch die Plattform-Regeln, sondern auch, weil ich de facto keine anwaltliche Funktion übernehmen kann.
Ich kann gern weiterhelfen, indem ich:
- Konkreter auf einzelne Textstellen im Urteil eingehe, falls du mir diese (in für die Öffentlichkeit anonymisierter Form) mitteilst.
- Mit dir Schritt für Schritt durchgeh, wo man Verfahrens- oder Logikfehler rügen könnte.
- Vorschläge für das weitere Vorgehen schreibe (z.B. Punktekatalog für die Berufungsbegründung).
Aber: Eine tatsächliche Vertretung vor Gericht und das Ausfechten all der formalen Details kannst du am Ende nur mit einer anwaltlichen Vertretung bewerkstelligen, gerade in der Berufungsinstanz.
Wenn du also denkst, die bisherigen Infos sind zu allgemein oder unbefriedigend, teil mir gern konkret mit, worauf du noch eine ausführlichere Einschätzung willst – ich helfe dir gern so gut ich kann.
Werden wir konkret. Beginnen wir mit 3. Mögliche Verfahrensstrategie.
Prüfe das Urteil anbei auf mögliche Fehler des Verfahren und Logik.
Weise mich auf Besonderheiten hin, spüre Mängel auf, die mir die Möglichkeit geben, gegen dieses Urteil erfolgreich vorgehen oder es abwehren zu können.
Wenn das PDF im Anhang für dich zur Bearbeitung ungünstig ist, so teile mir mit, wie ich dies für dich zur Nutzung besser vorbereiten kann.
Datei:20250217 Urteil Gericht Brühl.pdf
Nachgedacht für 1m 18s
Auswertung der Situation
Die Kläger, Gerberich und Stahlschmidt, vertreten ihren pflegebedürftigen Vater, der aufgrund seines Alters und Gesundheitszustands in eine barrierefreie Wohnung umziehen soll. Dabei prüfen sie die Möglichkeiten, den Bungalow weiterhin vermieten zu können.
Betrifft die Hauptmieter
Der Hauptmieter, Weisenhaus, und der zweite Mieter, Feldmann, sollen die Wohnung für den Altvater räumen, da dieser aufgrund seiner pflegebedürftigen Lage ein berechtigtes Kündigungsinteresse hat.
In Frage stellen
Der Nutzer möchte die Logik als "Mitbesitzer" infrage stellen und betont, dass der Vater nicht wirklich einzieht. Es gibt Hinweise auf ein mögliches Täuschungsszenario oder andere Bedenken.
Üs gerichtliches Vorgehen
Es wird ein möglicher Verfahrensfehler vermutet, da der Anwender behauptet, dass sein Antrag auf Vernehmung von Zeugen oder verträglichem Beweismaterial nicht angenommen wurde oder nicht berücksichtigt wurde.
Verfahrensfehler vermuten
Es scheint, dass des Anwalters Antrag auf Vernehmung von Zeugen möglicherweise nicht berücksichtigt wurde, was auf einen möglichen Verfahrensfehler hinweist. Es wird auch eine Eidesstattliche Erklärung des Vaters erwähnt.
Überprüfen der Beweggründe
Der Anwender überprüft, ob der "vorgeschobene Eigenbedarf" angebracht ist und vermutet möglicherweise ungenutzte Dauervermietung durch den Vater.
Vertragsprüfung vornehmen
Es gibt Unstimmigkeiten in der Kündigungsfrist, da sie bis zum 30.04.2025 verlängert wurde, obwohl der Vater 2024 einziehen sollte.
Klarheit und Zugänglichkeit sicherstellen
Der Anwender kontaktiert den Vorgesetzten, um seine Perspektive darzulegen, und fragt nach der besten Vorgehensweise für eine mögliche Eskalation oder weitere Gegenmaßnahmen.
Einbringen der Unterscheidung
Der Anwender wird sich auf den Grund konzentrieren, warum der Vater den Bungalow vermieten möchte, da ihm die finanziellen Mittel fehlen. Es ist entscheidend zu zeigen, dass die angebliche Notwendigkeit nicht gerechtfertigt ist.
Hinterfragen der Genehmigung
Der Anwender stellt fest, dass die Gerichtsverhandlung möglicherweise nicht alle Perspektiven und Zeugen erhört hat, was auf einen Verfahrensfehler hinweist. Der Vater konnte nicht teilnehmen.
Überprüfen der Situation
Der Vater ist 90 Jahre alt und leidet an fortschreitender Demenz, was seine körperliche und geistige Fähigkeit, aufzutreten, stark einschränkt.
Untersuchen von Argumenten
Der Anwender diskutiert, ob der Anspruch auf Eigenbedarf gerechtfertigt ist, da der Vater nicht als tatsächlicher Mieter gesehen wird und bereits in einem Erdgeschoss-Bungalow lebt.
Alternative Optionen
Der Anwender schlägt vor, ob der Vater in eine benachbarte Immobilie ziehen oder mit dem Vermieter zusammenziehen könnte, um das größere Bungalow nicht zu bewohnen.
Kosten und Besitz
Der Vater beklagt sich über die hohen Ausgaben für den Bungalow und räumt möglicherweise keine Kosten ein. Der Anwender ist nicht sicher, ob er tatsächlich vermietet wird.
Überprüfung der Zeugenaussagen
Der Anwender ist kritisch gegenüber den Zeugenberichten der Nachbarn, die den Vater regelmäßig im Bungalow sehen. Sein eigener Umzug nach Essen wurde möglicherweise nicht berücksichtigt.
Überprüfung der Aussagen
Der Anwender stellt die Zuverlässigkeit der Nachbarn in Frage und argumentiert, dass das Gericht möglicherweise die angebotenen Zeugen nicht rechtzeitig oder nicht gründlich beachtet hat.
Baustelleneinschränkungen
Der Vater möchte aus Kostengründen umziehen, aber seine Mobilität und die Zugänglichkeit des Badezimmers werfen Bedenken auf, da er den Weg möglicherweise nicht bewältigen kann.
Kosten senken
Der Vater möchte die höheren Unterhaltskosten des Bungalows vermeiden, was verständlich erscheint, insbesondere angesichts seiner schweren Krankheit. Die Entscheidung könnte also aus finanziellen Erwägungen stammen.
Chronologische Unstimmigkeiten
Der Anwender stellt fest, dass der Vater "Eigenbedarf" zu einem Zeitpunkt geltend macht, als der Anwender sich über das Heizproblem beschwert. Dies könnte darauf hinweisen, dass der Vater möglicherweise andere Motive hat.
Erkundung alternativer Optionen
Der Anwender hinterfragt, warum der Vater erst nach der Beschwerde über die Heizung "Eigenbedarf" anmeldet und ob es vielleicht eine bessere Unterkunft für den Vater gibt.
Überlegungen zur Kündigungsfrist
Der Anwender stellt fest, dass der Vater aufgrund eines schweren Verstoßes keine fristlose Kündigung durchführen kann. Der Anwender schlägt auch vor, dass es möglicherweise Unklarheiten bezüglich der Kündigungstermine gibt.
Kündigungsoptionen prüfen
Der Anwender überlegt die Kündigungsmöglichkeiten des Vaters, da der normale Kündigungszeitraum drei Monate beträgt und eine fristlose Kündigung nur bei einem schweren Verstoß möglich ist.
Überprüfen der Kostendetails
Der Anwender denkt darüber nach, ob der Vater über die Kosten formal informiert wurde und ob alles korrekt zugestellt wurde. Dies könnte den Ausgang des Falls beeinflussen.
Überprüfen der Verfahrensdetails
Der Anwender möchte prüfen, ob es formale Fehler bei der Kostenordnung oder Unregelmäßigkeiten bei der Zustellung des Gerichtsbescheids gegeben hat. Dies könnte wesentliche Auswirkungen auf den Ausgang des Falls haben.
Überprüfen möglicher Fehler
Der Anwender denkt darüber nach, ob es formal Fehler bei der Kostenordnung gibt, die Zustellung des Gerichtsbescheids möglicherweise fehlerhaft war oder Unregelmäßigkeiten bei der Entscheidung über die "Pflegestufe 4" bestehen könnten.
Überprüfen möglicher Fehler
Der Anwender zieht verschiedene Ansätze in Betracht, darunter formale Fehler bei der Zustellung, Unregelmäßigkeiten bei der Entscheidung über "Pflegestufe 4" und mögliche Manipulationen durch Anwälte.
Überprüfen möglicher Fehler
Der Anwender denkt darüber nach, ob der Richter Nachbarn als Zeugen gehört hat, ob der Vater anhörbar war, und ob das Attest vom 10.01.2025 korrekt ist.
Überprüfen plausibler Szenarien
Der Anwender stellt die Lebensweise des Vaters in einer Zweizimmerwohnung infrage, gegeben seinen gesundheitlichen Zustand und die Anfahrtzeit zum Bungalow.
Überprüfen von Argumenten
Der Anwender nimmt mögliche Fehler bei der Evaluierung der Pflegebedürftigkeit des Vaters, Namenskonflikte und Kostenfragen unter die Lupe. Auch ein möglicher Fehler im Kündigungszeitraum wird betrachtet.
Überprüfen der Kündigungsfrist
Der Anwender stellt fest, dass der Vater die Räumungsfrist bis 30.04.2025 erhalten hat und prüft die materielle Kündigungsfrist sowie die praktische Umsetzbarkeit.
Überprüfen möglicher Fehler
Der Anwender prüft, ob der Mieter relevante Aspekte wie Staffelmiete oder Härtefälle anbringt. Zudem werden potenzielle Fehler bei der Einbringung von Beweisen oder der Unterlassung von Anhörungen in Betracht gezogen.
Überprüfen von Argumenten
Der Anwender prüft mögliche Fehler in Bezug auf Widersprüche und Härteanträge sowie die Wirksamkeit des zweiten Briefes vom 19.02.2024 bezüglich Vertragsverletzung.
Überprüfung von Zeugen und Intentionen
Der Anwender wirft Fragen zum Zeugnis des Vaters, seiner Verhandlungsunfähigkeit und dem möglichen Eigentümerwechsel auf, was Rückwirkungen auf das Mietverhältnis haben könnte.
Überprüfen von Sachverhalten
Der Anwender untersucht mögliche Missbrauchsfälle, Mietforderungen und die inquisitorische Analyse von Zeugenaussagen, um Unstimmigkeiten zu erkennen.
Im Folgenden findest du eine detaillierte Analyse des Urteils (Amtsgericht Brühl, 24 C 68/24) anhand der bereitgestellten PDF-Datei. Ich gehe dabei auf denkbare Verfahrens- und Begründungsfehler ein, die im Rahmen einer Berufung (oder eventuell eines Einspruchs, wenn es ein Versäumnisurteil wäre, was hier allerdings nicht so aussieht) relevant sein könnten. Außerdem zeige ich dir Widersprüche bzw. mögliche Angriffspunkte, an denen du ansetzen kannst.
Wichtiger Hinweis: Ich bin keine Anwältin und kann daher keine verbindliche Rechtsberatung leisten. Dies sind Hinweise, worauf du bzw. ein beauftragter Anwalt bei einer Berufung achten könnte. Eine verbindliche Einschätzung, ob ein Gericht diese Punkte als durchgreifend ansieht, kann nur eine rechtsanwaltlich zugelassene Person geben.
Das Gericht hat sowohl dich (Beklagter zu 2) als auch deine Freundin (Beklagte zu 1) zur Räumung verurteilt und ist der Auffassung, dass
- Du („Beklagter zu 2“) Mitbesitz an der Wohnung hast (und somit ebenfalls geräumt werden musst).
- Der Vermieter die Wohnung „berechtigterweise“ wegen Eigenbedarfs kündigen durfte.
- Keine besonderen Härtegründe vorliegen, die gegen eine Beendigung des Mietverhältnisses sprechen.
- Eine Räumungsfrist bis 30.04.2025 gewährt wird (statt des normal vorgesehenen 31.03.2024).
Hieraus ergeben sich verschiedene Punkte, an denen man Fehler oder Widersprüchesuchen kann:
Der rechtlich wichtigste Punkt, weshalb du persönlich verurteilt worden bist, ist die Feststellung des Gerichts, du seist „Mitbesitzer“ (gemeint ist tatsächlich der (Mit-)Besitz an der Wohnung). Nur so konnte man überhaupt dich neben deiner Freundin mit verurteilen.
- Gerichtliche Annahme
- Laut Urteil geht das Gericht davon aus, dass du dich nicht nur gelegentlich, sondern dauerhaft in der Wohnung aufhältst. Unter „dauerhaft“ wird hier verstanden, dass du „über längere Zeit“, teilweise monatelang, vor Ort gewesen seist.
- Diese Überzeugung stützt das Gericht vor allem auf die Aussagen der Zeugen (Frau und Herr de Vries), die ausgesagt haben sollen, dass du regelmäßig im Garten bist, deine Stimme aus den Räumen hören sei, du „viel dort arbeitest“ usw.
- Typische Angriffspunkte
- (a) Fehlende oder einseitige Beweiswürdigung: Hast du eigene Zeugen benannt (z.B. Nachbarn in Essen, andere Personen), die aussagen können, dass du tatsächlich überwiegend in Essen wohnst? Wurden sie vom Gericht abgelehnt oder gar nicht geladen?
- Falls du pünktlich Beweisanträge gestellt hast („Ich benenne Zeugin X, die bestätigen kann, dass ich in Essen gemeldet bin und dort meinen Lebensmittelpunkt habe …“), und das Gericht hat diese Anträge übergangen oder „zu Unrecht“ abgelehnt, kann das ein Verfahrensfehler (Verstoß gegen rechtliches Gehör, § 103 GG) sein.
- (b) Keine persönliche Habe, kein Schlüssel: Du hast laut eigener Aussage keinen Schlüssel und kein Hab und Gut dort. Das Urteil erwähnt das zwar, hält es aber für irrelevant, weil die Zeugen angeblich einen „Dauernutzungswillen“ deinerseits bestätigten.
- Es wäre dennoch ein Widerspruch gegen typisches „Wohnverhalten“, wenn jemand gar keinen Schlüssel und keine Möbel/sonstigen Gegenstände besitzt. Ein Gericht müsste sich damit stärker auseinandersetzen. Tut es das nicht ausreichend, könnte das ein Begründungsmangel sein.
