Entscheidungsträger
Entscheidung-s-Träger deu. Wrtdtng: a.s. wrtl. Diejenigen, für oder über die eine Entscheidung gefällt wird und die Entscheidung infolge der Entscheidung zu tragen (gegebenenfalls oder meist zu ertragen) haben, a.s. jedoch für gewöhnlich nicht die Entscheider; Der Mensch als Wirkursache ist immer ausnahmslos zugleich Entscheidungsträger seiner Entscheidungen.
Die Entscheidung entsteht durch geistige Arbeit eines oder mehrerer Entscheidungsträger, welche für den Entscheid legitimiert sind. Ein Entscheid ist immer auch geprägt durch die subjektiven Grundlagen der Entscheidungsträger, durch deren Präferenzen, Gefühle, Vorlieben, Abneigungen, Wertvorstellungen, Erfahrungen und Risikobereitschaft (Risikoaversion oder Risikoaffinität). Auf Grund dieser Einflüsse unterliegt eine Entscheidung in der Regel nur einer beschränkten Rationalität (englisch Bounded Rationality). Ein Entscheid zieht geplante, oft aber auch unerwartete Konsequenzen nach sich, für welche sich die Frage stellt, wieweit diese Verantwortung von den Entscheidungsträgern zu tragen ist.