dílēmma
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dílēmma agr. Bng. (δίλημμα) wrtl. "Zweinahmung, Zweinahme'; —aßrwrtlch bezeichnet einen Fangschluß der Logik, der einen Gegner so zwischen zwei gleich unangenehme Behauptungen stellt, daß er sich für eine entscheiden muß;
- aus grie. di- (δι-) ‘zweifach’ (s. di-1) und grie. lḗmma (λῆμμα) ‘Annahme, Hilfssatz, Prämisse’. In dem allgemeinen Sinne ‘Zwangslage, Klemme’ seit dem 16. Jh. in dt. Texten.