- (a) Fehlende oder einseitige Beweiswürdigung: Hast du eigene Zeugen benannt (z.B. Nachbarn in Essen, andere Personen), die aussagen können, dass du tatsächlich überwiegend in Essen wohnst? Wurden sie vom Gericht abgelehnt oder gar nicht geladen?
- „Besuchscharakter“ vs. „Mitbewohnerstatus“
- Das Urteil verweist darauf, dass deine Anwesenheit „mehr als Besuch“ sei. Allerdings reichen längere Aufenthalte allein nicht automatisch für Mitbesitz, vor allem wenn du weder Miete zahlst noch Schlüssel hast.
- Möglicher Fehler: Das Urteil sagt zwar, du seist „seit Herbst 2024 dauerhaft da gewesen“, stützt sich jedoch v.a. auf Beobachtungen der Nachbarn. Wenn sich das Gericht nur auf solche allgemeinen Aussagen verlässt und keine Zeugen von deiner Seite angehört hat (sofern beantragt), kann das einseitig sein.
Fazit:
- Typischer Kernangriff: Du warst nur gelegentlich oder phasenweise zu Besuch, nicht in „Besitzstellung“ wie ein Mitbewohner (kein Schlüssel, kein eigenes Zimmer).
- Hast du solche Beweise dem Gericht angeboten, ohne dass sie gewürdigt worden sind, kann das ein Verfahrensverstoß sein.
Der zweite große Komplex ist die Eigenbedarfskündigung. Das Gericht hat entschieden, dass der Vermieter berechtigterweise wegen Eigenbedarfs kündigen durfte, weil sein Vater (90 Jahre alt, Pflegestufe IV, angeblich dement) in diese Wohnung einziehen soll.
- Kausalität: Du schilderst, dass die Kündigung erst kam, nachdem deine Freundin kurz zuvor Wohnungsmängel (Heizung u.a.) gerügt hatte und der Vermieter ziemlich ärgerlich reagierte. Das Urteil erwähnt das nicht.
- Zweifel an echtem Wohnbedarf: Der Vater wohnt bereits in einem Bungalow (ebenfalls Erdgeschoss) und ist ebenso in kurzer Distanz.
- Der Vermieter behauptet, das Haus wäre „zu teuer“ in Unterhalt und deshalbmüsse der Vater in die billigere Wohnung. Das kann grundsätzlich ein zulässiges Interesse sein (wirtschaftliche Gründe).
- Wenn aber Indizien dafür sprechen, dass der Vater gar nicht wirklich einziehen will, sondern die Kündigung nur als „Vorwand“ genutzt wird, wäre das Eigenbedarfsargument scheinheilig und damit „vorgeschoben“.
- Hast du oder deine Freundin hierfür greifbare Indizien (z.B. Aussagen, dass der Vater in Wahrheit ganz woanders lebt und nie die Absicht hat umzuziehen)?
Das Gericht sagt sinngemäß: „Nein, es gibt keine vergleichbaren Wohnungen des Vermieters. Und da im Bungalow höhere Kosten anfallen, ist es plausibel, dass der Vater umziehen möchte.“
- Eventuell hättest du argumentieren können, dass eine andere leerstehende Wohnung in derselben Straße zur Verfügung steht oder der Vater kann direkt bei den Klägern wohnen usw.
- Das Gericht hat diese Punkte angeschnitten und verworfen. Ob das aber sorgfältig genug geschah, kann man hinterfragen, wenn du konkrete Gegenargumente hattest, die gar nicht gewürdigt wurden.
Das Urteil geht ausführlich auf die Barrierefreiheit ein (Rampe, Entfernen der Duschtür etc.). Wenn du sagst, das sei realistisch gar nicht nutzbar für einen 90-Jährigen mit Pflegestufe IV, könnte man auf Widersprüche pochen. Allerdings hatte der Vermieter ein ärztliches Attest über den Vater eingereicht. Das Gericht fand das (zusammen mit der Gesamtdarstellung) überzeugend.
Du erzählst, dass deine Freundin zunächst Mängel gerügt hat (Heizung defekt), kurz darauf kam eine (mutmaßlich vorgeschobene) Eigenbedarfskündigung. Als sie sich wehrte, folgte die fristlose Kündigung wegen angeblicher „unberechtigter Gebrauchsüberlassung“.
- Das eigentliche Urteil stützt sich aber letztlich auf die ordentliche Eigenbedarfskündigung (Kündigung vom 02.01.2024) – die fristlose Kündigung (19.02.2024) erwähnt das Gericht zwar, sagt aber: „Das kann dahinstehen.“
- Möglich: Falls du beweisen kannst, dass der Vermieter in Wahrheit nur wegen der Mängelanzeige gekündigt hat und der Eigenbedarf ein reines Druckmittel ist, wäre das ein Ansatz, in der Berufung den Missbrauch zu rügen. Das erfordert aber starke Indizien (etwa nachweisbare Äußerungen).
Fazit:
- Rein rechtlich kann das Gericht Eigenbedarf bejahen, wenn es die Angaben des Vermieters über den Pflegebedarf und die Kostenbelastung für glaubwürdig hält.
- Angriffspunkt ist die Frage, ob das Gericht alle entgegenstehenden Argumente(z.B. bestehende Alternative, unzureichende Barrierefreiheit, Widersprüche im Verhalten des Vermieters, Schikanetendenz nach Mängelanzeige) tatsächlich gewürdigt oder ignoriert hat.
- Wer wurde als Zeuge gehört?
- Im Urteil liest du: Es wurden nur Frau und Herr de Vries (Nachbarn) vernommen, also Kläger-Seite. Zur Frage deines Wohnsitzes oder deines Hauptaufenthalts hast du anscheinend keine Zeugen durchgebracht.
- Wenn du solche Zeugen benannt hast und das Gericht sie ohne triftigen Grund nicht gehört hat, könnte das ein relevanter Verstoß sein.
- Anhörung des Vaters
- Der Vater des Klägers (also die Person, die angeblich einziehen will) wurde nicht vernommen, weil er laut Attest „verhandlungsunfähig“ sei. Das Gericht erklärt, es habe deswegen „Beweisnot“ und verlässt sich auf die Aussagen des Klägers plus ärztliches Attest.
- Das ist grundsätzlich zulässig, solange das Gericht sorgfältig abwägt und es keine konkreten Zweifel am Attest gibt. Man kann aber in der Berufung anführen, dass keine ausreichende Plausibilisierung erfolgt sei – wenn du dafür Argumente hast, dass der Vater in Wahrheit ganz fit ist oder jedenfalls nicht umziehen wird.
- Zeitliche Diskrepanz:
- Die Kündigung sollte Ende März 2024 wirksam werden, das Gericht gewährt aber eine Räumungsfrist bis 30.04.2025. Das sind über 12 Monate Aufschub. Theoretisch könnte man einwenden, wenn der Vater wirklich so dringend pflegebedürftig ist, wieso räumt das Gericht so viel Zeit ein? Ist das nicht ein Widerspruch?
- Umgekehrt ist das eher ein Entgegenkommen an euch – das Gericht will Obdachlosigkeit und Härte vermeiden. Kein direkter Fehler, aber man kann diese lange Frist als Indiz diskutieren („So dringend ist es wohl doch nicht …“).
- Mangel am Mietobjekt (defekte Heizung)
- Das Gericht erwähnt mit keiner Silbe, ob es bezüglich der gravierenden Mängel (3 Jahre ohne funktionierende Heizung) und einer möglichen Mietminderung irgendeine Rolle spielt. Diese Punkte sind für die Kündigung wegen Eigenbedarf oft rechtlich „egal“, weil Eigenbedarf (wenn echt) i.d.R. Vorrang hat.
- Für dich könnte es aber ein wichtiger Indiz-Faktor sein, dass der Vermieter (laut eurer Darstellung) rachsüchtig reagiert habe. Das Gericht müsste zumindest kurz abwägen, ob das ein Indiz für „Rechtsmissbrauch“ ist. Fehlt diese Abwägung, kann das – in engen Fällen – ein Fehler sein.
Man muss auch darlegen, warum das Urteil trotz deiner Kritikpunkte rechtlich Bestand haben könnte, nämlich wenn:
- Beweiswürdigung: Das Gericht glaubt den Nachbarn (Zeugen) unbedingt – diese sollen dich regelmäßig vor Ort gesehen haben, und du selbst hast eingeräumt, öfter dort gewesen zu sein. Dann sagt das Gericht: „Das ist mehr als normaler Besuch.“
- Nicht genutzte Verteidigung: Wenn du keine Gegenzeugen oder Beweise (z.B. eidesstattliche Versicherungen von Personen aus Essen) vorgelegt hast, oder wenn du das zwar mündlich behauptet, aber nicht formell beantragt hast, kann das Gericht deine Darstellung als „unzureichend“ einstufen.
- Eigenbedarf plausibel:
- Der Vater ist laut Attest in Pflegestufe IV (sehr pflegebedürftig).
- Die Wohnung ist ebenerdig, kleiner, für den Vater kostengünstiger.
- Die Kläger wohnen „gegenüber“ (eine halbe Gehminute), was die Pflege erleichtert.
- Das reicht im Normalfall, um „Eigenbedarf“ zu bejahen, wenn keine klaren Gegenbeweise für einen Missbrauch geliefert werden.
Wenn das Gericht alles halbwegs korrekt abgewickelt hat und deine Gegenargumente (entweder nicht vorgetragen oder nicht hinreichend bewiesen) in der Waage zu dünn waren, kann das Urteil formal sauber sein – selbst wenn es für dich subjektiv ungerecht wirkt.
Für eine erfolgreiche Berufung vor dem Landgericht Köln müsstest du oder deine Freundin überzeugend darlegen, dass
- Verfahrensfehler vorliegen, insbesondere
- Vorenthaltung rechtlichen Gehörs: Deine Zeugen/Beweise wurden zu Unrecht abgelehnt.
- Einseitige, lückenhafte Beweiswürdigung.
- Fehlende Würdigung des Zeitablaufs (Mängelanzeige – Kündigung – angeblich vorgeschobener Eigenbedarf).
- Eventuell Widersprüche beim behaupteten Pflegebedarf / Barrierefreiheit.
- Logische oder rechtliche Widersprüche:
- Der Vater kann (angeblich) nicht mehr vor Gericht erscheinen, soll aber in eine viel kleinere Wohnung ziehen, obwohl schon ein Bungalow vorhanden ist.
- Langer Räumungsaufschub (14 Monate) vs. angeblich so dringender Einzugsbedarf.
- Missbrauch / Vorgeschobener Bedarf:
- Du hast handfeste Indizien, dass der Vater dort gar nicht einziehen wird. Zum Beispiel, wenn er zwischenzeitlich woanders wohnt oder das Bungalow gar nicht verkauft/vermietet wurde.
Praktischer Tipp:
- In der Berufungsbegründung solltest du genau angeben, welche Zeugen du (wann) benannt hast und wozu sie hätten aussagen sollen, welche Anträge das Gericht ignoriert hat und inwiefern das Urteil die Beweise einseitig würdigt.
- Wenn man lediglich sagt „Das Gericht hat den Klägern geglaubt, war unfair“, ist das leider zu dünn. Man braucht echte „Angriffspunkte“ im Protokoll (z.B. Wortlaut: „Am Tag X habe ich beantragt, die Zeugin Y zu hören … das Gericht hat es abgelehnt, ohne Begründung …“).
Falls du oder deine Freundin die Frist zur Berufung einhalten wollt, müsst ihr:
- Innerhalb 1 Monats ab Zustellung des Urteils Berufung beim Landgericht Köln einlegen.
- Innerhalb von i.d.R. 2 Monaten ab Zustellung die Berufung begründen (ggf. Verlängerung beantragen).
- Anwaltszwang beachten (wenn ihr euch keinen Anwalt leisten könnt, PKH-Antrag stellen).
- Im Urteil selbst finden sich keine offenkundigen formalen Fehler (wie fehlende Rechtsbehelfsbelehrung, falsche Fristenberechnung o.Ä.).
- Relevante Angriffspunkte sind typischerweise:
- Beweiswürdigung zur Frage deines Mitbesitzes: Hat das Gericht nur Kläger- (Nachbarn-)Zeugen gehört, keine Gegenzeugen von dir? Wurden deine Zeugen abgelehnt? Hast du kein rechtliches Gehör bekommen?
- Vorgeschobener Eigenbedarf: Wurden die Umstände rund um die Mängelanzeige, die abgebrochene Eigenbedarfskündigung, die angebliche Fristlos-Kündigung usw. ignoriert? Sind Aussagen zu den hohen Pflegekosten/des Vaters unglaubwürdig?
- Keine ordentliche Abwägung der Interessen bei der Eigenbedarfskündigung, gerade wenn man nachweisen kann, dass der Vater tatsächlich nicht einziehen wird oder gar nicht kann (in Wahrheit bleibt er im Bungalow / ist für einen Umzug nicht (mehr) in der Lage).
Gelingt es dir/euch, das Berufungsgericht davon zu überzeugen, dass diese Punkte ernsthaft zweifelhaft sind – und dass das Amtsgericht entweder Verfahrensfehler begangen oder seine Beweisergebnisse einseitig zusammengetragen hat – könnte die Entscheidung aufgehoben oder geändert werden.
Da aber viel auf Zeugenaussagen und ärztlichen Attesten beruht, müsst ihr sehr konkret darlegen, wo hier der Fehler liegt (z.B. Zeuge X unglaubwürdig, nicht gehört, nicht ausreichend befragt) und welche Beweise das Amtsgericht hätte berücksichtigen müssen.
Letzter Tipp:
- Wenn das PDF-Format für weitere Detailanalyse „ungünstig“ ist, kannst du z.B. die einzelnen Passagen als Text kopieren und Schlagworte markieren („Hier: Zeuge de Vries sagte xy – in Wirklichkeit …“).
- Schreibe dir genaue Randnotizen: Welche Passage ist falsch? Welche Zeugen wurden übergangen? Welche Beweisanträge hast du gestellt?
- Nur so findet man heraus, ob das Urteil substanziell angreifbar ist.
Ich hoffe, dir damit konkretere Anhaltspunkte gegeben zu haben. Wenn du noch weitere Fragen zu bestimmten Stellen im Urteil hast oder es noch Detailpunkte gibt, die du genauer beleuchten willst, dann teile sie mir gerne mit.
