Plagiat
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Plagiat n. ‘Veröffentlichung eines fremden geistigen Werkes als eigenes, literarischer Diebstahl, Diebstahl geistigen Eigentums’.
- Ausgangspunkt ist lat. plagiārius ‘Menschendieb, Seelenverkäufer’,
- übertragen (im Vergleich eines literarischen Werks mit freigelassenen Skaven) ‘wer literarischen Diebstahl begeht’,
- woraus mfrz. plagiere, frz. plagiaire ‘Dieb geistigen Eigentums’,
- nhd. Plagiarius (17. bis 18. Jh.).
- Davon beeinflußt, wird spätlat. plagium ‘Menschendiebstahl, Seelenverkauf’ in der Bedeutung ‘literarischer Diebstahl’ im 17. und 18. Jh. in dt. Texte aufgenommen (in der Regel mit lat. Flexion).
- Zum Verb spätlat. plagiāre ‘Menschendiebstahl, Seelenverkauf begehen, jmdn. rauben’
- in übertragener Bedeutung gebildetes nhd. Plagiat (nach frz. plagiat m.?) begegnet seit Mitte 18. Jh.