aus AufEinWort, der freien Forschung
Norm-en Nwf. Norm
▷ norm agr.-lat.-deu. egtl. '
Winkelmaß' (glehrt. von
Gnomon abstammend); f. ‘
Regel,
Richtschnur,
Maßstab,
Größenvorschrift (für die Technik),
Richtwert (für Arbeitsaufwand, Materialeinsatz), festgelegte Arbeitsleistung,
Rechtsvorschrift’, mhd. norme ‘Regel, Vorbild’,
- entlehnt aus lat. norma ‘Winkelmaß, Richtschnur, Regel, Vorschrift’.
- Eine Norm entspricht allgemein eiinnem Satz, der ein rechtliches Sollen zum Ausdruck bringt, Eine Norm ist intentional auf das Verhalten anderer gerichtet[1].
Norm (von lateinisch norma „Regel“) steht für:
als Kurzform:
- ↑ GrundlegendKelsen, Reine Rechtslehre, 2.Aufl. 1960, S.4ff.