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„pflegen“ – Versionsunterschied

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‘für jmdn., etw. sorgen, etw. anhaltend ausüben, betreiben, sich etw. angelegen sein lassen, die Gewohnheit haben, etw. zu tun’,
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* [[ahdt.]] phlegan (8. Jh.),
* [[mhdt.]] phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’,
* [[asächs.]] plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’,
* [[mndt.]] plēgen,
* [[mnl.]] plēghen,
* [[nl.]] plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel)
* [[aengl.]] plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’.
 
Die weitere Herkunft
 
* des nur im Westgerm. bezeugten Verbs ([[wger.]] ''[[wikt:Reconstruction:Proto-West_Germanic/plehan|*plehan]]'') ist ungeklärt,
* sichere [[arger.]] Beziehungen fehlen;
* vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff.
* Die ehemals starke [[—Flexion]] ist teilweise noch erhalten
** für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’;
** dazu die Ableitung [[Gepflogenheit]] [[—f.]] ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet.
 
pfleg,pflege,pflog,pflöge,gepflogen,pflegte,pflegten,gepflegt,gepflegte,gepflegten

Version vom 18. Mai 2024, 14:47 Uhr

pfleg-en Vb. —Nwf. pfleg

pfle-g ahd.-deu. Wrtdtng: ‘Daseinszustand erhaltende Tätigkeit ausüben, betreiben’;

pfleg-en Vb. ahd.-deu.

‘für jmdn., etw. sorgen, etw. anhaltend ausüben, betreiben, sich etw. angelegen sein lassen, die Gewohnheit haben, etw. zu tun’,

  • ahd. phlegan (8. Jh.),
  • mhdt. phlegen ‘sich für etw. einsetzen, sorgen für, Verantwortung tragen für, Aufsicht führen, ausüben, betreiben, leiten’,
  • asächs. plegan ‘sich verbürgen, für etw. verantwortlich sein’,
  • mndt. plēgen,
  • mnl. plēghen,
  • nl. plegen und (entsprechend dem grammatischen Wechsel)
  • aen. plēon ‘sich einer Gefahr aussetzen’ führen auf eine Ausgangsbedeutung ‘sich einsetzen’.

Die weitere Herkunft

  • des nur im Westgerm. bezeugten Verbs (wger. *plehan) ist ungeklärt,
  • sichere arger. Beziehungen fehlen;
  • vgl. eine Zusammenstellung der Herleitungsversuche bei Trier in: PBB 67 (1945) 110 ff.
  • Die ehemals starke —Flexion ist teilweise noch erhalten
    • für pflegen (pflog, gepflogen) in der Bedeutung ‘etw. anhaltend ausüben, betreiben’;
    • dazu die Ableitung Gepflogenheit —f. ‘Brauch, Gewohnheit’ (19. Jh.), in der öst. Kanzleisprache gebildet.

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