Willkür
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Will–Kür f. Wrtdtng: nach (scheinbar) freien Willen das (für Sich undoder Andere) Beste, Vollkommene, … zu wählen, bestimmen, entscheiden;
allgemein jedoch verfälscht: ‘Verhalten und Handeln nach eigenem Gutdünken, Eigenmächtigkeit’,
- mhd. wille-, wilkür, (md.) wil(le)kur, -kor ‘freie Willenswahl, freier Wille, freiwillige Entschließung, Neigung, Zu-, Übereinstimmung, Gutdünken’
- ist zusammengesetzt aus dem unter Wille behandelten Wort und mhd. kür(e), md. kur(e), kor(e) (s. Kür).
- Die seit dem 18. Jh. herrschende,
- auf die Mißachtung der Interessen anderer zielende Bedeutung (s. oben)
- bahnt sich bereits im mhd. Gebrauch in solchen Fällen an,
- wo die ‘freie Entschließung’ der einen Seite von der anderen als Beschränkung oder Zwang angesehen wird,
- vgl. mhd. nāch sīner vīnde willekur.
- Dazu willkürlich