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| '''Sachverhalt''' ist ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Interdisziplin%C3%A4re_Wissenschaft interdisziplinärer] Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller [https://de.wikipedia.org/wiki/Aussage_(Logik) Aussagen] zu einem abgegrenzten [https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion#Themen_und_Arten_der_Diskussion Themenbereich] verstanden wird. | | [[Sach]]{{–}}[[Verhalt]] {{mhdt.-dt.}} {{Üsgw.}} z. lat. ''[[status rērum]]'' '[[Sachstand]]'; 'Gegenstand einer Aussage' |
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| | '''Sachverhalt''' ist ein [[interdisziplinär|interdisziplinärer]] Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller [[Logikaussagen|Aussagen]] zu einem abgegrenzten [[Themenbereich]]<ref>s. [https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion#Themen_und_Arten_der_Diskussion Themen und Arten der Diskussion]</ref> verstanden wird. |
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| | [https://de.wikipedia.org/wiki/Aussage_(Logik) Aussagen] |
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| == <span id="Allgemeines">Allgemeines</span> == | | == <span id="Allgemeines">Allgemeines</span> == |
| <p>Entgegen der Bedeutung in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Umgangssprache Umgangssprache] sind Sachverhalte nicht mit [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache Tatsachen] gleichzusetzen. Ein Sachverhalt ist in der Wissenschaftstheorie lediglich der Gegenstand einer Aussage.<sup id="cite_ref-Wünsch_1-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-W%C3%BCnsch-1 [1]]</sup> Ein Sachverhalt ist solange [https://de.wikipedia.org/wiki/Fiktion fiktiv], bis er einer Überprüfung unterzogen und [https://de.wikipedia.org/wiki/Verifikation verifiziert] werden konnte. Damit erst wandelt er sich zur wahren Aussage, zur Tatsache.<sup id="cite_ref-Wünsch_1-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-W%C3%BCnsch-1 [1]]</sup> Wurde er hingegen für falsch eingestuft ([https://de.wikipedia.org/wiki/Falsifikation falsifiziert]), handelt es sich um eine „negative Tatsache“, die keinen Sachverhalt darstellt.</p><p>Sachverhalte sind Forschungsgegenstände insbesondere in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Aussagenlogik Aussagenlogik], der [https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftstheorie Wissenschaftstheorie] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft]. Da diese Disziplinen jeweils unterschiedliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisobjekt Erkenntnisobjekte] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisinteresse Erkenntnisinteressen] aufweisen, fallen die Definitionen des Sachverhalts-Begriffs notwendig unterschiedlich aus. Der Begriff der „Arbeit“ etwa beschreibt einen Sachverhalt, der in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Physik Physik] einen anderen Inhalt hat als in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre]. [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_(Physik) Physikalische Arbeit] ist vereinfacht definiert ''Kraft'' mal ''Weg'' (mit der Hebebühne wird in diesem Sinne Arbeit verrichtet, die aus der potentiellen Energie zurückerhalten werden kann). [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_(Volkswirtschaftslehre) Arbeit] ist in der Volkswirtschaftslehre hingegen ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsfaktor Produktionsfaktor], der alle planmäßigen menschlichen Tätigkeiten zur Einkommenserzielung umfasst.</p><p>Für den [https://de.wikipedia.org/wiki/Duden Duden] ist Sachverhalt „die Gesamtheit aller in einem bestimmten Zusammenhang bedeutsamen Umstände oder Tatsachen“, mithin sind für den Duden die Tatsachen ein Teil des Sachverhalts. [https://de.wikipedia.org/wiki/Philosophie Philosophie], Wissenschaftstheorie und Recht haben jedoch gemeinsam, dass sie Sachverhalt und Tatsache als zwei voneinander zu trennende Begriffe auffassen. Tatsachen sind nur wahre Sachverhalte. Wenn ein Sachverhalt besteht, nennt ihn [https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Wittgenstein Ludwig Wittgenstein] eine (einfache) [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache Tatsache]. Für den Philosophen [https://de.wikipedia.org/wiki/Edmund_Husserl Edmund Husserl]ist Sachverhalt „der Zusammenhang der Sachen.“<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-2 [2]]</sup> Für [https://de.wikipedia.org/wiki/Bertrand_Russell Bertrand Russell] kann der Sachverhalt eine Tatsache sein, eine Tatsache aber niemals ein Sachverhalt; ein Sachverhalt kann bestehen oder nicht bestehen, eine Tatsache ist ein bestehender Sachverhalt. Sachverhalt ist die deutsche Übersetzung des lateinischen ''status rerum''.<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-3 [3]]</sup><sup id="cite_ref-4" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-4 [4]]</sup> Er bezeichnet jedoch nicht die Sachen selbst, sondern deren Verhältnis zueinander, etwa was sie verbindet oder trennt.<sup id="cite_ref-5" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-5 [5]]</sup></p> | | <p>Entgegen der Bedeutung in der [[Umgangssprache]] sind Sachverhalte nicht mit [[Tatsachen]] gleichzusetzen. Ein Sachverhalt ist in der Wissenschaftstheorie lediglich der Gegenstand einer Aussage.