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„Fallrecht“ – Versionsunterschied

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'''Fallrecht''' ([https://de.wikipedia.org/wiki/Englische_Sprache englisch] ''case law'') ist eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsordnung Rechtsordnung], die ihre primäre [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsquelle Rechtsquelle] nicht in generellen [https://de.wikipedia.org/wiki/Gesetz Gesetzen], sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat ([https://de.wikipedia.org/wiki/Kasuistik Kasuistik]). Es wird weitgehend im [https://de.wikipedia.org/wiki/Anglo-amerikanisches_Recht anglo-amerikanischen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtskreis Rechtskreis] angewandt. Im Fallrecht stützt sich die Rechtsfindung primär auf die frühere [https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsprechung Rechtsprechung] zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen ([https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Präzedenzfällen]).<div class="mw-heading mw-heading2">
[[Fall]]{{–}}[[Recht]] {{nhdt.-dt.}}
 
'''Fallrecht''' ([https://de.wikipedia.org/wiki/Englische_Sprache englisch] ''case law'') ist eine [[Rechtsordnung]], die ihre primäre [[Rechtsquelle]] nicht in generellen [[Gesetze|Gesetzen]], sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat ([[Kasuistik]]). Es wird weitgehend im [https://de.wikipedia.org/wiki/Anglo-amerikanisches_Recht anglo-amerikanischen] [[Rechtskreis]] angewandt. Im Fallrecht stützt sich die Rechtsfindung primär auf die frühere [[Rechtsprechung]] zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen ([[Präzedenzfälle|Präzedenzfällen]]).
 
== Grundlagen ==
== Grundlagen ==
</div><p>Im anglo-amerikanischen Recht werden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits entschiedene Fälle herangezogen, um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen. Versprach beispielsweise jemand eine Leistung, die er erkennbar nicht erbringen konnte, so suchte man im Prozess nach früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen und urteilte dann analog dem passenden früheren Fall.</p><p>Diese induktive Methode stellt sicher, dass das gesprochene Recht innerhalb einer Rechtsgemeinschaft stets in der Tradition früherer Rechtsurteile bleibt (Grundsatz des ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stare_decisis Stare decisis])''. Dahinter steht das Bestreben, Rechtssicherheit zu wahren, und das Vertrauen auf die Bewährung überlieferter Rechtserfahrung, seltener auch die rechtsphilosophische Überzeugung, dass Gerechtigkeit als [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht Naturrecht] bestehe.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Im anglo-amerikanischen Recht werden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits entschiedene Fälle herangezogen, um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen. Versprach beispielsweise jemand eine Leistung, die er erkennbar nicht erbringen konnte, so suchte man im Prozess nach früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen und urteilte dann analog dem passenden früheren Fall.
 
Diese induktive Methode stellt sicher, dass das gesprochene Recht innerhalb einer Rechtsgemeinschaft stets in der Tradition früherer Rechtsurteile bleibt (Grundsatz des ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Stare_decisis Stare decisis])''. Dahinter steht das Bestreben, Rechtssicherheit zu wahren, und das Vertrauen auf die Bewährung überlieferter Rechtserfahrung, seltener auch die rechtsphilosophische Überzeugung, dass Gerechtigkeit als [https://de.wikipedia.org/wiki/Naturrecht Naturrecht] bestehe.
 
== Vorgehensweise ==
== Vorgehensweise ==
</div><p>Im Fallrecht besteht die Aufgabe des Juristen im Wesentlichen darin, Präzedenzurteile zu finden (zu diesem Zweck gibt es umfangreiche Bibliotheken mit Urteilen zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Präzedenzfällen]), dann zu sehen, ob und worin der neu zu beurteilende konkrete Fall von den Präzedenzfällen abweicht („distinguishing“) und abzuwägen, ob er diesen gleichzubewerten und daher [https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz#Allgemeiner_Gleichheitssatz gleichzubehandeln] hat. Trifft das nicht zu, ist darzulegen, warum und in welcher Hinsicht die Abweichung des jetzigen konkreten Falles vom Präzedenzfall zu einer abweichenden Entscheidung führen muss.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-1 [1]]</sup> Will man von einer bisher etablierten Bewertung (und damit vom bisherigen Recht) abweichen, so bedarf dieses „overruling“ einer Rechtfertigung. Diese muss nachweisen, warum die Gründe für das Abweichen vom bisherigen Recht schwerer wiegen als das Kontinuitätsinteresse.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-2 [2]]</sup></p><div class="mw-heading mw-heading2">
Im Fallrecht besteht die Aufgabe des Juristen im Wesentlichen darin, Präzedenzurteile zu finden (zu diesem Zweck gibt es umfangreiche Bibliotheken mit Urteilen zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall Präzedenzfällen]), dann zu sehen, ob und worin der neu zu beurteilende konkrete Fall von den Präzedenzfällen abweicht („distinguishing“) und abzuwägen, ob er diesen gleichzubewerten und daher [https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz#Allgemeiner_Gleichheitssatz gleichzubehandeln] hat. Trifft das nicht zu, ist darzulegen, warum und in welcher Hinsicht die Abweichung des jetzigen konkreten Falles vom Präzedenzfall zu einer abweichenden Entscheidung führen muss.<sup id="cite_ref-1" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-1 [1]]</sup> Will man von einer bisher etablierten Bewertung (und damit vom bisherigen Recht) abweichen, so bedarf dieses „overruling“ einer Rechtfertigung. Diese muss nachweisen, warum die Gründe für das Abweichen vom bisherigen Recht schwerer wiegen als das Kontinuitätsinteresse.<sup id="cite_ref-2" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-2 [2]]</sup>
 
