gehören
Erscheinungsbild
ge- + hören | ‘in Besitz sein’, rückbeziehend ‘sich gebühren, geziemen’, ahd. gihōren ‘hören, vernehmen, anhören, erhören, zuhören, gehorchen’ (8. Jh.), mhd. gehœren,
asächs. gihōrian, mnd. gehōren, aengl. gehīeran, gehēran, got. gahausjan sind verstärkende Präfixbildungen zu dem unter hören behandelten Tw.
Noch in mhd. Zeit gilt die Bedeutung der Einfalt hören, nämlich ‘akustisch wahrnehmen, vernehmen’, auch ‘zuhören, gehorchen’, woraus sich im 14. Jh. der Sinn der Zugehörigkeit (zu einer Familie und dgl.) und des Besitzes und Eigentums entwickelt.
Aus dem rechtlichen Anspruch auf Besitz erklärt sich die Bedeutung ‘zukommen, gebühren, geziemen’.
gehör,gehöre,gehörend,gehört,gehörte,gehörten,