pflegen
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▷ pfle-g ahd.-deu. Wrtdtng: ‘Daseinszustand erhaltende Tätigkeit ausüben, betreiben’;
‘für jmdn., etw. sorgen, etw. anhaltend ausüben, betreiben, sich etw. angelegen sein lassen, die Gewohnheit haben, etw. zu tun’,
- ahd. phlegan (8. Jh.),
- mhdt. phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’,
- asächs. plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’,
- mndt. plēgen,
- mnl. plēghen,
- nl. plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel)
- aen. plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’.
Die weitere Herkunft
- des nur im Westgerm. bezeugten Verbs (wger. *plehan) ist ungeklärt,
- sichere arger. Beziehungen fehlen;
- vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff.
- Die ehemals starke —Flexion ist teilweise noch erhalten
- für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’;
- dazu die Ableitung Gepflogenheit —f. ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet.
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