== Fallrecht im deutschen Rechtskreis ==
== Fallrecht im deutschen Rechtskreis ==
</div><p>Im „[https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdogmatik geltenden Recht]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Rechtskreis deutschen Rechtskreises] sind in erster Linie Gesetze und Verordnungen, also generelle (gesetzte) Normen, als Rechtsquelle heranzuziehen. Daneben besteht es heute zu einem wesentlichen Teil aus den von der Rechtsprechung entwickelten Fallrechtsgrundsätzen, dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Richterrecht Richterrecht].<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-3 [3]]</sup></p><p>Fallrecht entsteht im deutschen Recht vor allem durch richterliche Weiterentwicklung des Rechts. Von eigentlichem Fall''recht'' spricht man, wenn eine präjudiziell gebundene Praxis sich zu [https://de.wikipedia.org/wiki/Gewohnheitsrecht Gewohnheitsrecht] verfestigt hat, das sich von den konkreten Präzedenzfällen gelöst hat. Fallrecht findet sich vor allem in sehr dynamischen Lebensbereichen, in denen das gesetzte Recht oft der Entwicklung hinterherhinkt, so etwa im [https://de.wikipedia.org/wiki/Mietvertrag_(Deutschland) Mietrecht], [https://de.wikipedia.org/wiki/Medienrecht Medienrecht], [https://de.wikipedia.org/wiki/Internetrecht Internetrecht] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht Arbeitsrecht], also in Rechtsgebieten, in denen eine schnell fortschreitende Entwicklung stattfindet, der veraltende Gesetze mitunter nicht mehr gerecht werden.</p><p>Fallrecht wird oft nicht nur mit der Fundstelle wegbereitender Entscheidungen, sondern zusätzlich mit deren Namen zitiert (z. B. als „[https://de.wikipedia.org/wiki/Stromdiebstahlsfall Stromdiebstahlsfall]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgericht Reichsgerichts]oder als „[https://de.wikipedia.org/wiki/Apothekenurteil Apothekenurteil]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts]), ähnlich dem angelsächsischen ''case law''.</p><div class="mw-heading mw-heading2">
Im „[[geltendes Recht|geltenden Recht]]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Rechtskreis deutschen Rechtskreises] sind in erster Linie Gesetze und Verordnungen, also generelle (gesetzte) [[Normen]], als [[Rechtsquelle]] heranzuziehen. Daneben besteht es heute zu einem wesentlichen Teil aus den von der [[Rechtsprechung]] entwickelten [[Fallrechtsgrundsätze|Fallrechtsgrundsätzen]], dem [[Richterrecht]].<sup id="cite_ref-3" class="reference">[https://de.wikipedia.org/wiki/Fallrecht#cite_note-3 [3]]</sup>
 
Fallrecht entsteht im deutschen Recht vor allem durch [[Rechtsfortbildung|richterliche Weiterentwicklung]] des Rechts. Von eigentlichem Fall''recht'' spricht man, wenn eine präjudiziell gebundene Praxis sich zu [[Gewohnheitsrecht]] verfestigt hat, das sich von den konkreten Präzedenzfällen gelöst hat. Fallrecht findet sich vor allem in sehr dynamischen Lebensbereichen, in denen das gesetzte Recht oft der Entwicklung hinterherhinkt, so etwa im [[Mietrecht]], [https://de.wikipedia.org/wiki/Medienrecht Medienrecht], [https://de.wikipedia.org/wiki/Internetrecht Internetrecht] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsrecht Arbeitsrecht], also in Rechtsgebieten, in denen eine schnell fortschreitende Entwicklung stattfindet, der veraltende Gesetze mitunter nicht mehr gerecht werden.
 