<ref name=":0"><span class="reference-text">Gerold Wünsch: ''Einführung in die Philosophie der Chemie.'' Königshausen & Neumann, 2000, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783826018435 ISBN 978-3-826-01843-5], S. 28 ([https://books.google.de/books?id=HobWMckqtNMC&pg=PA28#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span></ref> Ein Sachverhalt ist solange [[fiktiv]], bis er einer Überprüfung unterzogen und [[verifiziert]] werden konnte. Damit erst wandelt er sich zur wahren Aussage, zur Tatsache.<ref name=":0" /> Wurde er hingegen für [[falsch]] eingestuft ([[falsifiziert]]), handelt es sich um eine „negative Tatsache“, die keinen Sachverhalt darstellt.</p><p>Sachverhalte sind Forschungsgegenstände insbesondere in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Aussagenlogik Aussagenlogik], der [https://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaftstheorie Wissenschaftstheorie] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtswissenschaft Rechtswissenschaft]. Da diese Disziplinen jeweils unterschiedliche [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisobjekt Erkenntnisobjekte] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Erkenntnisinteresse Erkenntnisinteressen] aufweisen, fallen die Definitionen des Sachverhalts-Begriffs notwendig unterschiedlich aus. Der Begriff der „Arbeit“ etwa beschreibt einen Sachverhalt, der in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Physik Physik] einen anderen Inhalt hat als in der [https://de.wikipedia.org/wiki/Volkswirtschaftslehre Volkswirtschaftslehre]. [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_(Physik) Physikalische Arbeit] ist vereinfacht definiert ''Kraft'' mal ''Weg'' (mit der Hebebühne wird in diesem Sinne Arbeit verrichtet, die aus der potentiellen Energie zurückerhalten werden kann). [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeit_(Volkswirtschaftslehre) Arbeit] ist in der Volkswirtschaftslehre hingegen ein [https://de.wikipedia.org/wiki/Produktionsfaktor Produktionsfaktor], der alle planmäßigen menschlichen Tätigkeiten zur Einkommenserzielung umfasst.</p><p>Für den [https://de.wikipedia.org/wiki/Duden Duden] ist Sachverhalt „die Gesamtheit aller in einem bestimmten Zusammenhang bedeutsamen Umstände oder Tatsachen“, mithin sind für den Duden die Tatsachen ein Teil des Sachverhalts. [https://de.wikipedia.org/wiki/Philosophie Philosophie], Wissenschaftstheorie und Recht haben jedoch gemeinsam, dass sie Sachverhalt und Tatsache als zwei voneinander zu trennende Begriffe auffassen. Tatsachen sind nur wahre Sachverhalte. Wenn ein Sachverhalt besteht, nennt ihn [https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Wittgenstein Ludwig Wittgenstein] eine (einfache) [https://de.wikipedia.org/wiki/Tatsache Tatsache]. Für den Philosophen [https://de.wikipedia.org/wiki/Edmund_Husserl Edmund Husserl]ist Sachverhalt „der Zusammenhang der Sachen.“<ref><span class="reference-text">Edmund Husserl: ''Logische Untersuchungen.'' Erster Teil, 1900, S. 228.</span></ref> Für [https://de.wikipedia.org/wiki/Bertrand_Russell Bertrand Russell] kann der Sachverhalt eine Tatsache sein, eine Tatsache aber niemals ein Sachverhalt; ein Sachverhalt kann bestehen oder nicht bestehen, eine Tatsache ist ein bestehender Sachverhalt. Sachverhalt ist die deutsche Übersetzung des lateinischen ''status rerum''.<ref><span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Jacob_Grimm Jacob] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Grimm Wilhelm Grimm]: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_W%C3%B6rterbuch Deutsches Wörterbuch].'' 1893, Sp. 1609.</span> |
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| | <span class="reference-text">[https://www.dwds.de/wb/Sachverhalt "Sachverhalt, der"]. In DWDS – ''Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache''.</span></ref> <ref><span class="reference-text">'Sachverhalt'. In J. Ritter und K. Gründer (Hrsg.). ''Historisches Wörterbuch der Philosophie'', Bd. 8. Basel: Schwabe. pp. 1102–1113. [https://philarchive.org/archive/SMIHWDv1 PhilArchive copy v1]</span></ref> Er bezeichnet jedoch nicht die Sachen selbst, sondern deren Verhältnis zueinander, etwa was sie verbindet oder trennt.<ref><span class="reference-text">Rolf-Albert Dietrich: ''Sprache und Wirklichkeit in Wittgensteins Tractatus.'' Walter de Gruyter, 1973, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783111355283 ISBN 978-3-111-35528-3], S. 22 ([https://books.google.de/books?id=mwe1KLQM3bYC&pg=PA22#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span></ref></p> |
| == <span id="Aussagenlogik">Aussagenlogik</span> == | | == <span id="Aussagenlogik">Aussagenlogik</span> == |
