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„Zeuge“ – Versionsunterschied

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[[Zeug]][[-e]] {{dt.}} 'heran gezogenes Zeug; zur Aussage (vor Gericht) herangezoge Leute'
[[Zeug]][[-e]] {{dt.}} 'heran gezogenes Zeug; zum ziehen geeignetes Gerät;  zur Aussage (vor Gericht) herangezoge Leute'


* Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’.  
* Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’.  

Version vom 5. März 2024, 14:08 Uhr

Zeug-e Vorlage:dt. 'heran gezogenes Zeug; zum ziehen geeignetes Gerät; zur Aussage (vor Gericht) herangezoge Leute'

  • Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’.
    • Mhd. geziuc m. n. ‘Herangezogenes, Werkzeug, Gerät, Ausrüstung, Kriegsgerät, Kriegsschar, Material, Beweis, Zeugnis, Zeuge’,
    • mnd. getǖch
  • hat neben sich einerseits präfixloses gleichbed.
    • mhd. ziuc,
    • mnd. tuge, tǖch(t)
  • und entwickelt andererseits schwach flektierendes geziuge m. ‘der Beweisende, die Wahrheit Bekräftigende, der Zeuge’.
    • Zumal aus dieser letztgenannten Form entwickelt sich nhd. Gezeug(e), Zeug (beide gelegentlich noch 18. Jh.),
      • vor allem aber heute allein gültiges Zeuge.
  • Der etymologische Zusammenhang mit Zeug (s. d.) wird allgemein nicht mehr empfunden.