„Strafanzeigen“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 17:53 Uhr
Strafanzeige-nMz. —Nwf. z. Strafanzeige

Rechtslage in Deutschland
Anzeigeerstatter
Bestimmte Daten, insbesondere Tatumstände, Tatverdächtige, Opfer und Schäden jeder Strafanzeige fließen in die bundeseinheitliche Polizeiliche Kriminalstatistik ein. Es handelt sich dabei um eine so genannte Einlaufstatistik. Die Entscheidungen der Justiz fließen dort überhaupt nicht ein. Auf den Erfassungsbelegen werden die jeweiligen Statistikschlüssel eingetragen.
In Deutschland besteht keine allgemeine Anzeigepflicht außer für Personen, die zur Ermittlung von Straftaten berufen sind. Von Privatpersonen muss von Gesetz wegen lediglich die Planung bestimmter, in § 138 StGB aufgeführter Straftaten angezeigt werden, siehe Nichtanzeige geplanter Straftaten. Eine Pflicht zur Anzeigeerstattung bereits begangener Straftaten besteht für Privatpersonen von Gesetz wegen nicht.
Für deutsche Polizeibeamte besteht die Pflicht zur Anzeige jedweder Straftat, von der sie dienstlich erfahren, nach § 163 StPO. Jeder Beamte muss ebenso dienstlich erfahrene Anhaltspunkte auf Steuerstraftaten anzeigen, § 116 AO.
Die meisten Strafanzeigen erstattet die Polizei aufgrund eigener Wahrnehmung oder durch Mitteilung, zum Beispiel im Polizeieinsatz während der Streife oder auf einer Polizeidienststelle. Dies wird als „Amtsanzeige“ oder „Anzeige von Amts wegen“ bezeichnet. Polizeiintern trägt sie nach Erstellung den Namen „formatierte Anzeige“ und bekommt eine kriminologische Bezeichnung, gegebenenfalls mit Nennung der einschlägigen Strafvorschrift.Form der Strafanzeige
Online-Strafanzeige und anonyme Anzeige
Verfahren
Die Anzeige wird von der Polizei je nach Einstufung des Sachverhalts entweder zur weiteren Strafverfolgung an die Staatsanwaltschaft oder (bei Ordnungswidrigkeiten und allgemeinen Sachverhalten, denen die kriminologischen Merkmale fehlen) an die Ordnungsbehörden abgegeben. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann nach Abschluss der Ermittlungen, ob gegen den Beschuldigten Anklage erhoben wird oder das Verfahren eingestellt wird. Im letztgenannten Fall erhält der Anzeigeerstatter einen schriftlichen Bescheid, § 171 StPO
Der Anzeigeerstatter kann gegen die Einstellung Beschwerde einlegen, wenn er zugleich Verletzter ist § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO. Über diese entscheidet dann die dienstvorgesetzte Behörde, die Generalstaatsanwaltschaft.
Die aktenmäßige Behandlung von Strafanzeigen erfolgt in der Praxis durch die Anfertigung einer Vielzahl von Dokumenten wie zum Beispiel von Tatblättern, Vernehmungen, Sachverhalten, Aktenvermerken, Erklärungen, Berichten, Gutachten, Skizzen, Lichtbildmappen und Asservaten. Eine Strafanzeige erfüllt ihren eigentlichen Zweck, die Einschaltung der Justiz, erst dann, wenn sie, meist über die Kriminalpolizei, bei der Strafverfolgungsbehörde, also vor allem der Staatsanwaltschaft, eingeht. Grundsätzlich gilt das Legalitätsprinzip (§ 152 StPO). Die Staatsanwaltschaft kann jedoch nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens in bestimmten Fällen das Verfahren wegen mangelnden öffentlichen Interesses oder wegen Geringfügigkeit – gegebenenfalls in Verbindung mit einer Geldauflage – einstellen, auch wenn der Nachweis für die Tat und die Täterschaft im konkreten Fall erbracht wurde.