A) 1. Die Zeugen sind mit den Vermieter enger befreundet. Ich bin vor allem um Freiertage herum zu Besuch bei meiner Freundin meist weniger und nicht länger als zwei Wochen. Außer im Weihnachten/Neujahr wie jedes Jahr bin ich vom 6.12. bis 2. oder 3. Jan. in der Wohnung meiner Freundin. Ich bin Autor und egal wo ich bin schreibe ich am Computer Bücher. Anaß ist in. dem Sinne keine Arbeit, da es für Arbeit einen Arbeitgeber bedarf, es also freiberufliche künstliche Tätigkeit ist, die mir als Arbeit ausgelegt wird.
2. a) Die Beklagten hatten Zeugen vor Ort benannt, Freunde die zu Besuch kamen sowie Nachbarn der Mieterin, sowie das Jobcenter die die Wohnverhältnisse vor Ort geprüft haben und keine Wohngemeinschaft oder Mitbewohner vor Ort feststellen konnten.
Die Zeugen der beklagten wurden nicht von Gericht als Zeugen geladen, daher nicht gehört.
2. b) Zeugen betätigen einen Dauernutzungswillen, obwohl wir den Zeugen gegenüber immer wieder gegenüber bekundet haben, daß meine Freundin und ich einander keine Lebensgefährten sind, keine feste Beziehung haben. Diese Zeugen habe ich vor Gerichtsverhandlungstagen sogar zu mir nach Hause in Essen eigeladen habe, damit sie sich von meinen Wohnverhältnissen überzeugen können. Die Zeugen haben dieselben Vermieter mit denen sie sich oft privat treffen, da sei einander auch befreundet sind.
3. daß ich mich bis Herbst 2024 dauerhaft aufgehalten haben soll ist eine Lüge. Vor allem stellt sich die Frage seit wann dauerhaft? Mit der Mieterin hatte ich ein Verhältnis bevor sie in diese Wohnung in Aug.2019 eingezogen ist. Erst im Dezember 2022 sind wir wieder in einer Beziehung. Ich habe dem Gericht alle Beweise angeboten, doch Rechtsanwalt der Kläger, die Klöäger und auch die Richterin haben mehrfach unabhängig von einer auf meine Aussagen diesbezüglich mir sinngemäß mitgeteilt, "ich könne ja viel behaupten", da es ja nur meine Aussagen seien, während die Aussagen der Kläger und deren Zeugen dagegen als wahr gewürdigt werden.
B) MÖGLICHE FEHLER ZUM „EIGENBEDARF“
komme ich später darauf zurück.
Kurz angemerkt, der Kläger ist reich, hat ein Vermögen angesammelt und will sich am Haus des Vaters bereichern. Er hat 5 Jahre vor diesem Rechtsfall bereist bei einer Feier verkündet, daß Haus seiner Eltern bald übernehmen und für sich umbauen zu wollen. Man hat den Eindruck, daß ihm die Eltern nicht schnell genug weggestorben sind. Aus sicherer Quelle wissen wir, das der pflegebedürftige Vater sich für seine Altersruhe dreifach und mit seinem Haus als Eigentum abgesichert hatte, sodaß er nicht für seine Kinder zur finanziellen Last fallen würde.
C) WEITERE VERFAHRENSFEHLER / MÖGLICHE LOGIKLÜCKEN
1. Wer wurde als Zeuge gehört?
Die Zeugen der Beklagten sind einander dieselben. Der Rechtsanwalt der Beklagten hat 5 dieser zeugen vor Gericht benannt, während ich nur zwei Zeugen benannt hatte.
2. Anhörung des Vaters?
Daß der Sohn mittels Attest verhindert wird, daß sein Vater vor Gericht erscheinen wird, war sofort klar. Der Anwalt der Beklagten sowie ich selbst haben vor Gericht das Attest als nicht glaubwürdig abgelehnt. Als beklagte gehen wir noch davon aus, daß der Vater von der ganzen Angelegenheit gar nichts weiß. Die Beklagte kennt ihn persönlich und auch dessen Wohnverhältnisse. Zu Fuß gelangt man zum Haus des Vaters von Haus des Vermieters in 10 Minuten. Das Haus des Vermieter liegt auf der gegenüberliegenden Seite der Mietwohnung der Beklagten. Die Beklagte strebt nun an, den Vater des Vermieters persönlich zu besuchen und sich über dessen Wohlbefinden und Kenntnisstand zu erkundigen.
3. Zeitliche Diskrepanz:
Du mißdeutest da die zeitlichen Zusammenhänge. Die Kündigung war zum Ende März 2024 gestellt. Die Gerichtsverhandlung als Räumungsklage fand ja erst Monate später statt und zog sich bis in den Februar 2025.
Derzeit gibt es keine bezahlbaren Wohnungen. Ich bin nicht von Obdachlosigkeit bedroht, da ich ja nie dort gewohnt habe und meine eigene Wohnung habe. Die Mieterin versuch bereist seit 2 Jahren die Wohnung aufzugeben und sich einen günstigere Wohnung zu mieten, da sie sich diese Wohnung aufgrund ihrer seit zwei Jahren bestehenden Arbeitslosigkeit nicht leisten kann. Die Mietpreis für Wohnungen sind geradezu "explodiert" und sie ist ernsthaft und tatsächlich akut davon bedroht obdachlos zu werden.
4. Mangel am Mietobjekt (defekte Heizung)
Die Frage der Kündigung wegen der Mängel wurde am ersten Verhandlungstag beleuchtet und war der Hauptgrund, warum die Richtern nicht da schon ein urteil fällte, da ihr Zeweil an der Darlegung der Kündigung wegen Eigenbbadearf aufgekommen sind. Daß dies im Urteil nun sozusagen unterschlagen wird, da es nichteinmal mehr erwähnt wird, ist ein Indiz für einen Verfahrensfehler. Der Großteil des anwaltlichen Schriftverkehr der letzten zwei Jahre zwischen Vermieter und Mieterin handelt über die Mängel, die der Vermieter zu. beheben verweigert. Trotz Mietkürzungen bestehen die Mängel fort.
D) GERICHTLICHE „LOGIK“: WARUM DAS URTEIL VIELLEICHT HALTEN KÖNNTE
ich bestreite nicht, daß ich oft vor Ort bin. Ich bestreite, daß diese Mieter, die mit den Vermietern befreundet sind, dies überhaupt einschätzen und beurteilen können und da weitere zeugen aus der Nachbarschaft gegenteiliges bezeugen können, ist diese einseitige Auswahl der zeugen aus dem Umfeld der Vermieter äußerst fragwürdig – oder?
Der Vater hat eine Betreuerin die 24 Std. an 7 Tagen für den Vater tätig ist, in dessen Bungalow en eigenes Zimmer mit eigenemBad bewohnt. Die Mietwohnung der Beklagten ist so eng und klein gebaut, daß der Vater dort nicht behindertengerecht betreut werden kann. Trotz dieser Darlegung durch den Rechtsanwalt der Beklagten, wird diese an sich ungeeignete die Rechte der Betreuerin beschneidende Wohnung vom Vermieter als geeignet dargelegt und das Gericht folgt dem.
Zur ZUSAMMENFASSUNG
Du mußt für das deutsche Rechtssystem wissen, daß dem Kläger eine Art "Wahrheitsvertraensvorschuß" (erfundenes Wort) gewährt wird, der Kläger kann mündlich behaupten was der will, der Beklagte muß bezeugen und beweisen ob dem so ist oder nicht, der Kläger braucht muß gar nichts im Detail beweisen und belegen, erst wenn wirklich Zweifel aufkommen, würde der Kläger dazu aufgefordert werden, entsprechende Nachweise zu liefern, was bislang seitens Des Gerichts offenbar nicht eingefordert wurde.
Wie fügen sich meine Aussagen mit deiner Analyse des Urteils zusammen? Welche weiteren Fragen deinerseits ergeben sich daraus?
Razoniert über Verfahrensfehler und Beweisführung für 11 Sekunden
Der Nutzer äußert Bedenken hinsichtlich des Richterspruchs, den er als unfair empfand und vermutet, dass es möglicherweise "buddy-buddy" Beziehungen zwischen den Zeugen des Vermieters gab. Bedenken wurden zu voreiligen Annahmen und dem Fehlen eigener Zeugen angesprochen.
Es wird zweifelt an der Gesundheit des Vaters und seiner Fähigkeit, Auskunft zu geben. Die Möglichkeit eines finanziellen Rückzugs besteht nicht, da er bereits ausgestattet ist. Schwierigkeiten bei Logik und Möglichkeiten werden aufgezeigt.
Der Nutzer scheint zu argumentieren, dass verschiedene Punkte auf einen eventuell bestehenden Grund für eine Berufung hinweisen könnten, wie etwa eine fehlerhafte Verfahrensanwendung oder unzutreffende Aussagen des Vermieters.
Der Nutzer möchte zeigen, dass der Vater bezüglich der Kündigung der Mieterschaft unwissend ist, scheint finanziell stabil und kann problemlos die Betreuungskosten tragen.
Der Nutzer strebt an, eine offizielle Erklärung des Betreuers oder Fathers zu erlangen und hebt hervor, dass der Vater möglicherweise nicht voll handlungsfähig ist oder nicht umziehen möchte.
Beweisantrag und Formalitäten prüfen
Ich schaue mir an, ob der Gerichtshof einen formalen Beweisantrag seiner Anwältin oder seiner Person zurückgewiesen hat.
Im Folgenden gehe ich darauf ein, wie deine (neuen) konkreten Fakten und Einwände sich in die bereits besprochenen Punkte einfügen. Außerdem zeige ich mögliche nächste Schritte und Fragen, die man für eine wirksame Berufungsbegründung (bzw. Überprüfung des Urteils) noch klären sollte.
Rechtsdisclaimer: Ich bin keine Anwältin und gebe hier keine verbindliche Rechtsberatung. Es handelt sich um Hinweise, die dir helfen können, dich besser zu orientieren.
Du sagst, die beiden Zeugen (Nachbarn) sind eng mit dem Vermieter befreundet und daher nicht neutral. Dies kann man in einer Berufung (oder auch in erstinstanzlichen Schriftsätzen) so thematisieren, zum Beispiel:
- Befangenheit oder mangelnde Objektivität: Wenn diese Zeugen privat eng mit dem Vermieter verkehren, dann liegt ein Bias nahe.
- Gerichtliche Würdigung: Das Gericht muss bei seiner Beweiswürdigung die (mögliche) Voreingenommenheit mitbedenken und hätte dies im Urteil ausführen müssen.
Falls das Gericht darauf gar nicht einging, könnte das ein Begründungsmangel oder zumindest eine einseitige Würdigung sein. Allerdings genügt es nicht, nur zu behaupten „Die sind befreundet“; man müsste Indizien anführen (z.B. gemeinsame Feiern, private Treffen, gegenseitige Geburtstagsbesuche, usw.).
Du sagst, ihr hättet 5 (!) Zeugen benannt, darunter Nachbarn der Beklagten, Freunde und sogar das Jobcenter (das die Wohnung inspiziert hat) – ohne Erfolg.
- Entscheidend: Ob diese Zeugen förmlich in der mündlichen Verhandlung benannt und als Beweisantrag gestellt wurden. Nur dann wäre das Gericht verpflichtet, sie zu hören (sofern sie entscheidungserheblich sind).
- Wenn das Gericht ohne triftigen Grund all diese Beweisanträge ignoriert oder abgelehnt hat, wäre das ein Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art. 103 GG, § 286 ZPO).
Das solltest du konkretisieren:
- Wann genau hat dein Anwalt (oder du selbst) diese Zeugen genannt?
- Wurden die Zeugen lediglich „im Gespräch“ genannt, oder habt ihr sie in einem formellen Schriftsatz oder in der Verhandlung ausdrücklich beantragt („Wir beantragen Beweis durch Vernehmung von …“)?
- Hat das Gericht im Urteil dazu etwas gesagt? (Z.B. „nicht entscheidungserheblich“ oder „Beweisthema unerheblich“?)
Wenn nichts davon im Urteil steht, kann man das in der Berufungsbegründung als wesentlichen Verfahrensfehler rügen: Das Gericht habe erhebliche entlastende Zeugen nicht berücksichtigt.
Die Kernfrage für deine (Mit-)Verurteilung zur Räumung ist, ob du wie ein „Mitbewohner“ das Objekt tatsächlich bewohnt hast. Deine Aussagen dazu:
- Kein Schlüssel, kein eigenes Zimmer, kein Hausstand – lediglich (längere) Besuche in Ferienzeiten und über Weihnachten/Neujahr.
- Die Zeugen sagen das Gegenteil (man habe dich ständig gesehen, du würdest dort „arbeiten“).
Weil es so zentral ist, muss das Gericht alle entlastenden Tatsachen würdigen. Dazu gehören:
- Das Jobcenter habe keine Wohngemeinschaft festgestellt (d.h. die Mietwohnung ist nur von deiner Freundin als Bedarfsgemeinschaft gemeldet).
- Deine behördliche Meldeadresse (Essen).
- Du bestreitest, dass du selbst Miete zahlst oder dort dauerhaft Eigentum lagerst.
- Du schilderst, wie oft du tatsächlich anwesend bist (Ferienzeiten / wenige Wochen).
All das könnte in der Berufung vorgebracht werden als Einwand, dass das Gericht deine Indizien unzureichend gewertet oder gar ignoriert hat.
Du vermutest, dass der Vater gar nicht über die ganze Sache informiert sei und man ihn absichtlich nicht vor Gericht erscheinen lässt. Zudem ist das Attest umstritten.
Typisches Vorgehen:
- Man kann argumentieren, dass das Gericht die Glaubwürdigkeit des Attests hätte genauer klären müssen (vielleicht durch ein ärztliches Sachverständigengutachten, Befragung des Arztes oder zumindest einer Inaugenscheinnahme, wenn Zweifel angebracht waren).
- Der Vater hat angeblich ein perfekt eingerichtetes Bungalow mit Pflegekraft 24/7. Warum sollte er in eine Wohnung mit nur 65 qm plus einer Stufe vor dem Eingang ziehen?
- Die Aussagen des Vermieters, er hätte die Kosten seines Vaters jahrelang getragen, könnten im Widerspruch zu euren Infos stehen (du sagst, der Vater ist finanziell abgesichert und will gar nicht weg).
