„hāvding“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 1. April 2026, 08:16 Uhr
hāvd-ing afries. glhrt. 'Häuptling'; Wrtdtng:, egtl. wrtl. "Habding", hab-Ding, 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des Ding "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über hāvding zu hāvdling zu Häuptling. Setzt man hāvding als hāvd + -ing, ergibt sich daraus Haftung, derjenige, der die Haftung kennt und hat und für deren Erhalt und Haftung sorgt. Eine Anbindung von hāv- o. hāvd- an Haupt ist wider der Wortentstehung und frühsten Wortformen von Haupt, während die Nähe zu haben in allen Wortformen und nordischen Sprachen deutlich ist. s. hab, Haupt