„kein“ – Versionsunterschied
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keine,keinen,keinem,keiner,keines,keinerlei,keinesfalls,keineswegs, | keine,keinen,keinem,keiner,keines,keinerlei,keinesfalls,keineswegs,<p>Die älteste Zeit kennt ein verneinendes Fürwort ahd. ''nih(h)ein'' (9. Jh.), ''noh(h)ein'' (bereits 8. Jh.), dann auch ''neh(h)ein'' (um 1000), mhd. ''nehein'' und (mit verschobener Silbengrenze) ''nechein'', ''nekein'', schließlich (durch Austausch gegen die proklitische Form der vermeintlichen Negationspartikel) ''enhein'', ''enkein''.</p><p>Dieses ahd. ''nihein'', dessen Entsprechungen asächs. ''nigēn''(neben seltenerem ''niēn'', ''nēn''), mnd. ''gēn'', ''negēn'', ''engēn'' (neben häufigerem ''nēn''), mnl. ''gheen'',''negheen'', ''engheen'', nl. ''geen'' ein g aufweisen, das mit grammatischem Wechsel erklärt wird, setzt sich aus dem Zahlwort ahd. mhd. ''ein'' (s. ''ein''<sup>1</sup> Num.) und einer im Ahd. nicht mehr sicher nachzuweisenden (s. aber ''noch''<sup>2</sup> Konj.), jedoch in got. ''nih'' ‘und nicht, auch nicht’ (got. ''ni'' ‘nicht’, verbunden mit enklitischem -uh, -h ‘und’) erhaltenen ger. Konjunktion zusammen, die mit lat. ''neque'', osk. ''nep'' übereinstimmt (uig. ''*nekue'' ‘und nicht’).</p><p>Außerdem kann die Bedeutung ‘nicht ein’ durch verneinten Gebrauch von ahd. ''theh(h)ein'', ''thoh(h)ein'', auch ''thih(h)ein'' (alle 9. Jh.), mhd. ''dehein'', ''dechein'', ''dekein'' ‘irgendein’ umschrieben werden, dessen erstes Glied wahrscheinlich aus einer Kasusform (Lokativ oder Genitiv) vom Pronominalstamm uig. ''*te-'', ''*to-'' (s. ''der'') und (hier nur verstärkendem?) enklitischem ger. ''-h''(vgl. got. ''-(u)h'', s. oben) besteht (Grienberger in: ZfdWf. 9 (1907) 74 ff.; Bech in: Studia Neophilologica 35 (1963) 211 ff.).</p><p>Schwund der Negationspartikel (wie vielfach im Mhd. bei Sätzen mit doppelter Verneinung) läßt mhd. ''dehein'' selbst den Sinn ‘nicht ein, kein’ annehmen. Damit wird um 1200 der Untergang von mhd. ''nehein'' eingeleitet (letzte Zeugnisse für die Variante ''enkein'' im 16. Jh., ein landschaftlicher Rest ist schweiz. ''nekein''), ''dehein'' (oft synkopiert ''dhein'') kommt von nun an bis ins Frühnhd. in den beiden gegensätzlichen Gebrauchsweisen vor, ohne daß die Verständigung ernsthaft beeinträchtigt scheint.</p><p>Die auf Verkürzung beruhende, mit dem Guttural anlautende moderne Form ''kein'', mhd. ''kein'', zuerst an der Wende zum Mhd. belegt (''chein'' ‘irgendein’, 2. Hälfte 11. Jh.), wird Ende des 12. Jhs. üblich; sie zeigt im Mhd. (und noch bis ins 16. Jh.) dieselbe semantische Doppelheit ‘kein, irgendein’, was für ihre Herleitung teils aus mhd. ''nehein'', teils aus mhd. ''dehein'' (über die vereinzelt bezeugte Zwischenstufe mhd. ''ichein''?) sprechen könnte. </p><p>Behaghel lehnt aber wegen der frühen Zurückdrängung von mhd. ''nehein'' sowie aus lautlichen Gründen Zusammenfall der beiden Pronomen ab und führt ''kein'' ausschließlich auf mhd. ''dehein'' zurück; vgl. Beihefte zur Zs. d. Allg. Dt. Sprachvereins 5. Reihe (1913) 180.</p><p>Auf adverbiell gebrauchten Genitiven beruhen die Zusammenrückungen '''keinerlei''' Adv. ‘keine Art von, in keiner Weise’ (schon mhd.?; nachweisbar ist erst spätmhd. ''keinerleie'', 14. Jh., frühnhd. ''keinerlei'', ''deheinerlei'', auch noch in der Bedeutung ‘irgendwelcher Art’), meist bei einem Substantiv und dann wie ein flexionsloses Adjektiv aufgefaßt (zur Bildung s. [https://www.dwds.de/wb/etymwb/-lei -lei]); '''keinesfalls''' Adv. ‘auf keinen Fall’ (1. Hälfte 19. Jh.), anfangs auch ''keinenfalls'', vielleicht nach älterem ''allenfalls''; '''keineswegs''' Adv.‘durchaus nicht’, spätmhd. ''deheins wegs'', ''deheinswegs'', ''keins wägs'' (14. Jh.), frühnhd.''kein(e)s wegs'', vom 16. Jh. an ''kein(e)swegs'' (daneben noch bis ins 18. Jh. Getrenntschreibung); vgl. ferner gleichbed. frühnhd. ''in kein(en) weg''.</p> | ||
Aktuelle Version vom 14. Dezember 2023, 13:08 Uhr
Indef.pron. das Vorhandensein einer Person oder Sache vollständig ausschließend, ‘nicht ein, nichts von’ in Hptwbg. Verwendung keiner ‘nicht einer, niemand’.