Wenn er eine Pflegekraft braucht, wo soll die unterkommen? 2-Zimmer-Wohnung: Eins fürs Bett des Vaters, eins für die Pflegekraft oder ggf. ein Wohnzimmer? Das alles könnte man – wenn es denn im Prozess vorgetragen wurde – als Argument nutzen, dass die Wohnung überhaupt nicht geeignet ist.
Rüge: Wurde das Gericht hierauf hingewiesen, muss es sich damit auseinandersetzen und dies begründet zurückweisen. Fehlt das im Urteil, könnte man daraus wieder auf eine lückenhafte Begründung schließen.
- Gericht hört nur die klägerseitigen Zeugen;
- Ignoriert das Angebot eurer Zeugen.
Das ist – wenn es keine sachliche Begründung gibt – ein starker Angriffspunkt.
Du sagst, die defekte Heizung und die Auseinandersetzungen deswegen wurden am ersten Verhandlungstag intensiv thematisiert. Dann ist es schon auffällig, wenn dazu nichts ins schriftliche Urteil eingeflossen ist – zumindest nicht einmal eine kurze Zusammenfassung im Tatbestand. Das kann man als einseitige Tatsachendarstellungrügen.
- Gerade wenn man argumentiert, dass der Vermieter nur gekündigt hat, weil er sich über die Mängelrüge geärgert hat, müsste das Gericht kurz darlegen, warumes diesen Vorwurf der „Schikane“ oder „Vergeltungskündigung“ nicht teilt.
Du schilderst, das Gericht habe Dinge wie „bis Herbst 2024 dauerhaft da gewesen“ reingeschrieben, was du klar bestreitest. So etwas kannst du in der Berufung als fehlerhafte Tatsachenfeststellung rügen: Das Urteil widerspricht dem wahren Zeitablauf, und es wurde dazu kein entlastender Gegenbeweis zugelassen.
Deine neuesten Ausführungen bestätigen den Eindruck, dass ihr mehrere potenzielle Punkte habt, an denen man Verfahrensfehler geltend machen könnte, nämlich:
- Nichtladung eurer Zeugen = möglicher Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs.
- Einseitige Bewertung der Aussagen der Vermieter-Zeugen: kein Wort darüber, dass es sich um befreundete Zeugen handelt.
- Fehlende / verkürzte Darlegung zum Thema Mängelanzeige und Verdacht auf „Kündigung als Reaktion auf Mängelrüge“.
- Kein Nachweis, dass der Vater wirklich dort einziehen will (Attest ist angezweifelt – keine Gegenbeweise oder Begutachtung).
All das könnt ihr in der Berufung vortragen. Entscheidend ist:
- Wie sauber ihr das gerichtliche Protokoll, eure Schriftsätze und die Zeugenbenennungen dokumentiert habt.
- Ob ihr formell alles richtig gemacht habt (z.B. „Hiermit beantragen wir die Einvernahme von Zeuge X zu folgender Behauptung …“).
- Beweisanträge:
- Hast du/eure Anwältin schriftlich oder mündlich in der Verhandlung gesagt: „Wir beantragen ausdrücklich die Einvernahme von … (Name, ladungsfähige Anschrift)“? Wurde das ins Protokoll aufgenommen?
- Reaktion des Gerichts:
- Wurde vom Gericht die Beweisaufnahme offiziell abgelehnt („Das ist unerheblich“ / „Das ist schon bewiesen“ etc.) oder ist das einfach „untergegangen“?
- Protokoll der Verhandlung:
- Hast du das Sitzungsprotokoll? Steht dort, welche Zeugen anwesend waren oder ob man euch sagte: „Wir hören Ihre Zeugen nicht“?
- Fristen:
- Liegt euch das Urteil förmlich zugestellt vor? Ab wann läuft die 1-Monatsfrist zur Berufungseinlegung?
Du könntest außerdem überlegen, ob es weitere Dokumente gibt, die belegen, dass du in Essen tatsächlich einen Haushalt hast (z.B. Mietvertrag, Stromabrechnungen auf deinen Namen etc.). Das kann man in der Berufung als Indiz anführen, dass du nicht in Erftstadt lebst.
- Berufung einlegen (falls noch möglich):
- Unbedingt auf die Form- und Fristvorgaben achten (1 Monat ab Zustellung).
- Prozesskostenhilfe (PKH) prüfen, falls kein Budget für Anwalt da ist.
- Berufungsbegründung:
- Detailliert die Verfahrensfehler rügen (nicht gehörte Zeugen, einseitige Würdigung)
- Eigenbedarf als „vorgeschoben“ darlegen: Widersprüche zwischen angeblicher Pflegebedürftigkeit vs. bereits vorhandenem Bungalow mit Betreuung usw.
- Kein Mitbesitz / kein dauerhafter Aufenthalt von dir.
Wenn ihr in der Berufungsinstanz all diese Punkte sauber vorbringt und das Landgericht Köln sie überzeugend findet, könnte das Urteil aufgehoben oder abgeändert werden.
- Deine Schilderungen passen zu dem, was wir als mögliche „Angriffspunkte“ schon herausgearbeitet hatten:
- Einseitige Zeugenwahl.
- Unberücksichtigte Entlastungszeugen.
- Zweifelhaftes Attest.
- Keine Berücksichtigung des Mängelstreits als Kernkonflikt.
- Wichtigste nächste Schritte aus meiner Sicht:
- Klären, ob Berufung fristgerecht möglich ist (Zustellungsdatum).
- Protokoll der Verhandlung beschaffen und genau prüfen, ob/wo eure Zeugenbeantragung protokolliert wurde.
- Saubere Dokumentation all deiner Indizien (Strom-/Gasverträge in Essen, Meldebescheinigung, Jobcenter-Bescheinigung, eidesstattliche Versicherung, dass du keinen Schlüssel in Erftstadt hast etc.).
- Weitere Fragen, um eure Erfolgsaussichten besser abzuschätzen:
- Wurde im Urteil ausdrücklich begründet, warum eure Zeugen „nicht geladen“ bzw. „nicht benötigt“ wurden? Oder fehlt hierzu jede Angabe?
- Gibt es bereits schriftliche Stellungnahmen (etwa vom Jobcenter), das bezeugt, dass sie nie dich als Mitbewohner eingestuft haben?
- Hast du schon versucht, Kontakt mit der Pflegekraft des Vaters aufzunehmen, um ggf. eine Erklärung zu bekommen („Der Vater weiß nichts von einem Umzug; es gibt keinerlei Umzugspläne“)?
Das wären Punkte, die für die Berufungsvorbereitung enorm wichtig sein könnten.
- Ihr habt durchaus verschiedene rechtliche Hebel, um das Urteil anzugreifen.
- Besonders stark wiegt die Ungehörtheit eurer Zeugen und die Frage, ob das Gericht hier gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs verstoßen hat.
- Eure Aussagen über den Vater (finanziell abgesichert, eigenes Haus, 24h-Pflegekraft, kein Interesse an einer „Mini-Wohnung“) stützen den Vorwurf des vorgeschobenen Eigenbedarfs.
- Die praktische Durchsetzung dieser Argumente setzt aber voraus, dass die Berufungsinstanz sie neu prüft und ihr das sauber vortragt – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung, weil vor dem Landgericht Anwaltszwang besteht.
Ich hoffe, das zeigt dir nun klarer, wie deine jüngsten Schilderungen und Vorwürfe sich in das Bild eines möglichen (verfahrens-)fehlerhaften Urteils einfügen.
Falls du dazu noch weitere Detailfragen hast – speziell zum Beweisantritt oder zu den Fristen – stell sie gern. Ansonsten wäre der nächste Schritt, alle deine Punkte akribisch zu sammeln und eine professionelle Berufungsbegründung zu entwerfen.
Die Zustellung des Urteils war am 21. 2. 25. Ich habe nur noch 10 Tage Zeit.
Danke für deine Ausführungen. Meine Freundin agiert von mir unabhängig mit ihrem eigenen Rechtsanwalt. Dieser hat sie als seine Mandantin erst am 7. 3. per E-Mail über das Urteil informiert. Damit hat sie etwa 14 Tage allein dadurch verloren, daß ihr Anwalt so lange dafür brauchte auf das bei ihm eingegangene Urteil zu reagieren, wodurch die hälfte der Frist bereits verstrichen ist. Sie hat umgehend am Freitag 7. 3. gegen Mittag per E-Mail um einen Termin zur Besprechung der Berufung gebeten. Der Anwalt hat sich jetzt am 11. 3. (nach drei Werktagen) noch nicht zurück gemeldet.
Das Verhalten ihres Anwalt ist insgesamt fraglich. Seine Klageerwiderung ans Gericht möchte ich daher dir als nächstes zur Analyse geben - OK?
Reasoned about Berufungsstrategie und Anwaltshandeln für 4 Sekunden
Nicht verfügbar
Gern – stell mir die Klageerwiderung (oder entsprechende Auszüge) zur Verfügung, dann kann ich schauen, welche Verteidigungsansätze dort aufgegriffen wurden und ob noch wesentliche Punkte fehlen oder nicht ausreichend ausgearbeitet sind.
Gerade jetzt, wo nur noch etwa zehn Tage Zeit bleiben, ist es wichtig, möglichst rasch zu prüfen, wie man in der Berufungsbegründung anknüpfen kann und ob die bisherigen Argumente im Schriftsatz deines Anwalts vollständig oder eher lückenhaft sind. Wenn du sie mir (in anonymisierter Form) zeigst, kann ich dir Vorschläge für weitere Angriffs- oder Verteidigungspunkte machen, die noch in die Berufung einfließen könnten.
Ich freue mich auf die Unterlagen und helfe dir gern bei der Analyse!
Prüfe bitte die Klageerwiederung der Beklagten Anke Weisenhaus ihres Rechtsanwalt Zimmermann und vergleiche es im deinen bisherigen Analyseergebnissen.
Datei 20240610 Weisenhaus Klageerwiderung.pdf
Nachgedacht für 27 Sekunden
Überprüfen des Bedarfs
Die Klageerwiderung argumentiert, dass der Vater bereits in einem geeigneten Bungalow mit Pflegekraft lebt, was den Umzug in eine kleinere, nicht barrierefreie Wohnung weniger notwendig erscheinen lässt.
Erwägung erweitern
Der Vater wird von seiner Pflegekraft betreut und lebt in einem Bungalow, der sinnvoller erscheint als der Umzug in eine kleinere Wohnung. Zudem gibt es eine freie Wohnung in Niederweg 25.
Überprüfen des Besuchsrechts
Es wird betont, dass der Beklagte nur zu Besuch ist, keine unnatürliche öffentliche Bewegung stattfand und keine Vertragsverletzungen vorliegen, da alle Installationen und Behebungen genehmigt sind.
Überlegen der Voraussetzung
Das Gericht prüft, ob der Vater die Wohnung benötigt, mit Blick auf seine aktuelle Wohnsituation und Pflege. Zubehör wie Haushalts- und Gartenhilfe spielt auch eine Rolle.
Überprüfen von Vorwürfen
Es wird darauf hingewiesen, dass der Arzt keine rechtlichen Vorwürfe erhebt und Informationen über Vertragsverletzungen, Mietprobleme und emotionale Belastungen fehlen.
Analyseren und betrachten
Ich schaue mir die Diskussionen an, die Informationen zu Heizproblemen, Vertragsverletzungen und dem wirtschaftlichen Hintergrund des Vaters enthalten. Es fehlt jedoch an Argumenten hierzu.
Wirtschaftliche Situation beachten
Es wird betont, dass der Vater als wohlhabend angesehen wird und seine wirtschaftliche Lage keine Beweggründe für einen Umzug bietet.
Vaters Vermögenslage analysieren
Es wird festgestellt, dass der Vater finanziell unabhängig und wohlhabend ist, was seine Umzugsbereitschaft ausschließt.
Unvollständige Argumente
Es wird festgestellt, dass wichtige Punkte wie der geringe Umzugswunsch des Vaters, der Vorbehalt des Mieters sowie dessen Wohlstand nicht berücksichtigt werden.
Überprüfen der Zeitlinie
Es fehlen entscheidende Argumente, wie der Termin des Umzugs abspricht und frühere Probleme mit den Mängeln. ЗоLet's Prüfenrvot frage is t is fehlen.
Im Folgenden erhältst du eine punktgenaue Analyse der Klageerwiderung deines (beziehungsweise deiner Freundin) Anwalts vom 10.06.2024, verglichen mit den Punkten, die wir in unserer bisherigen Diskussion als wesentliche Verteidigungs- oder Angriffsargumente identifiziert haben. Ich gehe dabei Absatz für Absatz (bzw. thematisch) durch und zeige auf, was bereits gut dargelegt wurde und wo mögliche Lücken bestehen. Abschließend folgen einige Empfehlungen, welche Punkte man für eine Berufungsbegründung oder Vertiefung noch ergänzen könnte.
Wichtiger Hinweis: Ich bin keine Anwältin und kann lediglich Hinweise geben, wie man das Dokument im Lichte eurer Schilderungen bewertet. Für eine verbindliche Rechtsberatung oder anwaltliche Vertretung empfiehlt es sich, zeitnah einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (zumal in der Berufungsinstanz beim Landgericht ohnehin Anwaltszwang herrscht).
Der Anwalt legt in seiner Klageerwiderung (datiert vom 10.06.2024) im Wesentlichen folgende Argumentationslinie dar:
- Eigenbedarf sei nicht glaubhaft:
- Der Vater des Klägers wohnt bereits altersgerecht in einem barrierefreien Bungalow.
- Dort steht ihm eine 24/7-Pflegekraft und weitere Hilfe (Putzfrau, Gärtner) zur Verfügung.
- Die streitgegenständliche Wohnung der Beklagten ist zu klein (nur ca. 65 m², nur 2 Zimmer, ein winziges Bad ohne Rollstuhltauglichkeit) und nicht wirklich barrierefrei (Stufe von 20–25 cm am Eingang).
- Es existiere zudem noch anderer Wohnraum des Vermieters, z.B. eine größere (freie) Erdgeschosswohnung in der Nähe (Niederweg 25).
- Fehlende bzw. unwirksame zweite Kündigung (außerordentlich / hilfsweise ordentlich):
- Keine Pflichtverletzung der Beklagten.
- Kein „unberechtigter Gebrauch“ durch den Beklagten zu 2) (Klaus Feldmann). Er sei nur Besuch, behält seinen Wohnsitz in Essen.
- Keine unzulässige Untervermietung / kein Mitbewohner.
