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„Modalurteil“ – Versionsunterschied

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Modale Urteile beschreiben den Realitätsgehalt einer Aussage. Sie haben insofern einen besonderen Charakter, als sie nichts über die Inhalte eines Urteils aussagen. Sie bestimmen „den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt.“ [kann, ist oder muss]<blockquote>„Problematische Urtheile sind solche, wo man das Bejahen oder Verneinen als bloß möglich (beliebig) annimmt; assertorische, da es als wirklich (wahr) betrachtet wird; apodiktische, in denen man es als notwendig ansieht.* (FN)* Gleich, als wenn das Denken im ersten Fall eine Funktion des Verstandes, im zweiten der Urtheilskraft, im dritten der Vernunft wäre. Eine Bemerkung, die erst in der Folge ihre Aufklärung erwartet [Anm.: im Buch über die Grundsätze].“
Modale Urteile beschreiben den Realitätsgehalt einer Aussage. Sie haben insofern einen besonderen Charakter, als sie nichts über die Inhalte eines Urteils aussagen. Sie bestimmen „den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt.“ [kann, ist oder muss]<blockquote>„[[problematisch|Problematische]] Urtheile sind solche, wo man das Bejahen oder Verneinen als bloß möglich (beliebig) annimmt; [[assertorisch|assertorische]], da es als wirklich (wahr) betrachtet wird; [[apodiktisch|apodiktische]], in denen man es als notwendig ansieht.* (FN)* Gleich, als wenn das Denken im ersten Fall eine Funktion des Verstandes, im zweiten der Urtheilskraft, im dritten der Vernunft wäre. Eine Bemerkung, die erst in der Folge ihre Aufklärung erwartet [Anm.: im Buch über die Grundsätze].“


– Immanuel Kant: AA III, 89 / B 99–100</blockquote>
– Immanuel Kant: AA III, 89 / B 99–100</blockquote>

Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 06:46 Uhr

modal–Urteil lat.-deu. modales Urteil;

Modalität transzendentale Analytik

Modale Urteile beschreiben den Realitätsgehalt einer Aussage. Sie haben insofern einen besonderen Charakter, als sie nichts über die Inhalte eines Urteils aussagen. Sie bestimmen „den Wert der Kopula in Beziehung auf das Denken überhaupt.“ [kann, ist oder muss]

„Problematische Urtheile sind solche, wo man das Bejahen oder Verneinen als bloß möglich (beliebig) annimmt; assertorische, da es als wirklich (wahr) betrachtet wird; apodiktische, in denen man es als notwendig ansieht.* (FN)* Gleich, als wenn das Denken im ersten Fall eine Funktion des Verstandes, im zweiten der Urtheilskraft, im dritten der Vernunft wäre. Eine Bemerkung, die erst in der Folge ihre Aufklärung erwartet [Anm.: im Buch über die Grundsätze].“ – Immanuel Kant: AA III, 89 / B 99–100