| <p>Die Aussagenlogik hat eher mit Sachverhalten zu tun als mit Tatsachen. Sie ist eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Theorie Theorie] über die Existenz von Sachverhalten. Werden Aussagen miteinander verknüpft, ergibt sich die Aussage über einen Sachverhalt. Eine Aussage ist ein atomares sprachliches Gebilde, das einen Sachverhalt intendiert und dadurch die Eigenschaft erhält, wahr oder falsch zu sein. Demnach ist eine Aussage nur dann wahr, wenn der intendierte Sachverhalt tatsächlich besteht. Eine positive Tatsache ist ein bestehender Sachverhalt; eine negative Tatsache ist ein nichtbestehender Sachverhalt.<sup id="cite_ref-6" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-6 [6]]</sup> In der Philosophie ist ein Sachverhalt der Gegenstand einer Aussage, die beschreibt, wie etwas beschaffen ist.<sup id="cite_ref-7" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-7 [7]]</sup> Eine Bedingung formuliert einen Sachverhalt, der in bestimmter Weise Voraussetzung für einen anderen Sachverhalt ist.<sup id="cite_ref-8" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-8 [8]]</sup> Ohne den Begriff des Sachverhalts lässt sich keine Aussagenlogik betreiben.<sup id="cite_ref-9" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-9 [9]]</sup></p><p>Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Tractatus_Logico-Philosophicus Tractatus Logico-Philosophicus]'' auf. Sie liegen dort, wo Unklarheit darüber besteht, unter welchen Bedingungen man einen Sachverhalt als Tatsache einstufen wird. Der Bereich der Sachverhalte ist damit nicht durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturgesetz Naturgesetze] bestimmt. Dass der [https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%B6lner_Dom Kölner Dom] 37 km hoch ist, formuliert einen Sachverhalt (auch wenn es nach den Naturgesetzen unmöglich sein sollte, ein Bauwerk dieser Höhe zu errichten). Die Formulierung kann als sinnvoll eingestuft werden, da wir eine Vorstellung davon haben, was der Fall sein müsste, wenn sie wahr wäre (dann müssten die Türme in die [https://de.wikipedia.org/wiki/Stratosph%C3%A4re Stratosphäre] reichen …); wir können nach den bestehenden Vereinbarungen darüber, was mit Sätzen wie „… ist 37 km hoch“ notiert ist, entscheiden, ob dies der Fall ist oder nicht, indem wir die Turmhöhen durch eine Messung feststellen. Nach Wittgenstein ist diese Angleichung an die Realität ([https://de.wikipedia.org/wiki/Korrespondenztheorie Korrespondenztheorie]) notwendig, um eine Tatsache festzustellen. Nach der Messung steht der Sachverhalt nun als eine Tatsache fest, und zwar dass der Kölner Dom 157,38 m hoch war (zum Zeitpunkt der Messung).</p><p>Wittgensteins Analyse des Sprachgebrauchs erlaubte einige logische Feststellungen: Die Menge der Sachverhalte ist größer als die der Tatsachen, sie bindet sich nicht an Naturgesetze und auch nicht an vorherige Beobachtungen. Wohl aber impliziert ein Sachverhalt eine theoretische Überprüfbarkeit der mit ihm getroffenen Aussage. Im selben Moment ließen sich die Grenzen sinnvoller Aussagen von Sachverhalten definieren: Aussagen, bei denen unklar ist, was der Fall sein soll, wenn sie wahr sind, sind unverständlich formuliert und insofern sinnlos. Aussagen zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Kausalit%C3%A4t Kausalität] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Ethik ethische] Leitsätze haben ebenso wenig abbildenden Charakter. Als Realität abbildende Aussagen sind sie streng genommen sinnlos.</p>
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| == <span id="Rechtswissenschaft">Rechtswissenschaft</span> == | | == <span id="Rechtswissenschaft">Rechtswissenschaft</span> == |
| <p>Sachverhalt im Recht ist der zweckhafte Sinnzusammenhang von rechtserheblichem menschlichen Verhalten, von Rechtsverhältnissen, Rechtstatsachen oder von Daten und Fakten der kulturell-sozialen Wirklichkeit im Hinblick auf rechtlich geregeltes menschliches Verhalten. Während der Tatbestand meist generell-abstrakt ist, ist der Sachverhalt individuell-konkret.<sup id="cite_ref-10" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-10 [10]]</sup></p><p>Zu den wichtigsten Maximen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung] gehört die Sachverhaltsaufklärung. [https://de.wikipedia.org/wiki/Gericht Gerichten] obliegt die Pflicht, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in Strafverfahren [https://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen von Amts wegen] nachzugehen.<sup id="cite_ref-11" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-11 [11]]</sup> Nach der Aufklärung des Sachverhalts in Zivilverfahren hat das Gericht in freier [https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisw%C3%BCrdigung Beweiswürdigung] gemäß <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__286.html § 286]</span> Abs. 1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilprozessordnung_(Deutschland) ZPO] zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. Der Sachverhalt wird im Wege der Beweiswürdigung vom Gericht festgestellt und sodann im Rahmen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Subsumtion_(Recht) Subsumtion] einer [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsnorm Rechtsnorm] unterworfen.<sup id="cite_ref-Zerres_12-0" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-Zerres-12 [12]]</sup> Hilfsmittel zur Erfassung des Sachverhalts sind Zeittafeln (Daten im zeitlichen Ablauf) und Skizzen des Ablaufgeschehens oder des Beziehungsgeflechts von Personen/Unternehmen.