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Aktuelle Version vom 8. Dezember 2025, 16:32 Uhr
Beleg-eMz. —Nwf. z. Beleg
▷ beleg mhdt.-dt. m.
sgm. 'Beilegung, Beilage, Belagerung'; 'beigelegter
Nachweis,
Beweis; kurz f. Zahlungsbeleg'
- ‘Beweisstück, dokumentarischer Nachweis’,
- Rückbildung aus belegen ‘durch Zeugnis beweisen’
- (und nicht aus dem älteren Neutr.
- mnd. belech, belach ‘Belagerung’,
- frühnhd. belege ‘Belagerung’ und ‘Besatz am Rocksaum’
- hervorgegangen),
- kommt seit Ende des 17. Jhs. namentlich im Rechtswesen (hier auch ‘dauerhafte Grenzmarkierung’) und im Geschäftsverkehr,
- vom 18. Jh. an auch allgemeiner vor.
- Der Plural wird im 18./19. Jh. häufig Beläge geschrieben,
- woraus sich fälschlich eine Nebenform Belag als Singular ergibt.
- Dagegen wird Belag m. ‘das Daraufliegende, Bedeckende’,
- zum heute nicht mehr gebräuchlichen starken Verb beliegen ‘liegen bleiben’
- (ahd. biliggen, mhd. beligen) gehörend,
- in der 2. Hälfte des 19. Jhs. üblich.
Beleg steht für:
- im Rechnungswesen der Nachweis einer Buchung, siehe Beleg (Rechnungswesen)
- die Ankündigung eines Lager- bzw. Warenzugangs, siehe Avis (Logistik)
- in der Lexikografie eine Textstelle zur Bedeutung oder Verwendung eines Wortes, siehe Beleg (Lexikografie)
- der Sammelbegriff für Briefe, Postkarten und Ganzsachen in der Philatelie, siehe Beleg (Philatelie)
- ein nach innen umgeschlagener Stoffteil der Kleidung, siehe Saum (Textil)
- eine zum Nachweis der Beschäftigung abzuliefernde, eigene umfangreichere (schriftliche) thematische Arbeit für Schule oder Studium, siehe Studienarbeit