Fallrecht wird oft nicht nur mit der Fundstelle wegbereitender Entscheidungen, sondern zusätzlich mit deren Namen zitiert (z. B. als „[https://de.wikipedia.org/wiki/Stromdiebstahlsfall Stromdiebstahlsfall]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsgericht Reichsgerichts]oder als „[https://de.wikipedia.org/wiki/Apothekenurteil Apothekenurteil]“ des [https://de.wikipedia.org/wiki/Bundesverfassungsgericht Bundesverfassungsgerichts]), ähnlich dem angelsächsischen ''case law''.
 
== Literatur ==
== Literatur ==
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*[https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Vogenauer Stefan Vogenauer]: ''Zur Geschichte des Präjudizienrechts in England''. In: ''ZNR'' 28 (2006), S. 48–78.
*[https://de.wikipedia.org/wiki/Stefan_Vogenauer Stefan Vogenauer]: ''Zur Geschichte des Präjudizienrechts in England''. In: ''ZNR'' 28 (2006), S. 48–78.
*[https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mathias_Reimann&action=edit&redlink=1 Mathias Reimann]: ''Die Erosion der klassischen Formen. Rechtskulturelle Wandlungen des Civil Law im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts''. In: ''ZNR'' 28 (2006), S. 209–243.
*[https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Mathias_Reimann&action=edit&redlink=1 Mathias Reimann]: ''Die Erosion der klassischen Formen. Rechtskulturelle Wandlungen des Civil Law im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts''. In: ''ZNR'' 28 (2006), S. 209–243.
*Mathias Reimann: ''Fallrecht''. In: [https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_Cordes Albrecht Cordes], [https://de.wikipedia.org/wiki/Heiner_L%C3%BCck Heiner Lück], [https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Werkm%C3%BCller Dieter Werkmüller], [https://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Schmidt-Wiegand Ruth Schmidt-Wiegand] (Hrsg.): ''Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.'' Band I: ''Aachen-Geistliche Bank.'' 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783503079124 ISBN 978-3-503-07912-4], Sp. 1482–1489.
*Mathias Reimann: ''Fallrecht''. In: [https://de.wikipedia.org/wiki/Albrecht_Cordes Albrecht Cordes], [https://de.wikipedia.org/wiki/Heiner_L%C3%BCck Heiner Lück], [https://de.wikipedia.org/wiki/Dieter_Werkm%C3%BCller Dieter Werkmüller], [https://de.wikipedia.org/wiki/Ruth_Schmidt-Wiegand Ruth Schmidt-Wiegand] (Hrsg.): ''Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.'' Band I: ''Aachen-Geistliche Bank.'' 2., völlig überarbeitete und erweiterte Auflage. Erich Schmidt Verlag, Berlin 2008, [https://de.wikipedia.org/wiki/Spezial:ISBN-Suche/9783503079124 ISBN 978-3-503-07912-4], Sp. 1482–1489.
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== Einzelnachweise ==
Einzelnachweise
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#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhold_Zippelius Reinhold Zippelius], Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, §§&nbsp;18 II, 40 II</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Reinhold_Zippelius Reinhold Zippelius], Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, §§&nbsp;18 II, 40 II</span>
#<span class="reference-text">Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, §&nbsp;23 IV</span>
#<span class="reference-text">Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, §&nbsp;23 IV</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_R%C3%BCthers Bernd Rüthers]: [https://web.archive.org/web/20160402010147/https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/inst/IRP/Rechtspolitisches_Forum/15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf ''Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluss des Richterrechts''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] des <span class="dewiki-iconexternal">[https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.uni-trier.de%2Ffileadmin%2Ffb5%2Finst%2FIRP%2FRechtspolitisches_Forum%2F15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf Originals]</span> vom 2. April 2016 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') <small><span class="wp_boppel noviewer" role="presentation" aria-hidden="true"><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span></span>&nbsp;'''Info:''' Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small> [https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Rechtspolitik_an_der_Universit%C3%A4t_Trier Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier], Vortrag, 30. Juni 2003</span>
#<span class="reference-text">[https://de.wikipedia.org/wiki/Bernd_R%C3%BCthers Bernd Rüthers]: [https://web.archive.org/web/20160402010147/https://www.uni-trier.de/fileadmin/fb5/inst/IRP/Rechtspolitisches_Forum/15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf ''Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluss des Richterrechts''] ([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] des <span class="dewiki-iconexternal">[https://redirecter.toolforge.org/?url=https%3A%2F%2Fwww.uni-trier.de%2Ffileadmin%2Ffb5%2Finst%2FIRP%2FRechtspolitisches_Forum%2F15_Ruethers_EBook_geschuetzt.pdf Originals]</span> vom 2. April 2016 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]'') <small><span class="wp_boppel noviewer" role="presentation" aria-hidden="true"><span title="i">[[file:15px-Pictogram_voting_info.svg.png|15x15px]]</span></span>&nbsp;'''Info:''' Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß [https://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:InternetArchiveBot/Anleitung/Archivlink Anleitung] und entferne dann diesen Hinweis.</small> [https://de.wikipedia.org/wiki/Institut_f%C3%BCr_Rechtspolitik_an_der_Universit%C3%A4t_Trier Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier], Vortrag, 30. Juni 2003</span>

Aktuelle Version vom 12. September 2024, 12:26 Uhr

Fall–Recht nhdt.-dt.

