„anerkennen“ – Versionsunterschied
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Die Seite wurde neu angelegt: „anerkenn,anerkenne,anerkennend,anerkennt,anerkannt,anerkannte,anerkannten,anerkanntem,anerkannter,anerkanntes<p>an + erkennen | Vb. ‘(rechtskräftig) bestätigen, würdigen, gelten lassen’; ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, im 16. Jh. vermutlich nach lat. ''agnōscere'' gebildet, das ebenfalls im juristischen Sinne verwendet wird.</p> <!-- /wp:paragraph --><!-- wp:paragraph --><p>wenn von ''agnōscere'' lehnübersetzt…“ |
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