objektiver Empfängerhorizont
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objektiver Empfängerhorizont nhdt.-dt. die Sicht eines verständigen Empfängers einer Willenserklärung.
Der objektive Empfängerhorizont kommt immer dann zum Einsatz, wenn es darum geht das Gewollte einer bestimmten Willenserklärung zu ermitteln. Es kann im Rechtsverkehr öfter mal vorkommen, dass eine Willenserklärung nicht so deutlich formuliert ist, dass auf Anhieb erkannt wird, was gewollt wurde.