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.
Rechtsgrundsätze
Mz.
—Nwf.
z.
Rechtsgrundsatz
▷
Recht
-s-
Grundsatz
nhdt.-dt.
Der
Rechtsgrundsatz
ist ein „besonders wichtiger, grundlegender
Rechtssatz
“.
[
1
]
So wird beispielsweise das
Vertragsrecht
von dem Rechtsgrundsatz, dass Verträge einzuhalten sind (lateinisch
pacta sunt servanda
), beherrscht. (vgl.
Rechtsprinzip
↑
Gerhard Köbler,
Etymologisches Wörterbuch
, 1995, S. 331
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