„vernehmen“ – Versionsunterschied
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vernehm + en | ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’, ahd. ''firneman'' ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), mhd. ''vernemen'' ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.); | [[vernehm]] + [[-en]] | ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’, ahd. ''firneman'' ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), mhd. ''vernemen'' ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.); | ||
=== vernehmen === | |||
¦∅¦ '''vernehmen<sup>1</sup>''' mit den Sinnen, Geist erfassen, ergreifem, begreifen, aus der Wahrnehmung heraus die Bedeutungen, Wichtigkeiten, Dringlichkeiten, Abfolgen von Aussagen, Geschehen, Wissen, Kenntnissen mental erfassen und annehmen; | |||
'''vernehmen<sup>2</sup>''' beim einer Vernehmung, jemand befragen und dessen Aussagen vernehmen; | |||
¦⊕¦ das, was man über Wahrnehmung annimmt und aus dem sich die Vernunft und Verstehen bildet; vernehmen erfolg meist auf Druck im Hinblick auf Vernunft, kann jedoch an sich nur durch einen selbst über selbstbestimmte Einsicht und Verstehen erfolgen; | |||
¦⊗¦ ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’, | |||
¦√¦ uig *nem- "nemen"; | |||
¦↵¦ Vb. <abbr>ahd.</abbr> ''firneman'' ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), <abbr>mhd.</abbr> ''vernemen'' ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.); | |||
Vernhemungen,Vernommene,vernehme,vernehmt,vernimmst,vernimm,vernemm,vernahm,vernommen,vernähme | |||
Aktuelle Version vom 23. Dezember 2023, 08:54 Uhr
vernehm + -en | ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’, ahd. firneman ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), mhd. vernemen ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.);
vernehmen
¦∅¦ vernehmen1 mit den Sinnen, Geist erfassen, ergreifem, begreifen, aus der Wahrnehmung heraus die Bedeutungen, Wichtigkeiten, Dringlichkeiten, Abfolgen von Aussagen, Geschehen, Wissen, Kenntnissen mental erfassen und annehmen;
vernehmen2 beim einer Vernehmung, jemand befragen und dessen Aussagen vernehmen;
¦⊕¦ das, was man über Wahrnehmung annimmt und aus dem sich die Vernunft und Verstehen bildet; vernehmen erfolg meist auf Druck im Hinblick auf Vernunft, kann jedoch an sich nur durch einen selbst über selbstbestimmte Einsicht und Verstehen erfolgen;
¦⊗¦ ‘geistig erfassen und aufnehmen, hören, verstehen’,
¦√¦ uig *nem- "nemen";
¦↵¦ Vb. ahd. firneman ‘verstehen, verbrauchen’, auch ‘zur Kenntnis nehmen, erkennen’ (8. Jh.), mhd. vernemen ‘fest-, gefangennehmen, (an)hören, erfahren, erfassen, begreifen’; als Ausdruck der Gerichtssprache ‘jmdn. befragen und anhören, verhören’ (18. Jh.);
Vernhemungen,Vernommene,vernehme,vernehmt,vernimmst,vernimm,vernemm,vernahm,vernommen,vernähme