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„willkürlich“ – Versionsunterschied

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[[Willkür]] + [[-lich]] | ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.), zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. ''willekuric''.
[[Willkür]][[-lich]] {{mhdt.-dt.}} eigtl. 'nach eigenem freien Willen gewählt, wählend'; ‘nach eigenem [[Gutdünken]] vorgehend, [[eigenmächtig]]’ (18. Jh.),  
 
* zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. ''willekuric''.


willkürliche,willkürlichen,willkürlichem,willkürlicher,willkürliches
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Version vom 29. Juli 2024, 11:56 Uhr

Willkür-lich mhdt.-dt. eigtl. 'nach eigenem freien Willen gewählt, wählend'; ‘nach eigenem Gutdünken vorgehend, eigenmächtig’ (18. Jh.),

  • zuvor ‘freiwillig, nach freier Entscheidung handelnd’ (16. Jh.); vgl. mhd. willekuric.

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