aus AufEinWort, der freien Forschung
kündig-en Nwf. kündig
▷ künd-ig mhdt. 'kennend gemacht'
kündigen Vb. ‘aufsagen, den Rücktritt von einem Vertrag, einer Abmachung amtlich mitteilen’,
- mhd. kündigen ‘mitteilen, kündigen’;
- dafür auch aufkündigen (17. Jh.).