<sup id="cite_ref-Zerres_12-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-Zerres-12 [12]]</sup></p><p>Die Streitparteien neigen dazu, den Sachverhalt (Geschehnisablauf) – möglicherweise begünstigt durch Wahrnehmungsmängel – für sich günstig zu präsentieren, so dass dasselbe Geschehnis dem Gericht unterschiedlich nuanciert wiedergegeben wird. [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt Rechtsanwälten], [https://de.wikipedia.org/wiki/Steuerberater Steuerberatern] oder [https://de.wikipedia.org/wiki/Notar Notaren] obliegt nach ständiger Rechtsprechung des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesgerichtshof Bundesgerichtshofs] eine Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts. Der Notar hat nach <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/beurkg/__17.html § 17]</span> [https://de.wikipedia.org/wiki/Beurkundungsgesetz BeurkG] den Willen der Beteiligten zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_103.html Art. 103]</span>Abs. 1 [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland GG] verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.<sup id="cite_ref-13" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-13 [13]]</sup> Vom Gericht festgestellte Sachverhalte sind stets bewiesen; was im Gerichtsverfahren nicht bewiesen werden kann, wird nicht in den Sachverhalt aufgenommen und gilt als nicht geschehen. Der in der Niederschrift beurkundete Sachverhalt bildet nach dem Gesetz – ohne Rücksicht auf die wirklichen Vorkommnisse – in der Hauptverhandlung die Grundlage des Verfahrens, insbesondere für das [https://de.wikipedia.org/wiki/Revision_(Recht) Revisionsverfahren].<sup id="cite_ref-14" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-14 [14]]</sup> Die richterliche Überzeugungsbildung strebt nach der absoluten Wahrheit, die jedoch wegen der erkennbaren Unvollkommenheit der menschlichen Erkenntnis nie erreicht werden könne.<sup id="cite_ref-15" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-15 [15]]</sup> Der einem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt ist ein verfahrensinternes Konstrukt, denn ein Verfahren produziert seine eigene Wahrheit selbst.<sup id="cite_ref-16" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-16 [16]]</sup></p>
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| == <span id="Sonstiges">Sonstiges</span> == | | == <span id="Sonstiges">Sonstiges</span> == |
| <p>Bei der Erarbeitung eines Sachverhalts, etwa anhand von [https://de.wikipedia.org/wiki/Akte aktenkundigen] Zeugenaussagen oder Polizeiberichten dürfen keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus mitgeteilten Tatsachen ergeben, sondern aus eigener [https://de.wikipedia.org/wiki/Interpretation Interpretation], heißt unter Prüfern „Sachverhaltsquetsche“. Der zu bearbeitende Sachverhalt versteht sich als konkreter Lebenssachverhalt, also die sprachlich umgesetzte Wiedergabe eines – wenn auch kleinen – Ausschnitts aus der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit.<sup id="cite_ref-17" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Sachverhalt#cite_note-17 [17]]</sup></p><p>Die grundlegende [https://de.wikipedia.org/wiki/Frage Frage]stellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als [https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalfrage Kardinalfrage].</p> | | <p>Bei der Erarbeitung eines Sachverhalts, etwa anhand von [https://de.wikipedia.org/wiki/Akte aktenkundigen] Zeugenaussagen oder Polizeiberichten dürfen keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus mitgeteilten Tatsachen ergeben, sondern aus eigener [https://de.wikipedia.org/wiki/Interpretation Interpretation], heißt unter Prüfern „Sachverhaltsquetsche“. Der zu bearbeitende Sachverhalt versteht sich als konkreter Lebenssachverhalt, also die sprachlich umgesetzte Wiedergabe eines – wenn auch kleinen – Ausschnitts aus der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit.<ref><span class="reference-text">Peter Bringewat: ''Methodik der juristischen Fallbearbeitung.'' W. Kohlhammer Verlag, 2007, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783170196711 ISBN 978-3-170-19671-1], S. 21 ([https://books.google.de/books?id=3_4ypUB0hMcC&pg=PA21#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span></ref></p><p>Die grundlegende [https://de.wikipedia.org/wiki/Frage Frage]stellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als [https://de.wikipedia.org/wiki/Kardinalfrage Kardinalfrage].</p> |
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| *Mark Textor: [http://plato.stanford.edu/entries/states-of-affairs/ ''States of Affairs.''] In: Edward N. Zalta (Hrsg.): ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stanford_Encyclopedia_of_Philosophy Stanford Encyclopedia of Philosophy]''. | | *Mark Textor: [http://plato.stanford.edu/entries/states-of-affairs/ ''States of Affairs.''] In: Edward N. Zalta (Hrsg.): ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stanford_Encyclopedia_of_Philosophy Stanford Encyclopedia of Philosophy]''. |
| *[https://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Mulligan Kevin Mulligan] und Fabrice Correia: [http://plato.stanford.edu/entries/facts/ ''Facts.''] In: Edward N. Zalta (Hrsg.): ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stanford_Encyclopedia_of_Philosophy Stanford Encyclopedia of Philosophy]''. | | *[https://de.wikipedia.org/wiki/Kevin_Mulligan Kevin Mulligan] und Fabrice Correia: [http://plato.stanford.edu/entries/facts/ ''Facts.''] In: Edward N. Zalta (Hrsg.): ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stanford_Encyclopedia_of_Philosophy Stanford Encyclopedia of Philosophy]''. |
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| == <span id="Einzelnachweise">Einzelnachweise</span> ==
