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„pflegen“ – Versionsunterschied

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[[pfleg]][[-en]] Vb.  
[[pfleg]][[-en]] Vb. [[Wortform::Nebenwortform|Nwf.]] ''[[pfleg]]''


‘für jmdn., etw. sorgen, etw. anhaltend ausüben, betreiben, sich etw. angelegen sein lassen, die Gewohnheit haben, etw. zu tun’,
{{Schaufenster|modus=ignorieren|link=1|linkpos=prefix|Seite=pfleg}}
 
* [[ahdt.]] phlegan (8. Jh.),
* [[mhdt.]] phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’,
* [[asächs.]] plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’,
* [[mndt.]] plēgen,
* [[mnl.]] plēghen,
* [[nl.]] plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel)
* [[aengl.]] plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’.
 
Die weitere Herkunft
 
* des nur im Westgerm. bezeugten Verbs ([[wger.]] ''[[wikt:Reconstruction:Proto-West_Germanic/plehan|*plehan]]'') ist ungeklärt,
* sichere [[arger.]] Beziehungen fehlen;
* vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff.
* Die ehemals starke [[—Flexion]] ist teilweise noch erhalten
** für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’;
** dazu die Ableitung [[Gepflogenheit]] [[—f.]] ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet.
 
pfleg,pflege,pflog,pflöge,gepflogen,pflegte,pflegten,gepflegt,gepflegte,gepflegten

Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 18:16 Uhr

pfleg-en Vb. Nwf. pfleg