Zum Inhalt springen

Datei:Flag of Germany (1867–1918).svg

aus AufEinWort, der freien Forschung
    Originaldatei (SVG-Datei, Basisgröße: 900 × 600 Pixel, Dateigröße: 180 Bytes)

    Diese Datei stammt aus Wikimedia Commons und kann von anderen Projekten verwendet werden. Die Beschreibung von deren Dateibeschreibungsseite wird unten angezeigt.

    Nazi symbol
    Nazi symbol
    Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
    Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

    Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

    Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

    Beschreibung
    Nazi symbol
    Nazi symbol
    Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
    Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

    Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

    Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

    Flag of the German Empire
    Datum
    Quelle Recoloured Image:Flag of the Germans (2-3).svg
    Urheber
    Original:
     
    Vektor:
    Genehmigung
    (Weiternutzung dieser Datei)
    Public domain Diese Abbildung einfacher Geometrie ist gemeinfrei („public domain“), weil sie ausschließlich Allgemeingut enthält und die nötige Schöpfungshöhe nicht erreicht.
    Heptagon
    Heptagon
    Insignia
    Insignia
    Dieses Werk stellt eine Flagge, ein Wappen, ein Siegel oder ein anderes offizielles Insigne dar. Die Verwendung solcher Symbole ist in manchen Ländern beschränkt. Diese Beschränkungen sind unabhängig von dem hier beschriebenen Urheberrechtsstatus.
    Andere Versionen Abgeleitete Werke dieser Datei:  Flag map of the German empire(1933).svg
    Colors
    InfoField
    Verwendete Farben:
         schwarz gerendert als RGB 000 000 000
         Weiß gerendert als RGB 255 255 255
         crimson gerendert als RGB 220 020 060
    SVG
    InfoField
     Diese Vektorgrafik wurde mit einem Texteditor erstellt.
    Nazi symbol
    Nazi symbol
    Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
    Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

    Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

    Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

    Das Bild dieser Flagge lässt sich leicht mit einem Rahmen versehen
    :

    [[File:Flag of Germany (1867–1918).svg|border|96x176px]]

    Nazi symbol
    Nazi symbol
    Hinweis zur Verwendbarkeit dieses Bildes
    Dieses Bild zeigt ein (oder ähnelt einem) Symbol, das von nationalsozialistischen oder anderen in der Bundesrepublik Deutschland wegen Verfassungswidrigkeit verbotenen Organisationen verwendet wurde. Die Verwendung dieser Symbole in der Öffentlichkeit ist in der Bundesrepublik Deutschland verboten (§ 86a StGB). Ebenfalls strafbar ist die Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen (§ 86 StGB). Die Strafbarkeit ist ausgeschlossen, wenn die Verwendung oder Verbreitung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient (§ 86 Abs. 3 StGB).

    Für Österreich gilt der § 3 des Verbotsgesetzes. In anderen Ländern können ähnliche Regelungen bestehen. Die Rechtslage in der Schweiz, in Südtirol, Luxemburg, Liechtenstein, der deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und anderen deutschsprachigen Gebieten kann davon abweichen.

    Bitte beachten Sie auch den Hinweis zu Rechtsthemen!

    Kurzbeschreibungen

    Flagge des Deutschen Kaiserreichs

    In dieser Datei abgebildete Objekte

    Motiv

    image/svg+xml

    180 Byte

    59fe0e22197ef0fa883aeb99f3122f686633d350

    Dateiversionen

    Klicke auf einen Zeitpunkt, um diese Version zu laden.

    Version vomVorschaubildMaßeBenutzerKommentar
    aktuell15:47, 19. Apr. 2022Vorschaubild der Version vom 15:47, 19. Apr. 2022900 × 600 (180 Bytes)wikimediacommons>Fry1989Reverted to version as of 15:01, 13 October 2019 (UTC)

    Metadaten