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| #<span class="reference-text">Gerold Wünsch: ''Einführung in die Philosophie der Chemie.'' Königshausen & Neumann, 2000, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783826018435 ISBN 978-3-826-01843-5], S. 28 ([https://books.google.de/books?id=HobWMckqtNMC&pg=PA28#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">Edmund Husserl: ''Logische Untersuchungen.'' Erster Teil, 1900, S. 228.</span>
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| #<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Jacob_Grimm Jacob] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_Grimm Wilhelm Grimm]: ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsches_W%C3%B6rterbuch Deutsches Wörterbuch].'' 1893, Sp. 1609.<br>[https://www.dwds.de/wb/Sachverhalt "Sachverhalt, der"]. In DWDS – ''Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache''.</span>
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| #<span class="reference-text">'Sachverhalt'. In J. Ritter und K. Gründer (Hrsg.). ''Historisches Wörterbuch der Philosophie'', Bd. 8. Basel: Schwabe. pp. 1102–1113. [https://philarchive.org/archive/SMIHWDv1 PhilArchive copy v1]</span>
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| #<span class="reference-text">Rolf-Albert Dietrich: ''Sprache und Wirklichkeit in Wittgensteins Tractatus.'' Walter de Gruyter, 1973, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783111355283 ISBN 978-3-111-35528-3], S. 22 ([https://books.google.de/books?id=mwe1KLQM3bYC&pg=PA22#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">Ludwig Wittgenstein: <cite>Tractatus Logico-Philosophicus</cite>. 1922 ([https://people.umass.edu/klement/tlp/tlp.pdf umass.edu] [PDF]): „2. Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten. ... 2.06 Das Bestehen und Nichtbestehen von Sachverhalten ist die Wirklichkeit.(Das Bestehen von Sachverhalten nennen wir auch eine positive, das Nichtbestehen eine negative Tatsache.)“</span>
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| #<span class="reference-text">Helmut Seiffert: ''Einführung in die Wissenschaftstheorie: Bd. Wörterbuch der wissenschaftstheoretischen Terminologie.'' C.H.Beck, 1997, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406422003 ISBN 978-3-406-42200-3], S. 155 ([https://books.google.de/books?id=tB8v7Ja9DXYC&pg=PA155#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">Helmut Seiffert: ''Einführung in die Wissenschaftstheorie: Bd. Wörterbuch der wissenschaftstheoretischen Terminologie.'' C.H.Beck, 1997, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783406422003 ISBN 978-3-406-42200-3], S. 37 ([https://books.google.de/books?id=tB8v7Ja9DXYC&pg=PA37#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">Reinhardt Grossmann: ''Die Existenz der Welt.'' Walter de Gruyter, 2004, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783110324105 ISBN 978-3-110-32410-5], S. 96 ([https://books.google.de/books?id=ZjG6pcJy3d8C&pg=PA96#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/G%C3%BCnther_Winkler Günther Winkler]: ''Raum und Recht.'' Springer Vienna, 1999, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783709168073 ISBN 978-3-709-16807-3], S. 140 ff ([https://books.google.de/books?id=VeMwz-gL0m0C&pg=PA140#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">BGH, Urteil vom 30. November 2010, Az. VI ZR 25/09,[http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=54631&pos=0&anz=1 Volltext].</span>
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| #<span class="reference-text">Thomas Zerres: ''Bürgerliches Recht.'' Springer, 2005, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783540226871 ISBN 978-3-540-22687-1], S. 4 ([https://books.google.de/books?id=XuiEPrWKnawC&pg=PA4#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, Az. 2 BvR 562/88, [http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv083024.html# BVerfGE 83, 24], 35.</span>
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| #<span class="reference-text">BGH, Urteil vom 19. Dezember 1951, Az. 3 StR 575/51, [https://de.wikipedia.org/wiki/Entscheidungen_des_Bundesgerichtshofes_in_Strafsachen BGHSt] 2, 125 = [https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Juristische_Wochenschrift NJW] 1952, 432.</span>
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| #<span class="reference-text">Bernd Kalsbach, ''Anwaltsblatt 1951'', S. 110.</span>
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| #<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Klaus_Ferdinand_G%C3%A4rditz Klaus Ferdinand Gärditz]: ''Strafprozeß und Prävention.'' Mohr Siebeck, 2003, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783161479656 ISBN 978-3-161-47965-6], S. 67 ([https://books.google.de/books?id=wncapocXt3MC&pg=PA67#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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| #<span class="reference-text">Peter Bringewat: ''Methodik der juristischen Fallbearbeitung.'' W. Kohlhammer Verlag, 2007, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783170196711 ISBN 978-3-170-19671-1], S. 21 ([https://books.google.de/books?id=3_4ypUB0hMcC&pg=PA21#v=onepage eingeschränkte Vorschau] in der Google-Buchsuche).</span>
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Sach–Verhalt mhdt.-dt. Üsgw. z. lat. status rērum 'Sachstand'; 'Gegenstand einer Aussage'
Sachverhalt ist ein interdisziplinärer Begriff, unter dem die inhaltliche Gesamtheit aller Aussagen zu einem abgegrenzten Themenbereich[1] verstanden wird.
