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„Mitglied“ – Versionsunterschied

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<p>[[mit]] + [[Glied]] | ugl. ‘Angehöriger einer Gemeinschaft, einer Körperschaft’, (16. Jh.);&nbsp;</p><p>sich den Regeln einer Gruppe zu beugen und einzugliedern (ndt.)</p>
[[mit]]{{–}}[[Glied]] ugl. ‘Angehöriger einer Gemeinschaft, einer [[Körperschaft]]’, (16. Jh.);  
 
{{Anm. KF}} sich den Regeln einer Körperschaft zu beugen und sich als deren [[Glieder]] zum Mitglied [[eingliedern]].
 
MITGLIED<ref>''Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 13 (1884), Bd. VI (1885), Sp. 2350, Z. 8.''</ref>, n.
 
glied eines körpers im vereine mit andern; im 16. jahrh. noch in ganz durchsichtiger bildlicher verwendung: sintemal weltlich herrschaft ist ein mitglied worden des christlichen cörpers, .. darumb jr werk sol frei unverhindert gehen, in allen gliedmas des ganzen cörpers. [[Martin Luther|Luther]] 1, 290ᵇ; später verdunkelt, und jetzt als bild längst nicht mehr gefühlt, wiewol wir eine vereinigung, behörde, gesellschaft noch immer als körper oder körperschaft bezeichnen: mitglied, membrum, consors, socius Steinbach 1, 605; mitglid der fruchtbringenden gesellschaft, membrum societatis, sodalis ordinis carpophororum Stieler 670; darum hat die gesellschaft .. geglaubt, neu eintretenden mitgliedern ihre pflichten desto lebhafter zu zeigen. Kästner verm. schr. 1, 52; da ich weder ein sprachendoktor, noch ein mitglied der Zesischen gesellschaft bin. Herder zur litt. 1, 52; wenn ich nicht der souverain der verschwörung bin, so hat sie auch ein mitglied verloren. Schiller hist.-krit. ausg. 3, 98 (Fiesko3, 5); jeder provinzstatthalter war zugleich ritter des vlieszes und mitglied des staatsrathes. 7, 93; mit .. hülfsmitteln zur seligkeit, welche die bruderschaft als gemeinsamen schatz für ihre mitglieder gut gemacht hatte. Freytag ahnen 4, 39.

Aktuelle Version vom 26. April 2024, 15:30 Uhr

mit–Glied ugl. ‘Angehöriger einer Gemeinschaft, einer Körperschaft’, (16. Jh.);

Anm. KF: sich den Regeln einer Körperschaft zu beugen und sich als deren Glieder zum Mitglied eingliedern.

MITGLIED[1], n.

glied eines körpers im vereine mit andern; im 16. jahrh. noch in ganz durchsichtiger bildlicher verwendung: sintemal weltlich herrschaft ist ein mitglied worden des christlichen cörpers, .. darumb jr werk sol frei unverhindert gehen, in allen gliedmas des ganzen cörpers. Luther 1, 290ᵇ; später verdunkelt, und jetzt als bild längst nicht mehr gefühlt, wiewol wir eine vereinigung, behörde, gesellschaft noch immer als körper oder körperschaft bezeichnen: mitglied, membrum, consors, socius Steinbach 1, 605; mitglid der fruchtbringenden gesellschaft, membrum societatis, sodalis ordinis carpophororum Stieler 670; darum hat die gesellschaft .. geglaubt, neu eintretenden mitgliedern ihre pflichten desto lebhafter zu zeigen. Kästner verm. schr. 1, 52; da ich weder ein sprachendoktor, noch ein mitglied der Zesischen gesellschaft bin. Herder zur litt. 1, 52; wenn ich nicht der souverain der verschwörung bin, so hat sie auch ein mitglied verloren. Schiller hist.-krit. ausg. 3, 98 (Fiesko3, 5); jeder provinzstatthalter war zugleich ritter des vlieszes und mitglied des staatsrathes. 7, 93; mit .. hülfsmitteln zur seligkeit, welche die bruderschaft als gemeinsamen schatz für ihre mitglieder gut gemacht hatte. Freytag ahnen 4, 39.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 13 (1884), Bd. VI (1885), Sp. 2350, Z. 8.