Interessenabwägung
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Interessen–Abwägung lat.-deu. Recht: Abwägung einer Entscheidung bzgl., gmß. der Interessen; vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip
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Interessen–Abwägung lat.-deu. Recht: Abwägung einer Entscheidung bzgl., gmß. der Interessen; vgl. Verhältnismäßigkeitsprinzip