Aussagen
Allgemeines
Entgegen der Bedeutung in der Umgangssprache sind Sachverhalte nicht mit Tatsachen gleichzusetzen. Ein Sachverhalt ist in der Wissenschaftstheorie lediglich der Gegenstand einer Aussage.[2] Ein Sachverhalt ist solange fiktiv, bis er einer Überprüfung unterzogen und verifiziert werden konnte. Damit erst wandelt er sich zur wahren Aussage, zur Tatsache.[2] Wurde er hingegen für falsch eingestuft (falsifiziert), handelt es sich um eine „negative Tatsache“, die keinen Sachverhalt darstellt.
Sachverhalte sind Forschungsgegenstände insbesondere in der Aussagenlogik, der Wissenschaftstheorie und der Rechtswissenschaft. Da diese Disziplinen jeweils unterschiedliche Erkenntnisobjekte und Erkenntnisinteressen aufweisen, fallen die Definitionen des Sachverhalts-Begriffs notwendig unterschiedlich aus. Der Begriff der „Arbeit“ etwa beschreibt einen Sachverhalt, der in der Physik einen anderen Inhalt hat als in der Volkswirtschaftslehre. Physikalische Arbeit ist vereinfacht definiert Kraft mal Weg (mit der Hebebühne wird in diesem Sinne Arbeit verrichtet, die aus der potentiellen Energie zurückerhalten werden kann). Arbeit ist in der Volkswirtschaftslehre hingegen ein Produktionsfaktor, der alle planmäßigen menschlichen Tätigkeiten zur Einkommenserzielung umfasst.
Für den Duden ist Sachverhalt „die Gesamtheit aller in einem bestimmten Zusammenhang bedeutsamen Umstände oder Tatsachen“, mithin sind für den Duden die Tatsachen ein Teil des Sachverhalts. Philosophie, Wissenschaftstheorie und Recht haben jedoch gemeinsam, dass sie Sachverhalt und Tatsache als zwei voneinander zu trennende Begriffe auffassen. Tatsachen sind nur wahre Sachverhalte. Wenn ein Sachverhalt besteht, nennt ihn Ludwig Wittgenstein eine (einfache) Tatsache. Für den Philosophen Edmund Husserlist Sachverhalt „der Zusammenhang der Sachen.“[3] Für Bertrand Russell kann der Sachverhalt eine Tatsache sein, eine Tatsache aber niemals ein Sachverhalt; ein Sachverhalt kann bestehen oder nicht bestehen, eine Tatsache ist ein bestehender Sachverhalt. Sachverhalt ist die deutsche Übersetzung des lateinischen status rerum.[4] [5] Er bezeichnet jedoch nicht die Sachen selbst, sondern deren Verhältnis zueinander, etwa was sie verbindet oder trennt.[6]
Aussagenlogik
▷ ◀▶Die Aussagenlogik hat eher mit Sachverhalten zu tun als mit Tatsachen. Sie ist eine
Theorie über die Existenz von Sachverhalten. Werden Aussagen miteinander verknüpft, ergibt sich die Aussage über einen Sachverhalt. Eine Aussage ist ein atomares sprachliches Gebilde, das einen Sachverhalt intendiert und dadurch die Eigenschaft erhält, wahr oder falsch zu sein. Demnach ist eine Aussage nur dann wahr, wenn der intendierte Sachverhalt tatsächlich besteht. Eine positive Tatsache ist ein bestehender Sachverhalt; eine negative Tatsache ist ein nichtbestehender Sachverhalt.
[7] In der Philosophie ist ein Sachverhalt der Gegenstand einer Aussage, die beschreibt, wie etwas beschaffen ist.