Bei der Bearbeitung sind von den beteiligten Behörden die Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) zu beachten.Weitere Verfahrensrechte des Verletzten
Rechtsmissbrauch durch Strafanzeigen „mit Methode“, „zu Demonstrationszwecken“ und zu sonstigen zweckwidrigen Zielen
Unwahre Anzeigen
Rechtslage in der Schweiz
Anzeigeerstatter
Form und Inhalt der Strafanzeige
Verfahren
Eine Anzeigeerstattung stellt keinen Rechtsmissbrauch dar. Die Strafbehörden dürfen die Entgegennahme von Anzeigen nicht mit der Begründung verweigern, der Anzeigende handle missbräuchlich. Dem Staat steht aber ein Regressrecht auf den Anzeigenden zu, sofern dieser vorsätzlich oder grobfahrlässig die Einleitung eines Verfahrens bewirkt (vgl. Art. 420 lit. a StPO). Erstattet jemand wider besseres Wissen eine Strafanzeige, so kann sich dieser strafbar machen (Art. 303f. StPO).
Nach Art. 301 Abs. 2 StPO teilen die Strafverfolgungsbehörden der anzeigenden Person auf deren Anfrage mit, ob ein Strafverfahren eingeleitet und wie es erledigt wurde. Ein Anspruch auf Mitteilung von Einzelheiten, einer Begründung oder Akteneinsicht besteht jedoch nicht.[7] Sowohl die Anfrage, als auch die Information, ist an keine Form gebunden.
Ist die anzeigende Person weder Geschädigte im Sinne von Art. 115 StPO noch Privatklägerin (vgl. Art. 105 StPO) stehen ihr keine weitergehenden Verfahrensrechte zu (Art. 301 Abs. 3 StPO).
Wird die Strafanzeige von der Strafverfolgungsbehörde nicht weiterbehandelt, kann dagegen wegen Rechtsverweigerung Beschwerde geführt werden (Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO in Verbindung mit Art. 393 Abs. 2 lit. a StPO). Bei einer Verweigerung der Auskunftserteilung steht der anzeigenden Person ebenfalls der Beschwerdeweg offen (Art. 393 Abs. 1 lit. a StPO).Grammatik
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- Duden | Sachverhaltsdarstellung | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 2. Juni 2020.
- Salzburger Nachrichten: SPÖ zeigt Strache und Gudenus bei der Staatsanwaltschaft an. Abgerufen am 2. Juni 2020.
- Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Abgerufen am 1. September 2018.
- Meyer-Goßner/Schmitt, Kommentar zur Strafprozessordnung, 60. Auflage 2017, Rn. 1a zu § 172 StPO.
- Mehmet Daimagüler, Der Verletzte im Strafverfahren, Beck, München 2016, ISBN 978-3-406-70220-4, Rnrn. 589 ff.
- Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Entscheidung vom 28. Januar 2020, Vf. 56-VI-18, Rn. 23 und des OLG Koblenz
- Landshut, Bosshard: Art. 301. In: Donatsch, Hansjakob, Lieber (Hrsg.): Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung (StPO). 2. Auflage. Zürich 2014, ISBN 978-3-7255-6938-0.
- Riedo, Boner: Art. 301. In: Niggli, Heer, Wiprächtiger (Hrsg.): Basler Kommentar, Schweizerische Strafprozessordnung / Jugendstrafprozessordnung (StPO / JStPO). 2. Auflage. Basel 2014, ISBN 978-3-7190-3395-8.
- Duden | Strafanzeige | Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Herkunft. Abgerufen am 28. September 2020.
- Strafanzeige stellen oder erstatten? | Leserfragen – korrekturen.de. Abgerufen am 28. September 2020.
- DWDS | Strafantrag | Schreibung, Definition, Bedeutung, Beispiele. Abgerufen am 3. Juni 2023.