aus AufEinWort, der freien Forschung
Tatsache-n Nwf.
▷ Tat–
Sache deu.
Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.
- Tatsache f. ‘wirklicher, feststehender, unbezweifelbarer Sachverhalt, Gegebenheit, Fakt(um)’,
- nachgebildet (1756) von dem Theologen Spalding für engl. matter of fact, das seinerseits lat. rēs factī ‘eine wirklich geschehene Tat’ wiedergibt.
- Einen vereinzelten, jedoch zweifelhaften Frühbeleg (Mitte 15. Jh.) vermutet Stammler in: Spätlese d. Mittelalters 1 (1963) 73 und 112.