Fallrecht (englisch case law) ist eine Rechtsordnung, die ihre primäre Rechtsquelle nicht in generellen Gesetzen, sondern in der richterlichen Entscheidung konkreter Fälle hat (Kasuistik). Es wird weitgehend im anglo-amerikanischen Rechtskreis angewandt. Im Fallrecht stützt sich die Rechtsfindung primär auf die frühere Rechtsprechung zu vorangegangenen vergleichbaren Fällen (Präzedenzfällen).

Grundlagen

Im anglo-amerikanischen Recht werden für die juristische Lösung eines Falles vergleichbare, bereits entschiedene Fälle herangezogen, um daraus Urteilsmaximen für den aktuellen Fall zu gewinnen. Versprach beispielsweise jemand eine Leistung, die er erkennbar nicht erbringen konnte, so suchte man im Prozess nach früheren Urteilen in vergleichbaren Fällen und urteilte dann analog dem passenden früheren Fall.

Diese induktive Methode stellt sicher, dass das gesprochene Recht innerhalb einer Rechtsgemeinschaft stets in der Tradition früherer Rechtsurteile bleibt (Grundsatz des Stare decisis). Dahinter steht das Bestreben, Rechtssicherheit zu wahren, und das Vertrauen auf die Bewährung überlieferter Rechtserfahrung, seltener auch die rechtsphilosophische Überzeugung, dass Gerechtigkeit als Naturrecht bestehe.

Vorgehensweise

Im Fallrecht besteht die Aufgabe des Juristen im Wesentlichen darin, Präzedenzurteile zu finden (zu diesem Zweck gibt es umfangreiche Bibliotheken mit Urteilen zu Präzedenzfällen), dann zu sehen, ob und worin der neu zu beurteilende konkrete Fall von den Präzedenzfällen abweicht („distinguishing“) und abzuwägen, ob er diesen gleichzubewerten und daher gleichzubehandeln hat. Trifft das nicht zu, ist darzulegen, warum und in welcher Hinsicht die Abweichung des jetzigen konkreten Falles vom Präzedenzfall zu einer abweichenden Entscheidung führen muss.[1] Will man von einer bisher etablierten Bewertung (und damit vom bisherigen Recht) abweichen, so bedarf dieses „overruling“ einer Rechtfertigung. Diese muss nachweisen, warum die Gründe für das Abweichen vom bisherigen Recht schwerer wiegen als das Kontinuitätsinteresse.[2]

Fallrecht im deutschen Rechtskreis

Im „geltenden Recht“ des deutschen Rechtskreises sind in erster Linie Gesetze und Verordnungen, also generelle (gesetzte) Normen, als Rechtsquelle heranzuziehen. Daneben besteht es heute zu einem wesentlichen Teil aus den von der Rechtsprechung entwickelten Fallrechtsgrundsätzen, dem Richterrecht.[3]

Fallrecht entsteht im deutschen Recht vor allem durch richterliche Weiterentwicklung des Rechts. Von eigentlichem Fallrecht spricht man, wenn eine präjudiziell gebundene Praxis sich zu Gewohnheitsrecht verfestigt hat, das sich von den konkreten Präzedenzfällen gelöst hat. Fallrecht findet sich vor allem in sehr dynamischen Lebensbereichen, in denen das gesetzte Recht oft der Entwicklung hinterherhinkt, so etwa im Mietrecht, Medienrecht, Internetrecht und Arbeitsrecht, also in Rechtsgebieten, in denen eine schnell fortschreitende Entwicklung stattfindet, der veraltende Gesetze mitunter nicht mehr gerecht werden.

Fallrecht wird oft nicht nur mit der Fundstelle wegbereitender Entscheidungen, sondern zusätzlich mit deren Namen zitiert (z. B. als „Stromdiebstahlsfall“ des Reichsgerichtsoder als „Apothekenurteil“ des Bundesverfassungsgerichts), ähnlich dem angelsächsischen case law.

Literatur

Einzelnachweise

  1. Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, §§ 18 II, 40 II
  2. Reinhold Zippelius, Rechtsphilosophie, 6. Auflage. 2011, § 23 IV
  3. Bernd Rüthers: Rechtsdogmatik und Rechtspolitik unter dem Einfluss des Richterrechts (Memento des Originals vom 2. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Institut für Rechtspolitik an der Universität Trier, Vortrag, 30. Juni 2003