„Nebenwort“ – Versionsunterschied
| [ungesichtete Version] | [ungesichtete Version] |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
| Zeile 6: | Zeile 6: | ||
bei Aristoteles [[Paronym]] | bei Aristoteles [[Paronym]] | ||
in Texten des 18./19. Jahrhunderts für [[Umstandswort]], [[Adverb]] | in Texten des 18./19. Jahrhunderts für [[Umstandswort]], [[Adverb]], [[Beiwort]] | ||
NEBENWORT<ref>„NEBENWORT, n.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <<nowiki>https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=N03980</nowiki>>, abgerufen am 23.01.2024.</ref>, n. 1 | |||
1) im allgemeinen sinne ein wort neben einem andern, das dem begriffe nach wichtiger ist (hauptwort), verbum adjectum Stieler 2579 (Schottel 640<sup>a</sup> führt nebenwort aus der kammergerichtsordnung an ohne beigesetzte bedeutung): man vergebe mir ein nebenwort (eine nebenbemerkung). J. Paul vorschule 2, 98. 2 | |||
2) Schottel 68 f. nennt auch die silben der endung oder ableitung nebenwörter: solche neben-spröslein oder nebenwörter sind entweder in teutscher sprache die zufälligen endungen (als [[-e]], [[-em]], [[-est]], [[-etest]] etc.) .. oder die hauptendungen der abgeleiteten (als [[-el]], [[-er]], [[-ern]], [[-haft]], [[-ig]] etc.). 3 | |||
3) durch Gottsched ist nebenwort statt des lat. adverbium in die grammatik eingeführt und die vorherige verdeutschung beiwort (Stieler 2578. Denzler 1, 13<sup>b</sup>) für das lat. adjectivum verwendet worden, s. beiwort th. 1, 1410, wo schon auf das untreffende dieser verdeutschungen hingewiesen ist: Logau macht aus diesem vorworte (nächst) ein nebenwort, und braucht es anstatt jüngst, vor einiger zeit. Lessing 5, 334; blicklich, als ein nebenwort, für alle augenblicke. 310; periode mit bei-, neben- und bindewörtern. Herder fragm. 1, 89. | |||
Version vom 23. Januar 2024, 19:03 Uhr
bei Aristoteles Paronym
in Texten des 18./19. Jahrhunderts für Umstandswort, Adverb, Beiwort
NEBENWORT[1], n. 1
1) im allgemeinen sinne ein wort neben einem andern, das dem begriffe nach wichtiger ist (hauptwort), verbum adjectum Stieler 2579 (Schottel 640a führt nebenwort aus der kammergerichtsordnung an ohne beigesetzte bedeutung): man vergebe mir ein nebenwort (eine nebenbemerkung). J. Paul vorschule 2, 98. 2
2) Schottel 68 f. nennt auch die silben der endung oder ableitung nebenwörter: solche neben-spröslein oder nebenwörter sind entweder in teutscher sprache die zufälligen endungen (als -e, -em, -est, -etest etc.) .. oder die hauptendungen der abgeleiteten (als -el, -er, -ern, -haft, -ig etc.). 3
3) durch Gottsched ist nebenwort statt des lat. adverbium in die grammatik eingeführt und die vorherige verdeutschung beiwort (Stieler 2578. Denzler 1, 13b) für das lat. adjectivum verwendet worden, s. beiwort th. 1, 1410, wo schon auf das untreffende dieser verdeutschungen hingewiesen ist: Logau macht aus diesem vorworte (nächst) ein nebenwort, und braucht es anstatt jüngst, vor einiger zeit. Lessing 5, 334; blicklich, als ein nebenwort, für alle augenblicke. 310; periode mit bei-, neben- und bindewörtern. Herder fragm. 1, 89.
- ↑ „NEBENWORT, n.“, Deutsches Wörterbuch von Jacob Grimm und Wilhelm Grimm, digitalisierte Fassung im Wörterbuchnetz des Trier Center for Digital Humanities, Version 01/23, <https://www.woerterbuchnetz.de/DWB?lemid=N03980>, abgerufen am 23.01.2024.