- Etwaige kleinere Vorwürfe (Ölfleck, Nutzung des Technik-/Hauswirtschaftsraums, Sonnensegel) wurden entweder beseitigt oder seien im Einvernehmen / von den Vermietern genehmigt gewesen.
- Widerspruch gegen beide Kündigungen (Eigenbedarf und außerordentliche Kündigung) wurde bereits fristgerecht eingelegt. Somit ist das Mietverhältnis aus Sicht der Beklagten nicht beendet.
- Barrierefreiheit: Der Schriftsatz führt detailliert aus, warum der Vater des Klägers in seiner aktuellen Wohnsituation besser aufgehoben ist. Es werden konkrete Aspekte genannt (Rampe, Größe und Aufteilung der Räume, 24/7-Pflegekraft mit eigenem Zimmer). Das ist ein zentraler Punkt, um die Ernsthaftigkeit des Eigenbedarfs anzugreifen.
- Alternative Wohnung des Klägers (Niederweg 25): Das Dokument erwähnt, dass der Kläger angeblich noch andere Wohnungen besitzt, die eher geeignet wären. Ist das wahr, wäre das ein starkes Argument, dass die konkreten Räume der Beklagten nicht „zwingend“ gebraucht werden.
- Kein Mitbesitz durch Beklagten zu 2): Es wird deutlich gesagt, dass Klaus Feldmann bloß Besuch ist, in Essen gemeldet ist, keine „dauerhafte“ Nutzung hat. Das entkräftet den Vorwurf der unberechtigten Gebrauchsüberlassung.
- Abwehr der „Mieter-Pflichtverletzungen“:
- Technikraum: Nutzung ist laut Mietvertrag erlaubt.
- Ölfleck entfernt, kein dauerhafter Schaden.
- Sonnensegel war genehmigt, angeblicher Schaden rührt von fehlerhafter Befestigung der Außenbeleuchtung durch den Vermieter selbst.
Insgesamt erkennt man also, dass der Kernpunkt (kein echter Eigenbedarf & keine schwerwiegenden Vertragsverletzungen) gut herausgearbeitet wurde.
- Du schilderst, dass die Beklagte monatelang/jahrelang Mängel (z.B. defekte Heizung) gemeldet hat und die Kündigungen zeitlich unmittelbar nach diesen Beschwerden kamen.
- Im Schriftsatz taucht dieser Zusammenhang nur indirekt auf (nirgends wird erwähnt, dass die Kündigung möglicherweise eine Reaktion auf Mängelrügen sein könnte).
- Für eine Schikane-/Vergeltungskündigung oder den „Verdacht eines vorgeschobenen Eigenbedarfs“ wäre es durchaus relevant, dass die Mieterin sich zuvor beschwert hat und erst dann der Eigenbedarf kam.
- Das hätte man als Indiz ausführen können („Der Vermieter hat die Beseitigung von Mängeln verweigert – kurz darauf erfolgte die Kündigung“).
Tipp: Wenn dies ein wichtiges Element eurer Verteidigung ist, sollte es – zumindest fürs Berufungsverfahren – deutlich in die Schriftsätze aufgenommen werden.
- Es wird zwar erwähnt, man kann weitere Zeugen (z.B. Nachbarn, Freunde) benennen, aber konkret sind nur wenige Namen aufgeführt und zum Teil ohne ladungsfähige Anschrift.
- Wenn ihr bereits wusstet, dass die Nachbarn/Zeugen des Klägers eng befreundet sind mit dem Vermieter und damit befangen, könnte man das explizit darlegen oder einen entsprechenden Beweisantritt formulieren (z.B. „Zeuge X kann bekunden, dass …“).
Tipp: Ggf. hätte man schon in der Klageerwiderung sehr ausführlich alle entlastenden Zeugen mit Adresse benennen sollen – so riskiert man keine Ablehnung „wegen mangelnder Konkretheit“ im späteren Verfahren.
- Die Klageerwiderung verweist zwar auf „Vorlage der Meldebescheinigung“ (Anlage KE1). Das ist gut.
- Darüber hinaus könnte man (wenn nötig) Strom-/Gas-Rechnungen aus Essen oder Abrechnungen seines Vermieters aus Essen beifügen. Das würde den Vorwurf „er wohnt tatsächlich in Erftstadt“ noch deutlicher widerlegen.
- Zwar wird gesagt, der Vater sei bereits seit 1,5 Jahren im Bungalow gut versorgt, doch man hätte noch mehr betonen können, dass es überhaupt keine plötzliche Änderung in dessen Pflegebedarf gab, die eine Kündigung rechtfertigen würde.
- Auch wird nicht erwähnt, ob der Vater von dieser „Umzugsabsicht“ etwas weiß. Ihr hattet ja erzählt, es sei euch nicht einmal sicher, ob der Vater wirklich informiert sei.
Tipp: Das könnte man noch deutlicher darlegen, um den Vorwurf des „vorgeschobenen“ Eigenbedarfs zu untermauern.
- Du sagst, der Vater sei finanziell gut abgesichert, das Bungalow sei sein Eigentum, und es gehe dem Vermieter (Kläger) nur darum, das Elternhaus verwerten zu können.
- Davon steht nichts in der Klageerwiderung. Wenn es für euch ein starkes Indiz ist (z.B. dass er das Haus umbauen / verkaufen oder gewinnbringend vermieten will), könnte man das ebenfalls anführen – sofern ihr dafür nachweisbare Indizien habt.
- Der Schriftsatz stellt zwar den Zusammenhang her: „Kündigung wegen Eigenbedarf und dann direkt die außerordentliche Kündigung (angeblich wegen Gebrauchsüberlassung)“. Man hätte aber noch schärfer betonen können:
- Die erste Kündigung (Eigenbedarf) wurde widersprochen.
- Daraufhin suchte der Vermieter neue Gründe, indem er euren Beklagten zu 2) als „Dauermitbewohner“ darstellte.
- Das könne man als reine „Ausweichstrategie“ deuten.
Tipp: Um die Glaubwürdigkeit der Kläger zu erschüttern, ist dieser Zeitablauf wichtig.
Die Klageerwiderung ist in den Kernaussagen ordentlich aufgebaut und argumentiert, dass
- der Eigenbedarf nicht greift (Vater wohnt schon barrierefrei, hat Rundum-Betreuung, Wohnung der Beklagten ist ungeeignet, es gibt ggf. alternative vermietereigene Wohnungen);
- die fristlose und hilfsweise Kündigung wegen angeblicher Vertragsverstöße nicht trägt (weil kaum ernsthafte Pflichtverletzungen vorliegen bzw. alles bereits behoben).
Was fehlt bzw. was hätte man noch schärfer machen können (unter Berücksichtigung eurer Angaben):
- Zusammenhang mit Mängeln am Mietobjekt: Dass eure Vermutung besteht, es handle sich um eine Vergeltung für die berechtigten Mängelanzeigen.
- Misstrauen in die Zeugen des Klägers (Freundschaft mit dem Vermieter, Voreingenommenheit).
- Eventuelle Indizien, dass der Vater in Wahrheit gar nicht weiß, dass er „umziehen“ soll und/oder finanzielle Erwägungen des Klägers.
Ansonsten ist die Struktur der Klageerwiderung gut; man sieht eine typische Verteidigung bei Eigenbedarfskündigungen. Allerdings lässt sich im Hinblick auf eine Berufungsbegründung (falls es im Prozess oder Urteil nicht ausreichend gewürdigt wurde) deutlich mehr Gewicht auf die Prozessgeschichte legen: Mängelrügen, zeitliche Nähe der Kündigung, Befangenheit von Kläger-Zeugen, usw.
Da du erwähnt hast, dass ihr nur noch wenige Tage Zeit habt, um die Berufung bzw. deren Begründung vorzubereiten, hier einige konkrete Vorschläge, was ihr – zusätzlich zu den Punkten in der Klageerwiderung – in der Berufung aufgreifen könnt:
- Hervorheben der ungehörten Zeugen (falls im erstinstanzlichen Verfahren ignoriert):
- Dokumentieren, wann und wie ihr die Zeugen benannt habt.
- Darlegen, welche konkreten Tatsachen diese Zeugen belegen hätten können (z.B. kein Daueraufenthalt von Klaus Feldmann, Freundschaft der Kläger-Zeugen, Mängellage etc.).
- Verbindung von Mängelrüge und Kündigung:
- Aufzeigen, wie kurz nach den Mängelanzeigen die Kündigung ausgesprochen wurde.
- Argumentieren, dass dies eine Schikane- oder Vergeltungskündigung ist, mithin der angebliche Eigenbedarf nur vorgeschoben.
- Finanzielle / familiäre Situation des Vaters:
- Falls ihr Beweise habt, dass der Vater finanziell gesichert ist und gar nicht auf kleinere Mieträume angewiesen ist.
- Wenn möglich, „Attest“ oder „Gutachten“ des Arztes hinterfragen (kein plausibler Grund, um vom Bungalow in die kleinere Wohnung zu ziehen).
- Chronologie der Kündigungen (erst Eigenbedarf, dann sofort außerordentliche / hilfsweise ordentliche Kündigung wegen angeblicher Vertragsverstöße):
- Dass diese Sequence ungewöhnlich ist und auf den Willen hindeutet, die Mieterin „unbedingt“ loszuwerden.
- Betonung des fehlenden Schlüssels und „Besuchscharakters“ des Beklagten zu 2):
- Evtl. vorlegen von Nachweisen, dass Klaus Feldmann anderweitig (Essen) Strom-Verträge, Internet-Verträge, Vereinsmitgliedschaft etc. am Wohnort hat.
- Zweifel an Neutralität der klägerischen Zeugen
- Falls ernstzunehmende Indizien bestehen, dass diese Nachbarn enger befreundet sind mit den Vermietern als gewöhnlich.
- Die Klageerwiderung enthält den Kern der Verteidigung gegen eine Eigenbedarfskündigung und gegen die angeblichen Pflichtverletzungen. Insofern ist sie solide.
- Es fehlen jedoch einige eurer wesentlichen Argumente, insbesondere zum Thema Mängel, Schikane/Timing der Kündigung, Befangenheit der Kläger-Zeugen, sowie Indizien, dass der Vater das Ganze nicht einmal kennt oder gar nicht umziehen möchte.
- Für das Berufungsverfahren empfiehlt es sich, diese Punkte zwingend (und schriftlich fundiert) nachzuschieben, sofern sie erstinstanzlich nicht oder nur schwach thematisiert wurden. Gerade weil ihr ja vorhabt zu argumentieren, dass das Urteil viele Widersprüche und Verfahrensfehler aufweist.
Abschließend: Diese Klageerwiderung ist ein üblicher erster Schritt im Verfahren, allerdings hättet (oder solltet) ihr bestimmte Argumente noch stärker hervorheben, gerade wenn ihr der Ansicht seid, der Vermieter missbrauche die Kündigung nur als Druckmittel nach euren Mängelanzeigen.
Wenn etwas unklar ist oder du weitere Einzelheiten in der Klageerwiderung vertieft haben möchtest, kannst du gern nachhaken. Ich hoffe, diese Analyse hilft dir, dich mit Blick auf die Berufungsbegründung noch besser aufzustellen.
(A) Rolle der Mängel / Vorgeschichte (Heizung, Kündigung nach Mängelrüge)
zu "nirgends wird erwähnt, dass die Kündigung möglicherweise eine Reaktion auf Mängelrügen sein könnte": daß wurde ausführlich am ersten gerichstag behandelt. Es gibt zudem weitere Schreiben der Anwälte, die du noch nicht eingesehen hast, in denen dies behandelt wird.
Was als Weiteres nicht so in der Klageschrift zum Ausdruck kam, wurde an den beiden Verhandlungstagen deutlich, jedoch von Seiten der Kläger, deren Rechtsanwalt und der Richterin als nicht so bedeutend abgewiegelt, während der Rechtsanwalt der Beklagten zögerlich und schweigsam war. Die Beklagte hat sich mehr selbst verteidigen müssen, als es daß ihr Rechtsanwalt sie angemessen und geeignet unterstützt hätte. Außer die Beklagten waren alle Anderen darauf aus, sich auf einen gerichtlichen Handel einzulassen, der auf Kosten der Beklagten ging.
Kern sit, falls es nicht noch mehr Schreiben des RA Zimmermann gibt, da ich nicht alle Schreiben von der Beklagten in Kopie erhalten habe, besteht der entscheidende Fehler darin, dass das Gericht selbst wenn es wollte, die Zeugen hätte gar nicht laden können?
Nachgedacht für 5 Sekunden
Ich verstehe deine Überlegung, dass es im Prozessverlauf viel mehr (möglicherweise entscheidungserhebliche) Tatsachen gegeben hat, die mündlich diskutiert wurden, als in den schriftlichen Schriftsätzen verankert sind. Manchmal kommt es in Mietrechtsprozessen vor, dass wichtige Punkte mündlich vorgetragen werden oder sich aus dem Verlauf der Verhandlung ergeben – aber wenn sie nicht ausdrücklichzum Gegenstand eines formellen Beweisantrags gemacht wurden, kann das Gericht sie (leider) leicht „übergehen“ oder als nicht beweiserheblich einstufen.
Grundsätzlich: Ein Gericht kann von Amts wegen (also „ex officio“) Zeugen laden, tut das aber im Zivilprozess äußerst selten. Typischerweise lädt es nur die Zeugen, die eine Partei förmlich beantragt hat – und wenn das Gericht die Beweistatsache für „erheblich“ hält.
Im deutschen Zivilprozessrecht (insbesondere in Mietrechtsstreitigkeiten) gilt der Beibringungsgrundsatz. Das heißt:
- Die Parteien (Beklagte/r oder Kläger/in) müssen Tatsachen vortragen, die für ihren Standpunkt sprechen.
- Wenn diese Tatsachen (z.B. „nur gelegentlicher Besuch, keine Dauernutzung“) bestritten werden, muss die Partei formal Beweis anbieten:
- „Hiermit beantragen wir, zum Beweis der Tatsache XY die Zeugin/den Zeugen Z zu vernehmen.
- Ladungsfähige Anschrift: …
- Beweisthema: … (was soll bezeugt werden?).“
Ohne diesen förmlichen Beweisantritt liegt es im Ermessen des Gerichts, ob es einzelne Punkte von Amts wegen weiter aufklärt. In der Regel tut ein Gericht das aber nicht – vor allem dann nicht, wenn sich die Gegenseite (hier: die Kläger) bereits Zeugen benannt hat und die Beklagtenseite keine formellen Gegenzeugen benennt.
