„willkürlich“ – Versionsunterschied
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* zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. ''willekuric''. | |||
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Version vom 29. Juli 2024, 11:56 Uhr
Willkür-lich mhdt.-dt. eigtl. 'nach eigenem freien Willen gewählt, wählend'; ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.),
- zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. willekuric.
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