[8] Eine Bedingung formuliert einen Sachverhalt, der in bestimmter Weise Voraussetzung für einen anderen Sachverhalt ist.
[9] Ohne den Begriff des Sachverhalts lässt sich keine Aussagenlogik betreiben.
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Die Grenzen sinnvoll formulierter Sachverhalte zeigte Ludwig Wittgenstein 1922 im Tractatus Logico-Philosophicus auf. Sie liegen dort, wo Unklarheit darüber besteht, unter welchen Bedingungen man einen Sachverhalt als Tatsache einstufen wird. Der Bereich der Sachverhalte ist damit nicht durch die Naturgesetze bestimmt. Dass der Kölner Dom 37 km hoch ist, formuliert einen Sachverhalt (auch wenn es nach den Naturgesetzen unmöglich sein sollte, ein Bauwerk dieser Höhe zu errichten). Die Formulierung kann als sinnvoll eingestuft werden, da wir eine Vorstellung davon haben, was der Fall sein müsste, wenn sie wahr wäre (dann müssten die Türme in die Stratosphäre reichen …); wir können nach den bestehenden Vereinbarungen darüber, was mit Sätzen wie „… ist 37 km hoch“ notiert ist, entscheiden, ob dies der Fall ist oder nicht, indem wir die Turmhöhen durch eine Messung feststellen. Nach Wittgenstein ist diese Angleichung an die Realität (Korrespondenztheorie) notwendig, um eine Tatsache festzustellen. Nach der Messung steht der Sachverhalt nun als eine Tatsache fest, und zwar dass der Kölner Dom 157,38 m hoch war (zum Zeitpunkt der Messung).
Wittgensteins Analyse des Sprachgebrauchs erlaubte einige logische Feststellungen: Die Menge der Sachverhalte ist größer als die der Tatsachen, sie bindet sich nicht an Naturgesetze und auch nicht an vorherige Beobachtungen. Wohl aber impliziert ein Sachverhalt eine theoretische Überprüfbarkeit der mit ihm getroffenen Aussage. Im selben Moment ließen sich die Grenzen sinnvoller Aussagen von Sachverhalten definieren: Aussagen, bei denen unklar ist, was der Fall sein soll, wenn sie wahr sind, sind unverständlich formuliert und insofern sinnlos. Aussagen zu Kausalität und ethische Leitsätze haben ebenso wenig abbildenden Charakter. Als Realität abbildende Aussagen sind sie streng genommen sinnlos.
Rechtswissenschaft
▷ ◀▶Sachverhalt im
Recht ist der zweckhafte Sinnzusammenhang von rechtserheblichem menschlichen Verhalten, von
Rechtsverhältnissen,
Rechtstatsachen oder von Daten und Fakten der kulturell-sozialen Wirklichkeit im Hinblick auf rechtlich geregeltes menschliches Verhalten. Während der
Tatbestand meist generell-abstrakt ist, ist der Sachverhalt individuell-konkret.
[11]
Zu den wichtigsten Maximen der Rechtsprechung gehört die Sachverhaltsaufklärung. Gerichten obliegt die Pflicht, den ihnen zur Entscheidung unterbreiteten Sachverhalt auszuschöpfen und sämtlichen Unklarheiten, Zweifeln oder Widersprüchen in Strafverfahren von Amts wegen nachzugehen.[12] Nach der Aufklärung des Sachverhalts in Zivilverfahren hat das Gericht in freier Beweiswürdigung gemäß § 286 Abs. 1 ZPO zu entscheiden, ob eine tatsächliche Behauptung für wahr oder nicht wahr zu erachten ist. Der Sachverhalt wird im Wege der Beweiswürdigung vom Gericht festgestellt und sodann im Rahmen der Subsumtion einer Rechtsnorm unterworfen.[13] Hilfsmittel zur Erfassung des Sachverhalts sind Zeittafeln (Daten im zeitlichen Ablauf) und Skizzen des Ablaufgeschehens oder des Beziehungsgeflechts von Personen/Unternehmen.[12]
Die Streitparteien neigen dazu, den Sachverhalt (Geschehnisablauf) – möglicherweise begünstigt durch Wahrnehmungsmängel – für sich günstig zu präsentieren, so dass dasselbe Geschehnis dem Gericht unterschiedlich nuanciert wiedergegeben wird. Rechtsanwälten, Steuerberatern oder Notaren obliegt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Pflicht zur umfassenden Aufklärung des Sachverhalts. Der Notar hat nach § 17 BeurkG den Willen der Beteiligten zu erforschen und den Sachverhalt zu klären. Art. 103Abs. 1 GG verpflichtet das Gericht, den Vortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und bei seiner Entscheidung in Erwägung zu ziehen.[14] Vom Gericht festgestellte Sachverhalte sind stets bewiesen; was im Gerichtsverfahren nicht bewiesen werden kann, wird nicht in den Sachverhalt aufgenommen und gilt als nicht geschehen. Der in der Niederschrift beurkundete Sachverhalt bildet nach dem Gesetz – ohne Rücksicht auf die wirklichen Vorkommnisse – in der Hauptverhandlung die Grundlage des Verfahrens, insbesondere für das Revisionsverfahren.[15] Die richterliche Überzeugungsbildung strebt nach der absoluten Wahrheit, die jedoch wegen der erkennbaren Unvollkommenheit der menschlichen Erkenntnis nie erreicht werden könne.[16] Der einem Urteil zugrundeliegende Sachverhalt ist ein verfahrensinternes Konstrukt, denn ein Verfahren produziert seine eigene Wahrheit selbst.[17]
Sonstiges
Bei der Erarbeitung eines Sachverhalts, etwa anhand von aktenkundigen Zeugenaussagen oder Polizeiberichten dürfen keine wesentlichen Umstände weggelassen oder hinzugefügt werden. Der Fehler von Jurastudenten, in einer Sachverhaltsdarstellung Aussagen zu machen, die sich nicht aus mitgeteilten Tatsachen ergeben, sondern aus eigener Interpretation, heißt unter Prüfern „Sachverhaltsquetsche“. Der zu bearbeitende Sachverhalt versteht sich als konkreter Lebenssachverhalt, also die sprachlich umgesetzte Wiedergabe eines – wenn auch kleinen – Ausschnitts aus der gesellschaftlichen Lebenswirklichkeit.[18]
Die grundlegende Fragestellung zu einem Sachverhalt bezeichnet man als Kardinalfrage.