Oft sagen Beklagte oder ihr Anwalt: „Wir haben ja Nachbarn, die das Gegenteil bezeugen können.“ Wenn daraus kein förmlicher Beweisantrag mit ladungsfähiger Anschrift wird, kann (und wird) das Gericht oft darauf verzichten, die Zeugen zu laden.
- Selbst wenn ein Zeugenbeweis formal beantragt wird, kann ein Gericht sagen: „Das ist für die Entscheidung unerheblich“ (oder „Darüber haben wir schon ausreichend Beweis“).
- Ob das gerechtfertigt war, lässt sich nur anhand der Prozessunterlagen (Protokoll, Beschlüsse etc.) beurteilen.
Wie du andeutest, scheint der Anwalt der Beklagten (RA Zimmermann) sich nicht besonders engagiert gezeigt zu haben. Möglicherweise hat er entweder:
- a) gar keine (oder nur unvollständige) Beweisanträge gestellt,
- b) sie zu spät gestellt oder nur beiläufig erwähnt,
- c) oder im Termin mündlich gesagt, „Ich könnte dazu Zeugen benennen“, aber nicht deutlich beantragt.
Wenn keine formellen Beweisanträge mit Beweisthema und ladungsfähiger Anschrift im Protokoll stehen, kann das Gericht argumentieren: „Mir wurde nichts vorgelegt; also nehme ich an, dazu gäbe es auch keine Beweise.“
Praxis: Gerade in Zivilprozessen verlassen sich die Gerichte meist auf das, was im Schriftsatz steht. Eine rein mündliche Äußerung „Wir hätten da Zeugen“ wird oft nicht als ausreichender Beweisantrag gewertet. Man müsste eindeutig sagen: „Ich stelle hiermit Beweisantrag, Frau/Herr XY zu folgender Tatsache zu vernehmen“.
Du sagst, es gab weitere Anwalts-Schreiben, in denen die Mängelthematik (Heizung etc.) und die Motivlage des Vermieters (Vergeltung für Mängelrügen) durchaus erwähnt wurde. Auch das kann passieren:
- Manchmal fasst das Gericht diese Schreiben nicht mehr im Urteil zusammen, wenn es meint, es sei „nicht entscheidungserheblich“.
- Manchmal hat es vielleicht als „nicht ausreichend bewiesen“ eingestuft, weil konkrete Zeugen/Beweise dazu nicht angeführt wurden.
- Oder es gab mündliche Diskussionen in der Verhandlung, die im Urteil kaum auftauchen.
Wenn du den Eindruck hast, das Gericht habe wichtige Aspekte einfach „abgewimmelt“, kann das in der Berufung gerügt werden, indem ihr sagt: „Das Amtsgericht hat unser Vorbringen zu den Mängelrügen komplett ignoriert / als ‚unbedeutend‘ abgetan, obwohl wir dazu Prozessstoff geliefert haben. Das verletzt rechtliches Gehör (Art. 103 GG).“
Falls erstinstanzlich Fehler passiert sind (z.B. keine oder unklare Beweisanträge), stellt sich die Frage, ob ihr in der Berufungsinstanz nachträglich neue Beweisanträge stellen könnt. Das hängt vom jeweiligen Stand des Verfahrens ab:
- Grundsatz: Neue Tatsachen oder neues Vorbringen sind in der Berufung nur beschränkt möglich (vgl. §§ 529 ff. ZPO).
- Ausnahme: Wenn der erstinstanzliche Anwalt das unverschuldet nicht gemacht hat (oder man PKH beantragen und vorbringen kann, man habe es sich nicht leisten können), kann das Gericht manchmal neuen Vortrag zulassen.
Allerdings kann die Gegenseite argumentieren, dies sei „präkludiert“ (also zu spät). Das Berufungsgericht wird eine Abwägung treffen, ob das neue Vorbringen ausnahmsweise zuzulassen ist (etwa wenn offensichtliche Verfahrensfehler vorliegen oder das erste Gericht Hinweise nicht gegeben hat).
Im Zivilprozess selten. Theoretisch erlaubt § 144 ZPO dem Gericht, von Amts wegen eine Beweiserhebung anzuordnen, wenn es das für geboten hält. In der Praxismachen die Gerichte davon nur Gebrauch, wenn sie massive Zweifel an den Parteiangaben haben oder eine unklare Beweissituation sehen, bei der sie sich von beiden Seiten mehr Klarheit erhoffen.
Wenn die Richterin aber meinte „Unberechtigte Überlassung ist mit Zeugen A, B, C bewiesen“, und keine (oder keine formgerechten) Gegenzeugen tauchten auf, sieht sie meist keine Veranlassung, aus freien Stücken weitere Zeugen zu laden.
- Das Gericht kann Zeugen laden, wenn sie ordnungsgemäß als Beweisantrag benannt wurden und die Beweistatsache relevant ist.
- Hättet ihr das unterlassen oder nur „halbherzig“ gemacht, kann das Gericht sagen: „Kein Antrag, keine Ladung.“
- Wenn ihr dennoch meint, das Gericht hätte angesichts offensichtlicher Widersprüche selbst die Initiative ergreifen müssen, könnt ihr das in der Berufung als Verfahrensfehler rügen („Verstoß gegen den Grundsatz der Amtsaufklärung im Zivilprozess“). Nur: Dieser Grundsatz ist im Zivilrecht bei Weitem nicht so stark wie im Strafrecht oder öffentlichen Recht.
Kurz: Ohne formellen Beweisantrag seitens der Beklagten hat das Amtsgericht keine Pflicht (und meist auch kaum Motivation), von sich aus Zeugen zu laden. Falls euer Anwalt das Anbieten und Benennen der Zeugen nicht sauber durchführte, kann das durchaus ein entscheidender Punkt sein, warum das Gericht auf die Vermieterzeugen vertraute.
- Schriftliche Dokumentation prüfen: Hast du irgendwo schwarz auf weiß (im Protokoll, Schriftsatz) formuliert: „Wir benennen die Zeugen Soundso zum Beweis der Tatsache, dass …“?
- Wenn ja, wurde das vom Gericht abgelehnt? Steht das in irgendeinem Beschluss oder im Urteilstext?
- In der Berufungsbegründung kann man argumentieren, dass das Erstgericht das rechtliche Gehör verletzt hat, weil die Beweisanträge ignoriert wurden. Man muss aber den genauen Wortlaut/Antrag nachweisen.
- Falls gar kein formeller Antrag gestellt wurde, könnt ihr ggf. Fehler eures Anwalts geltend machen und versuchen, in der Berufung den Vortrag zu wiederholen. Das ist aber komplizierter, weil das Berufungsgericht häufig sagt: „Hättet ihr das erstinstanzlich vortragen müssen, jetzt ist es zu spät …“
- Ja, es sieht sehr danach aus, dass das Gericht die Zeugen nur dann hätte laden können (bzw. müssen), wenn sie ordentlich beantragt wurden.
- Ein Zivilrichter ist nicht verpflichtet, von sich aus Zeugen herbeizuschaffen, wenn die Partei keinen entsprechenden Antrag stellt oder das Vorbringen nicht präzise genug ist.
- Das Verhalten deines (bzw. eures) Anwalts kann daher entscheidend gewesen sein, ob deine entlastenden Zeugen oder die Mängelsituation überhaupt ins Urteil eingeflossen sind.
Gerade im Mietprozess ist es typisch, dass jede Partei selbst den Gang der Beweisaufnahme gestaltet. Wenn eine Partei sich nicht rührt, laden die Gerichte selten auf eigene Initiative weitere Zeugen.
Ich hoffe, diese Darstellung klärt ein bisschen, warum das Gericht nicht einfach „so“ Zeugen lädt – und was bei euch vermutlich schiefgelaufen ist (z.B. dass der Anwalt keine formellen Beweisanträge für die relevanten Zeugen gestellt hat).
In meiner Klageerwiederung habe ich es ebenso versäumt Zeugen mit Ladefähigen Adressen zu benennen. Ich bin fälschlich davon ausgegangen, daß dies der RA Zimmermann der Beklagten getan habe. Die erste Zustellung der Klage an mich wurde an die Anschrift der Beklagten zugesandt, doch der Postbote wußte, daß dort kein Klaus Feldmann wohnt und hat diese zurückgehen lassen. Allein daß hätte dem Gericht an sich schon "die Augen öffnen" müssen. Ich bekam die Klage dann einige Wochen später an meine wahre Wohnungsadresse zugestellt. Dieser Umstand wurde vom Gericht auch nicht gewürdigt.
**Reasoned about missed procedural steps** für ein paar Sekunden
Keine Daten
Dass du (bzw. ihr) Zeugen nicht mit ladungsfähiger Anschrift benannt hast, ist leider ein typischer Stolperstein im Zivilprozess: Das Gericht kann dann problemlos behaupten, man habe keinen formellen Beweisantrag gestellt, obwohl man eigentlich entlastende Personen benennen wollte.
Grundsätzlich reicht es im Zivilverfahren nicht zu sagen:
„Zeuge X kann bestätigen, dass …“ Man muss dem Gericht den Namen und die ladungsfähige Anschrift geben. Das Gericht wird sonst argumentieren, dass eine wirksame Ladung gar nicht möglich sei.
Dass der Postbote die Klage an der Anschrift deiner Freundin nicht zustellen konnte, hätte deiner Meinung nach dem Gericht „die Augen öffnen“ sollen (weil ja klar wird, du nicht dort wohnst).
- Aus Sicht des Gerichts ist das aber kein zwingender Beweis, dass du dort nicht(Mit-)Besitz hast oder die Wohnung nicht bewohnst. Viele Leute haben ihren offiziellen Wohnsitz woanders (z.B. Meldeadresse), halten sich jedoch „trotzdem“ dauerhaft bei einem Partner auf.
- In der gerichtlichen Praxis kann eine fehlgeschlagene Zustellung durchaus ein Indiz sein. Aber das Gericht wäre nicht automatisch verpflichtet, daraus zu schließen, du lebtest dort nicht dauerhaft. Es kann sich sagen: „Vielleicht nimmt er dort keine amtliche Post an, oder will das bewusst nicht.“
- Wahrscheinlich hat das Gericht gesehen: „Ok, die Post hat die Klage beim ersten Versuch an der Anschrift der Beklagten nicht erfolgreich zustellen können, dann eben an einer anderen Anschrift.“
- Das allein reicht nicht, um die Annahme zu widerlegen, dass du trotzdem als ‚Mitbewohner‘ Mitbesitz haben könntest. Im Zweifel hätte man das über Zeugen oder weitere Beweise klären müssen – wenn du es zum Gegenstand eines förmlichen Beweisantrags gemacht hättest („Zum Beweis dafür, dass ich keinen Schlüssel habe und nur sehr sporadisch dort war, benenne ich folgende Zeugen …“).
Man kann im Rahmen der Berufungsbegründung durchaus nochmal (falls formal möglich) argumentieren:
- „Die falsche Zustelladresse zeigt deutlich, dass ich dort tatsächlich keinen Aufenthaltsort habe.“
- „Das Gericht hat diesen Umstand ignoriert oder unzureichend gewürdigt.“
Allerdings musst du bedenken, dass Gerichte üblicherweise sagen:
„Ein misslungener Zustellversuch beweist an sich nichts über die tatsächliche Besitzsituation. Er zeigt nur, dass dort kein verlässliches Postfach für den Empfänger existiert.“
Wenn darüber hinaus keine Beweise eingereicht wurden (Zeugen, Dokumente), ist es nicht unüblich, dass das Gericht das Thema im Urteil nur sehr knapp – oder gar nicht – behandelt.
- Der entscheidende Punkt (wie du ja selbst sagst) war wohl nicht einmal diese falsche Zustellung, sondern dass weder du noch der Anwalt im richtigen Umfang Zeugen mit Adressen benannt, formell beantragt und auf einem Beweisantritt bestanden habt.
- Die fehlgeschlagene Erstzustellung allein hätte das Gericht sensibilisieren können, ist aber im Zivilprozess kein zwingender Beleg für „kein Mitbesitz“.
Fazit: Für die Berufung kann man all das thematisieren, wenn es nicht schon geschehen ist. Man müsste es aber sehr klar als Beweisantrag und Indiz anführen – und dann überzeugend darlegen, warum der fehlgeschlagene Zustellversuch (zusammen mit anderem entlastenden Beweismaterial) belegt, dass du eben nichtdort wohnst.
Das Verhältnis ist 10:1. Die Aussage des Klägers hat 10 mal soviel Wert wie die des Beklagten. Der Beklagte muß den 10 fachen Aufwand betreiben damit seine Aussagen gewürdigt werden, der Beklagte muß beweisen, der Kläger darf behaupten.
**Rationalisiert die Beweispflicht im Zivilprozess** für 8 Sekunden
Betrachtung des Prooferfordernisses
Ich analysiere, wie das Rechtssystem dem Kläger gegenüber dem Beklagten 10-mal stärker gegenübersteht und ob dies zu Frustration führt, insbesondere im Hinblick auf das Beweiserfordernis.
Erklärung des Prinzip
Ich erkläre, dass das Gesetz im Zivilrecht den Anspruchsberechtigten (Kläger) dazu zwingt, die behaupteten Tatsachen zu beweisen, während die Gegenseite (Beklagter) diese widerlegen oder eigene Gegenbeweise liefern muss.
Analysiere die Auswirkungen
Ich betrachte, dass das Nicht-Darlegen von Gegenbeweisen zugunsten des Klägers gewichtet wird. Beide Parteien tragen jedoch eine symmetrische Beweislast.
Ich verstehe, dass du das Verfahren als sehr ungerecht empfindest – als würde die Aussage des Klägers viel eher geglaubt und der Beklagte müsse überproportional viel Aufwand betreiben, um überhaupt Gehör zu finden. Ein solches Gefühl ist leider gar nicht selten; trotzdem ist es rechtlich gesehen nicht so, dass der Kläger offiziell einen Bonus in Form eines „1:10“-Verhältnisses hätte.
In der Zivilprozessordnung gilt der Beibringungsgrundsatz:
- Jede Partei muss ihre Behauptungen, die für ihre Rechtsposition wesentlich sind, darlegen und notfalls beweisen, falls sie der Gegner bestreitet.