keine,keinen,keinem,keiner,keines,keinerlei,keinesfalls,keineswegs,
Die älteste Zeit kennt ein verneinendes Fürwort ahd. nih(h)ein (9. Jh.), noh(h)ein (bereits 8. Jh.), dann auch neh(h)ein (um 1000), mhd. nehein und (mit verschobener Silbengrenze) nechein, nekein, schließlich (durch Austausch gegen die proklitische Form der vermeintlichen Negationspartikel) enhein, enkein.
Dieses ahd. nihein, dessen Entsprechungen asächs. nigēn(neben seltenerem niēn, nēn), mnd. gēn, negēn, engēn (neben häufigerem nēn), mnl. gheen,negheen, engheen, nl. geen ein g aufweisen, das mit grammatischem Wechsel erklärt wird, setzt sich aus dem Zahlwort ahd. mhd. ein (s. ein1 Num.) und einer im Ahd. nicht mehr sicher nachzuweisenden (s. aber noch2 Konj.), jedoch in got. nih ‘und nicht, auch nicht’ (got. ni ‘nicht’, verbunden mit enklitischem -uh, -h ‘und’) erhaltenen ger. Konjunktion zusammen, die mit lat. neque, osk. nep übereinstimmt (uig. *nekue ‘und nicht’).
Außerdem kann die Bedeutung ‘nicht ein’ durch verneinten Gebrauch von ahd. theh(h)ein, thoh(h)ein, auch thih(h)ein (alle 9. Jh.), mhd. dehein, dechein, dekein ‘irgendein’ umschrieben werden, dessen erstes Glied wahrscheinlich aus einer Kasusform (Lokativ oder Genitiv) vom Pronominalstamm uig. *te-, *to- (s. der) und (hier nur verstärkendem?) enklitischem ger. -h(vgl. got. -(u)h, s. oben) besteht (Grienberger in: ZfdWf. 9 (1907) 74 ff.; Bech in: Studia Neophilologica 35 (1963) 211 ff.).
Schwund der Negationspartikel (wie vielfach im Mhd. bei Sätzen mit doppelter Verneinung) läßt mhd. dehein selbst den Sinn ‘nicht ein, kein’ annehmen. Damit wird um 1200 der Untergang von mhd. nehein eingeleitet (letzte Zeugnisse für die Variante enkein im 16. Jh., ein landschaftlicher Rest ist schweiz. nekein), dehein (oft synkopiert dhein) kommt von nun an bis ins Frühnhd. in den beiden gegensätzlichen Gebrauchsweisen vor, ohne daß die Verständigung ernsthaft beeinträchtigt scheint.
Die auf Verkürzung beruhende, mit dem Guttural anlautende moderne Form kein, mhd. kein, zuerst an der Wende zum Mhd. belegt (chein ‘irgendein’, 2. Hälfte 11. Jh.), wird Ende des 12. Jhs. üblich; sie zeigt im Mhd. (und noch bis ins 16. Jh.) dieselbe semantische Doppelheit ‘kein, irgendein’, was für ihre Herleitung teils aus mhd. nehein, teils aus mhd. dehein (über die vereinzelt bezeugte Zwischenstufe mhd. ichein?) sprechen könnte.
Behaghel lehnt aber wegen der frühen Zurückdrängung von mhd. nehein sowie aus lautlichen Gründen Zusammenfall der beiden Pronomen ab und führt kein ausschließlich auf mhd. dehein zurück; vgl. Beihefte zur Zs. d. Allg. Dt. Sprachvereins 5. Reihe (1913) 180.
Auf adverbiell gebrauchten Genitiven beruhen die Zusammenrückungen keinerlei Adv. ‘keine Art von, in keiner Weise’ (schon mhd.?; nachweisbar ist erst spätmhd. keinerleie, 14. Jh., frühnhd. keinerlei, deheinerlei, auch noch in der Bedeutung ‘irgendwelcher Art’), meist bei einem Substantiv und dann wie ein flexionsloses Adjektiv aufgefaßt (zur Bildung s. -lei); keinesfalls Adv. ‘auf keinen Fall’ (1. Hälfte 19. Jh.), anfangs auch keinenfalls, vielleicht nach älterem allenfalls; keineswegs Adv.‘durchaus nicht’, spätmhd. deheins wegs, deheinswegs, keins wägs (14. Jh.), frühnhd.kein(e)s wegs, vom 16. Jh. an kein(e)swegs (daneben noch bis ins 18. Jh. Getrenntschreibung); vgl. ferner gleichbed. frühnhd. in kein(en) weg.