Literatur
- David Malet Armstrong: A World of States of Affairs, Cambridge University Press, Cambridge 1997 (deutsch: Sachverhalte, Sachverhalte, Berlin 2004, ISBN 3-936532-33-8)
- Barry Smith: Sachverhalt (PDF; 10,2 MB). Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 8, J. Ritter, K. Gründer (Hrsg.), Stuttgart und Basel, ISBN 3-796506-92-5
Weblinks
- ↑ s. Themen und Arten der Diskussion
- ↑ a b Gerold Wünsch: Einführung in die Philosophie der Chemie. Königshausen & Neumann, 2000, ISBN 978-3-826-01843-5, S. 28 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Edmund Husserl: Logische Untersuchungen. Erster Teil, 1900, S. 228.
- ↑ Jacob und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. 1893, Sp. 1609.
"Sachverhalt, der". In DWDS – Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache.
- ↑ 'Sachverhalt'. In J. Ritter und K. Gründer (Hrsg.). Historisches Wörterbuch der Philosophie, Bd. 8. Basel: Schwabe. pp. 1102–1113. PhilArchive copy v1
- ↑ Rolf-Albert Dietrich: Sprache und Wirklichkeit in Wittgensteins Tractatus. Walter de Gruyter, 1973, ISBN 978-3-111-35528-3, S. 22 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Ludwig Wittgenstein: Tractatus Logico-Philosophicus. 1922 (umass.edu [PDF]): „2. Was der Fall ist, die Tatsache, ist das Bestehen von Sachverhalten. ... 2.06 Das Bestehen und Nichtbestehen von Sachverhalten ist die Wirklichkeit.(Das Bestehen von Sachverhalten nennen wir auch eine positive, das Nichtbestehen eine negative Tatsache.)“
- ↑ Helmut Seiffert: Einführung in die Wissenschaftstheorie: Bd. Wörterbuch der wissenschaftstheoretischen Terminologie.C.H.Beck, 1997, ISBN 978-3-406-42200-3, S. 155 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Helmut Seiffert: Einführung in die Wissenschaftstheorie: Bd. Wörterbuch der wissenschaftstheoretischen Terminologie.C.H.Beck, 1997, ISBN 978-3-406-42200-3, S. 37 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Reinhardt Grossmann: Die Existenz der Welt. Walter de Gruyter, 2004, ISBN 978-3-110-32410-5, S. 96 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Günther Winkler: Raum und Recht. Springer Vienna, 1999, ISBN 978-3-709-16807-3, S. 140 ff (eingeschränkte Vorschauin der Google-Buchsuche).
- ↑ BGH, Urteil vom 30. November 2010, Az. VI ZR 25/09,Volltext.
- ↑ Thomas Zerres: Bürgerliches Recht. Springer, 2005, ISBN 978-3-540-22687-1, S. 4 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ BVerfG, Beschluss vom 30. Oktober 1990, Az. 2 BvR 562/88, BVerfGE 83, 24, 35.
- ↑ BGH, Urteil vom 19. Dezember 1951, Az. 3 StR 575/51, BGHSt 2, 125 = NJW 1952, 432.
- ↑ Bernd Kalsbach, Anwaltsblatt 1951, S. 110.
- ↑ Klaus Ferdinand Gärditz: Strafprozeß und Prävention. Mohr Siebeck, 2003, ISBN 978-3-161-47965-6, S. 67 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
- ↑ Peter Bringewat: Methodik der juristischen Fallbearbeitung. W. Kohlhammer Verlag, 2007, ISBN 978-3-170-19671-1, S. 21 (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).