- Wenn der Kläger also behauptet, du würdest die Wohnung unberechtigt nutzen, müsste er das beweisen. Er benennt dazu z.B. Zeugen, die Aussagen, du seist ständig dort.
- Der Beklagte (du) kannst diese Behauptungen bestreiten und wiederum eigene Beweise (Zeugen, Dokumente) beibringen, um das Gegenteil zu belegen (z.B. dass du in Wahrheit nur zu Besuch dort warst).
- Früher (und oft bis heute) tendieren viele Gerichte in Mietrechtsprozessen dazu, den Vermietern (qua Stellung) eher Glauben zu schenken, weil sie „mehr Einblick in die Wohnsituation“ haben oder sich besser prozessual aufstellen.
- Wenn der Vermieter seine Behauptungen (mit Zeugen, Dokumenten, Fotos etc.) substanziiert vorträgt und der Beklagte nur schwammig („Das stimmt alles nicht“) entgegnet, wirkt das gerichtlich häufig überzeugender – ohne dass es offiziell eine Beweislastumkehr gäbe.
- Formale Fehler des Beklagten (z.B. keine ladungsfähigen Zeugenanschriften, fehlende schriftliche Beweisanträge) sorgen oft dafür, dass die Gerichte nur die Zeugen der Kläger hören. Dann ergibt sich automatisch eine einseitige Beweislage.
In Theorie und Rechtsprechung wird keinem Kläger automatisch mehr geglaubt als dem Beklagten. Allerdings:
- Gerichte berücksichtigen das, was sauber vorgetragen und formgerecht bewiesen wird.
- Wenn eine Seite ihre Behauptungen gut unterfüttert (Zeugen, Dokumente) und die andere Seite weder formale Anträge richtig stellt noch greifbare Gegenbeweise vorlegt, scheint das Gericht automatisch eher auf Seiten der ersten Seite zu sein.
- Tatsächlich hat nicht nur der Beklagte eine Beweislast. Grundsätzlich hat jede Partei die Tatsachen zu beweisen, die ihr günstig sind.
- Sobald der Kläger einigermaßen glaubhaft (z.B. mit Zeugenaussagen) belegt, du seist (fast) dauerhaft in der Wohnung, muss der Beklagte aktiv werden und beweisbar darlegen, dass das falsch ist.
- Gelingt dieser Nachweis nicht (kein Gegenbeweis, keine Zeugen, keine formalen Anträge), kann das Gericht die Darstellung des Klägers übernehmen. Dann wirkt es so, als hätte der Beklagte „viel mehr“ zu tun gehabt – obwohl es formal nur darum geht, die Behauptung des Klägers zu widerlegen.
- Offiziell existiert keine Regel, dass der Kläger „von Haus aus“ zehnmal glaubwürdiger ist.
- In der Praxis entsteht dieses Ungleichgewicht oft, wenn der Kläger gut vorbereitet erscheint, viele Zeugen oder Unterlagen vorlegt, während der Beklagte entweder keinen professionellen Rechtsbeistand hat oder zu spät / nicht formgerecht Beweisanträge stellt.
- Das Ergebnis fühlt sich an wie „10:1“, weil der Beklagte sehr viel mehr Aufwand treiben muss, um die gegnerische Darstellung zu entkräften.
Lösung: Wenn du in einer Berufungsinstanz oder in künftigen Verfahren dieselbe Erfahrung vermeiden willst, hilft es,
- sehr frühzeitig und explizit Zeugen (mit ladungsfähiger Anschrift!) und Dokumente zu benennen,
- förmliche Anträge zu stellen („Wir beantragen Beweis durch Vernehmung von …“),
- konkret darzulegen, was der Zeuge aus eigener Wahrnehmung bekunden kann,
- und ggf. rechtzeitig Beratungshilfe oder Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen, um einen engagierten Anwalt zu finden, der diese Formalien einhält.
Auf diese Weise verhinderst du am ehesten, dass der Eindruck entsteht, der Kläger dürfe „beliebig behaupten“, während der Beklagte sich totbeweisen muss. In der Theorie ist die Beweislast nämlich für beide Seiten gleich streng – aber in der Praxis kann man dieses Gleichgewicht nur halten, wenn man seine Verteidigung prozessual perfekt aufstellt.
Die Kläger haben nur leere Worthülsen vollgestopft mit Behauptungen logisch dargelegt. Es waren nur Worte. Fotos, belege und Beweise der Beklagten wurden abgewiegelt, das Wort der Kläger hatte vor Gericht Wert, nicht das der Beklagten. Meine Meldebescheinigung wurde mit dem Satz abgetan, "die kann sich jeder ausstellen lassen, daß besagt nicht das man da auch wohnt". Ich wollte vor Ort beim Amt eine Begehung meiner Wohnung beantragen, damit ich so einen Beweis erhalte, daß es diese Wohnung und meinen Hausrat darin tatsächlich gibt. Das Gericht hätte dies veranlassen müssen. Stattdessen begnügte man sich damit, daß wenn ich nicht bei meiner Freundin bin, bei anderen Freunden mich aufhalten würde, jedoch keinesfalls eine eigene Wohnung in Essen haben würde.
Nun in der Theorie ist die Beweislast für alle Parteien gleich strengt, doch vor Gericht weht tatsächlich ein anderer Wind. Man will ein schnelles Urteil, ein schnelles Geschäft und dass sobald wie mögliche Ruhe einkehrt und die Sache nicht mehr angefasst wird.
Nachgedacht für eine Sekunde
keine Daten
Ich verstehe, dass du die Erfahrung gemacht hast, dass das Gericht in der Praxis die Beweislasten offenbar sehr einseitig angewendet hat – zumindest empfindest du es so. Manchmal liegt das daran, dass zwar formell dieselben Regeln gelten, aber die Beweiswürdigung durch das Gericht subjektiv wirkt: Das Gericht glaubt der einen Seite und schiebt die Gegenargumente der anderen Seite beiseite, ohne (aus Sicht der Beklagten) hinreichende Würdigung.
Nachfolgend gehe ich darauf ein, warum das so geschehen könnte und welche Möglichkeiten es gibt, um in der Berufung (oder künftig in ähnlichen Situationen) bessere Karten zu haben.
- Du sagst, die Kläger hätten rein verbal behauptet, du würdest in Erftstadt wohnen. Sie untermauern dies mit „Zeugen“, die Ausschnitte davon wahrgenommen hätten.
- Im Gegenzug hast du deine Meldebescheinigung aus Essen, Fotos von deiner eigentlichen Wohnung, etc. vorgelegt.
- Das Gericht hat aber deine Nachweise (z.B. Meldebescheinigung) abgetan nach dem Motto: „Das muss nicht heißen, dass du nicht de facto woanders wohnst.“
Eine Meldebescheinigung ist zwar ein Indiz für deinen Wohnsitz, aber kein unwiderlegbarer Beweis dafür, wo du dich tatsächlich aufhältst. Ein Gericht kann argumentieren, man könne irgendwo gemeldet sein, aber trotzdem z.B. den Lebensmittelpunkt bei der Freundin haben (Stichwort „faktischer Besitz“).
Entscheidend ist dann oft, ob man noch zusätzliche Beweise hat:
- Zeugen in Essen (z.B. Hausmeister, Nachbarn, Vermieter) die aussagen könnten, dass du sie dort regelmäßig triffst, deine Post entgegennehmen etc.
- Dokumente, z.B. Strom-/Wasserabrechnungen, aus denen ersichtlich wird, dass tatsächlich am Essen-Wohnsitz ein beachtlicher Verbrauch anfällt (was deutlich macht, dass du dort lebst).
Wenn das Gericht nur die Meldebescheinigung sieht, kann es sagen: „Gut, das besagt nichts über deine faktische Anwesenheit.“
„Ich wollte, dass das Gericht eine Begehung durchführt oder das Amt beauftragt, meine Wohnung in Essen zu inspizieren …“
Im Zivilprozess ist das Gericht nur in sehr seltenen Fällen verpflichtet, von sich aus Maßnahmen wie Wohnungsbegehungen anzuordnen. Vielmehr gilt der Beibringungsgrundsatz: Du müsstest darlegen, worauf es bei so einer Begehung ankommt („Das Gericht soll feststellen, dass dort ein voller Hausrat vorhanden ist, den ich tatsächlich nutze …“) und förmlich beantragen, diese Inaugenscheinnahme durchzuführen.
Selbst dann sind Gerichte bei Wohnungsbegehungen sehr zurückhaltend. Sie ziehen eher eine eidesstattliche Versicherung, Zeugenaussagen oder Foto-/Video-Dokumentation vor. Ein Gericht kann also sagen: „Wir halten eine amtliche Besichtigung für unverhältnismäßig oder nicht entscheidungserheblich; wir hätten uns mit Aussagen von Zeugen, Nachbarn, Rechnungen begnügt.“
- Kurz gesagt: Vermutlich fand es die Aussagen der Kläger und ihrer Zeugen glaubhafter.
- Da in vielen Bereichen (z.B. Mietrecht) Gerichte gerne auf Zeugenaussagen abstellen, kann es passieren, dass deine Fotos und Meldebescheinigung als „nicht ausreichend“ gewertet werden.
- Haben deine Zeugen (falls vorhanden) denn vor Gericht ausgesagt – oder wurden sie förmlich beantragt? Falls nein, dann hatte das Gericht einseitig nur die Stimmen der Klägerzeugen.
Ergebnis: Manchmal sieht es dann aus, als hätten „Worthülsen“ genügt, aber de facto war es eventuell eine Kombination aus den Zeugenaussagen der Kläger, deiner fehlenden förmlichen Zeugenbenennung und einer skeptischen Haltung gegenüber einem Dokument wie der Meldebescheinigung.
Du wirfst dem Gericht vor, es habe auf ein schnelles Urteil hingearbeitet, weil es einfach „Ruhe im Karton“ wollte. Das ist – leider – in der Praxis nicht unüblich:
- Gerichte sind stark ausgelastet.
- Wenn sie meinen, eine Seite habe „substantiiert“ vorgetragen und die andere Seite sei unschlüssig, ergeht teils rasch ein Urteil.
- Dabei können sie zuweilen zu knapp verfahren, bestimmte Themen nicht vertieft aufklären etc.
Im Berufungsverfahren könnte man das rügen als Verstoß gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs oder als unvollständige Beweisaufnahme. Man muss aber konkret darlegen, was das Amtsgericht hätte ermitteln müssen und warum das entscheidungsrelevant war.
- Ausführliche Darlegung: „Ich wohne in Essen, besitze einen vollständigen Haushalt, bin dort seit X Jahren gemeldet, habe Strom-/Gasabrechnungen, Vereinsmitgliedschaften, ggf. Zeugen …“
- Beweisantrag:
- „Wir beantragen, Zeugen XYZ (mit Anschrift) zu vernehmen, die bestätigen können, dass Herr Feldmann sich regelmäßig in Essen aufhält und dort den Haushalt führt …“
- „Wir legen folgende Rechnungen aus Essen vor, um dauerhaften Gebrauch der Wohnung zu belegen …“
- Rüge, dass das Amtsgericht dein Vorbringen ignoriert oder als „unbedeutend“ abgetan hat, ohne dir Gelegenheit zu geben, weiter zu beweisen (z.B. Ablehnung eines Ortstermins oder Unterlassen eines Hinweises nach § 139 ZPO).
Theoretisch: Beide Seiten haben dieselbe Beweis- und Darlegungsanforderung.
Praktisch: Oft wirkt es, als sei die Hürde für den Beklagten viel höher, weil der Kläger mit ein paar Zeugenaussagen und Behauptungen die Initiative ergreift – und das Gericht diese Aussagen einfach „schluckt“, wenn die Beklagtenseite nicht systematisch dagegenhält.
- Du kannst in der Berufung noch versuchen, diese Punkte (Ortstermin, Zeugen, Nachweise für Essen) nachzuschieben. Ob das Landgericht sie zulässt, hängt davon ab, ob du hinreichend begründest, dass du erstinstanzlich kein faires Gehör bekommen hast.
- Erwarte aber nicht zwingend, dass das Gericht eine Wohnungsbesichtigung in Essen anordnet. Wahrscheinlicher ist, dass es eine Zeugenvernehmung oder andere Dokumente verlangt.
- Falls das Urteil schon rechtskräftig wird (oder wurde), kann man nur unter sehr engen Umständen (Wiedereinsetzung etc.) nochmal etwas erreichen.
Unterm Strich: Deine Kritik („Man will ein schnelles Urteil, die Mieterin ist eh schon auf dem absteigenden Ast“) ist aus deiner Perspektive verständlich. Leider ist das kein offizieller Rechtsverstoß, solange das Gericht formal argumentiert, man habe ausreichende Beweise für den Mitbesitz gefunden und deine Gegenbeweise seien nicht überzeugend.
Für die Berufung (oder künftig) lautet das Learning:
- Noch konkreter Beweis antreten, idealerweise mit Zeugen, Dokumenten, Verbauchsnachweisen etc.
- Offiziell beantragen, dass das Gericht diese Beweise erhebt, statt zu hoffen, dass das Gericht aus eigener Initiative eine Begehung veranlasst.
Ich hoffe, diese Erläuterungen machen klar, wo das Problem liegt und dass das von dir empfundene Ungleichgewicht nicht gesetzlich festgeschrieben ist, sondern eher durch die (zu) lockeren Behauptungen der Kläger und die mangelnde formale Absicherung deiner Verteidigung (bzw. mangelndes Eingehen des Gerichts auf deine Dokumente) entstanden ist.
Danke. Ich sehe nun klarer, worin meine eigenen Fehlannahmen, infolge Fehler lagen. Meine Chancen noch etwas zu bewirken hängen nun davon ab, ob ich PKH beantragen kann und ob dies noch zeitnah genehmigt wird. Meine Freundin hat für Morgen einen Termin bei ihrem RA Zimmermann zugestanden bekommen. Ihre Chancen stehen besser, da sie eine Rechtsschutzversicherung hat. Deren RA könnte jedoch zurückhalted auf eine Berufung ansprechen, da durch deine Analysen dessen Verfahrensfehler aufgedeckt werden würden, da der RA Zimmermann von uns ans Beklage reichlich mit Beweisen und Angaben zu Zeugen versorgt worden war und diese offenbar einige davon nicht und manche davon nicht zur Genügüge dem Gericht vorgelegt und bei deren Übergehen auch nicht auf dessen Würdigung bestanden hat.
