Anerkenntnis
Erscheinungsbild
anerkennt-nis nhdt.-dt. Anerkennung, Billigung
Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne (Rechtanerkenntnis)
Die Seite wurde nicht überprüft
anerkennt-nis nhdt.-dt. Anerkennung, Billigung
Erklärung des Beklagten im Zivilprozess, dass er den gerichtlich gegen ihn erhobenen Anspruch anerkenne (Rechtanerkenntnis)