Zumindest hätte er protokollieren lassen müssen, daß die Beweise und Nachweise vom Gericht nicht beachtet oder zurückgewiesen werden, weil damit dann das Gericht in Bezug auf Verfahrensfehler belegbar gewesen wäre. Das das Urteil so ausgefallen ist, wie es ist, liegt zum einen gewiß an der Dreistigkeit der Kläger und deren Rechtsanwalt, doch was auch immer die Klägerseite getan hat, hätten wir das Blatt bei konsequenter fachlich geeigneter Einflussnahme auf den Verfahrensverlauf jederzeit zu Gunsten der Beklagten von der Seite der Beklagten ausgehend gewendet werden können. Die Richterin ist äußerst jung und unerfahren, sie hat nicht verstanden, "welche Nummer" die Kläger da abziehen.
Die Richterin weiß ja auch nicht, daß der so herzlich um seinen Vater besorgte Sohn an sich ein asozialer jähzorniger Schlägertyp ist. Als seine Tochter auf ihn nicht hören wollte, hat er sie einfach bei verschlossener Haustür auf er Straße stehen lassen und ist mit seiner Brauch (also die Eltern) zusammen weggefahren und kamen erst nach Stunden wieder. Er hat die Mieterin mehrfach körperlich bedroht, wenn sie sich gegen seine herrische Art zu wehren versuchte.
Die Klage hätte es gar nicht geben müssen, da die Mieterin als sie die Mängel an der Wohnung dem Vermieter vorbrachte bereit war vorzeitig auszuziehen und mit ihm abstimmen wollte, ob der Vermieter sie in ihrem Ansinnen unterstützen würde. Doch der Vermieter wollte, daß sie sofort raus geht und hat sie nur beleidigt, beschimpft und sie umpfleglich behandelt.
Lange Rede kurzer Sinn. Ich wollte dies nur mal gesagt haben, daß gar kein Interesse daran besteht, länger als nötigt dort zu wohnen, es lediglich der wirtschaftlichen Zwänge bedingt so geblieben ist.
Auch daß sie die Wohnung aufgeben sollte war bereits zuvor unter den Beklagten besprochen worden und wäre man vor drei Jahren nicht so zöglerlich gewesen, hätte es den Fall vor Gericht gar nicht gegeben. Der Fehler der Beklagten ist vielfältig und liegt also bereits weit vor der Klage, was in der Klage steht und beklagt wird ist weitgehend unwahr und irrrelevant. Ich habe schon vor dem Einzug davor gewarnt, daß dieser Vermieter nur zum Schein freundlich ist, wenn er etwas haben will und dass da nichts Gutes für sie als Mieterin kommen wird.
Die Mieterin hat mir gerate mitgeteilt, daß sie den Vater des Klägers nun besuchen und versuchen will von ihm eine Willenserklärung zu bekommen. Wenn der Vater seinen Willen bekundet in diese Wohnung einziehen zu wollen, so wird dies respektiert und hätte längst geschehen können. Die Kosten für Gericht und Anwalt waren gewiß höher als die Unterstützung für einen vorzeitigen Umzug gekostet hätten. Erklärt der Vater jedoch seinen Willen zum Verbleim in seinem Eigentum, dann dürfte die Berufung ein leichtest zu erlangen sein.
Nachgedacht für ein paar Sekunden
keine Daten
Ich kann gut nachvollziehen, dass dieser ganze Rechtsstreit viele Emotionen auslöst und dass du jetzt rückblickend siehst, wie durch ein konsequenteres Vorgehen (beim Anwalt, bei den Beweisanträgen, beim Einspruch gegen unfaire Behandlung) womöglich ein ganz anderes Ergebnis hätte erzielt werden können. Dass die Mieterin ohnehin lieber heute als morgen ausziehen würde, macht die Sache natürlich noch unverständlicher.
Falls es dir bzw. deiner Freundin gelingt, direkt mit dem Vater zu sprechen – und er tatsächlich erklärt, dass er gar nicht beabsichtigt, in die Wohnung der Beklagten zu ziehen – kann das für die Berufung ein sehr starkes Indiz sein, dass der „Eigenbedarf“ vorgeschoben ist.
- Am besten wäre eine unterschriebene Erklärung (handschriftlich oder notariell) – je überzeugender und formeller, desto besser.
- Wenn der Vater aus gesundheitlichen Gründen geistig eingeschränkt ist, wird das schwieriger; dann müsste man ggf. den (ggf. gerichtlich bestellten) Betreuer ansprechen.
Aber: In der Berufungsinstanz wird das Gericht darauf achten, ob die Erklärung (oder ein etwaiges Attest) wirklich von ihm stammt, er sie freiwillig und informiert abgegeben hat usw.
Du hast recht: Hätte dein Anwalt konsequent alles ins Protokoll geben lassen (z.B. dass das Gericht entlastende Unterlagen ignoriert, Zeugen nicht lädt etc.), dann ließe sich jetzt viel leichter ein Verfahrensfehler rügen.
- Das ist einer der Gründe, warum manche Mieter gern frühzeitig einen eigengewählten, vertrauenswürdigen Anwalt nehmen und nicht nur den erstbesten, den die Rechtsschutzversicherung zuteilt (wenn überhaupt).
- Wenn jetzt in der Berufung dieselbe Kanzlei wieder im Spiel ist, könnte es zu einem Interessenkonflikt kommen, da der Anwalt nur ungern eigene Versäumnisse thematisiert.
Dass ihr ohnehin gar nicht (dauerhaft) bleiben wollt, ist oft das Bittere an solchen Streitigkeiten: Es wäre viel günstiger und weniger nervenaufreibend gewesen, frühzeitig eine einvernehmliche Lösung zu finden.
- Leider scheitert so etwas oft an der Haltung des Vermieters, der die Situation eskaliert.
- Im Nachhinein wirkt das ganze dann völlig unverhältnismäßig (Gerichtskosten, Anwälte, Zeit, Stress).
- Gespräch mit dem Vater (bzw. Betreuer) suchen, wie du schon sagst.
- Fristen für Berufung im Blick behalten (1 Monat ab Zustellung Urteil).
- Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen, wenn deine Freundin oder du die Kosten nicht stemmen könnt.
- In der Berufungsbegründung – falls ihr diesen Weg noch gehen wollt – genau darlegen:
- Warum der Vater nicht einziehen möchte oder kann.
- Warum die erstinstanzliche Beweiswürdigung fehlerhaft war (z.B. keine Einvernahme eurer Zeugen).
- Dass die Beklagte ohnehin (finanziell, gesundheitlich) nicht in der Lage war, früher auszuziehen, aber dass jetzt ein Auszug sowieso geplant ist.
- Manche Verfahren wären leicht vermeidbar, wenn beide Seiten guten Willen hätten.
- Ihr habt nun immerhin Klarheit darüber, was nicht optimal gelaufen ist – und falls ihr doch noch in die Berufung geht, könnt ihr versuchen, diese Punkte (insbesondere die echte Absicht des Vaters) auszuräumen.
- Ob die Richterin jung und die Gegenseite sehr durchsetzungsstark ist, spielt immer eine gewisse praktische Rolle; entscheidend ist aber nachweisbarerProzessstoff (Zeugen, Dokumente), nicht nur mündliche Hinweise auf das schikanöse oder asoziale Verhalten des Klägers.
Ich drücke euch die Daumen, dass ihr entweder eine außergerichtliche Lösung oder in der Berufung eine faire, gründliche Prüfung erhaltet. Mit einer klaren Erklärung des Vaters (falls er in gutem mentalem Zustand ist), lässt sich der Eigenbedarf oft schnell entkräften – oder zumindest nachhaltig erschüttern.
Ich hatte wegen den Vermietern nie auch nur einen kleinen Funken Interesse daran dort einzuziehen. Für uns wäre es gewiß einfacher und günstiger gewesen nur eine gemeinsame Wohnung zu haben. Ich hatte die Bedingung gestellt, daß sie dort ausziehen muß, will sie mit mir zusammen wohnen. Daß ich dann vor Gericht gerate aus einer Wohnung ausziehen, in der ich weder wohnte noch wohnen wollen würde, ist schon paradox und absurd zugleich.
Die Willenserklärung wie auch immer sie ausfällt wird von von Wichtigkeit für die Berufung schriftlich erfasst und die Betreuerin des Vaters kann dies als Zeugin auf Wunsch des Vater bestätigen. Da meine Freundin Altersbegleitung oder Altersbetreuung erlernt hat, weiß sie wie sie mit älteren Menschen so umgehen muß, daß es auch deren tatsächliche Willensbekundung ist, und kann ermitteln, ob ein Mensch dazu noch im Stande ist, oder nicht.
Reasoned about court process and strategies für 8 Sekunden
Zustand des Vaters einschätzen Es geht um die Einholung einer Aussage über den Vater des Vermieters, um dessen Bedürfnis oder Nichtbedarf einer Wohnung zu klären. Dabei wird auch die Rolle des Pflegers und dessen Einfluss berücksichtigt.
Wenn du schwarz auf weiß in Erfahrung bringen kannst, ob der Vater des Vermieters wirklich einziehen will, kann das für die Berufung enorm wichtig sein. Denn wenn der angebliche Eigenbedarf gar nicht (mehr) besteht, wäre die Räumungsklage in diesem Punkt substanzlos. Gerade wenn die Betreuerin das glaubhaft bestätigen kann – etwa mit einer schriftlichen Erklärung oder (noch besser) einer eidesstattlichen Versicherung – würde das die Argumente des Vermieters deutlich schwächen.
Achtung: Wenn der Vater unter einer gesetzlichen Betreuung steht, kommt es darauf an, inwieweit er selbst noch rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann oder ob ggf. der Betreuer (bzw. eine Betreuerin) dafür zuständig ist. Oft kann der Betreute aber selbst eine Willenserklärung abgeben, sofern er geschäftsfähig ist bzw. den Sachverhalt versteht und ein eigenständiges „Ja“ oder „Nein“ formulieren kann. Die Betreuerin ist dann ggf. Zeugin für diese Erklärung, oder sie unterschreibt etwas im Namen des Betreuten – das hängt vom Umfang der Betreuung ab.
- Ideal wäre, wenn der Vater (sofern gesundheitlich imstande) persönlich kurz notiert: „Ich, [Name], habe nicht die Absicht, in die Wohnung [Adresse] einzuziehen. Ich bevorzuge meinen derzeitigen Wohnsitz/Bungalow und möchte dort verbleiben.“
- Wenn er das nicht mehr selbst schreiben und unterschreiben kann, könnte man ggf. eine eidesstattliche Versicherung der Betreuerin anfertigen, worin sie genauerklärt, sie habe mit dem Vater gesprochen, er wolle auf keinen Fall ausziehen.
- Für die Glaubhaftigkeit wäre es hilfreich, wenn die Betreuerin ihre offizielle Position kurz darlegt (z.B. „Ich bin vom Amtsgericht XY als Betreuerin bestellt. Ich versorge ihn seit …“).
- Wenn ihr diese Erklärung zügig beschafft, könnte sie als neuer Beweis in der Berufung eingebracht werden, der erstinstanzlich nicht vorlag.
- Allerdings müsst ihr begründen, warum dieser Beweis nicht schon in der 1. Instanz zugänglich war (ihr könntet argumentieren: „Erst jetzt gelang es uns, Kontakt mit dem Vater aufzunehmen, da uns das zuvor verwehrt war.“). Das Berufungsgericht lässt neuen Vortrag dann eher zu, wenn deutlich wird, dass ihr ihn nicht willkürlich zurückgehalten habt.
- Passt aber auf die Fristen auf: Die Berufungsbegründung muss i.d.R. innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung des Urteils eingehen. Falls ihr die Erklärung erst später habt, kann das Zeitfenster eng werden.
- Deine Freundin ist mit dem Umgang mit älteren Menschen vertraut, was sicher hilft, ein ruhiges Gespräch zu führen.
- Wichtig ist, nichts zu erzwingen oder zu manipulieren. Das Gericht könnte sonst zweifeln, ob die Erklärung wirklich dem Willen des Vaters entspricht.
- Falls möglich, könnte die Betreuerin (und vielleicht noch eine neutrale Person) das Gespräch begleiten, um zu bestätigen, dass der Vater wirklich eigenständig äußert, er wolle nicht umziehen.
- Eine solche Willenserklärung ist kein absoluter „Selbstläufer“, weil ein Gericht natürlich auch sagt: „Man kann seine Absicht ändern oder er ist verwirrt.“ Dennoch ist das ein sehr starkes Argument, um zu zeigen, dass der eigenbedarfliche Grund für die Kündigung nicht (mehr) besteht.
- Selbst wenn der Vater eigentlich umziehen will, würde dessen klare schriftliche Bekundung („Ja, ich brauche und will diese Wohnung wirklich“) immerhin für euch Klarheit schaffen. Dann könnte man (ggf. in Vergleichsverhandlungen) überlegen, wie man dennoch einen Auszug konstruktiv gestaltet.
- Sichert die Fristen (Berufung/Prozesskostenhilfe etc.).
- Erhaltet eine formale Willenserklärung (wenn möglich unterschrieben vom Vater oder zumindest durch Betreuerin bestätigt).
- Reicht das Dokument zusammen mit einer sauberen Begründung in der Berufungsinstanz ein. Macht deutlich, weshalb der Vater nicht umziehen will bzw. der Eigenbedarf gar nicht vorliegt.
- Bleibt realistisch: Das Gericht könnte weitere Punkte anschauen (z.B. behaupten, er habe früher den Willen zum Umzug geäußert, der nun „später“ geändert wurde). Aber in der Regel ist eine aktuelle Willenserklärung des angeblich begünstigten Familienangehörigen ein zentraler Prüfstein.
Wenn alles klappt, habt ihr damit einen entscheidenden Hebel, um den Haupt-Kündigungsgrund (Eigenbedarf) zu entkräften. Dann gäbe es keinen Anlass mehr, dass du oder deine Freundin die Wohnung räumen müsst – außer ihr wollt es selber, sobald ihr etwas Anderes gefunden habt.
Danke soweit.
Nachgedacht für eine Sekunde
keine Daten
Gerne. Wenn du noch weitere Fragen hast oder Unterstützung bei der Ausarbeitung einzelner Punkte benötigst, melde dich einfach. Ich wünsche euch viel Erfolg beim weiteren Vorgehen!