▷ interesse,
inter- +
esse lat.-deu. "Innerseiend, Zwischenseiend"
‘Anteil, Teilnahme, Aufmerksamkeit, Bedeutung, Belang, Neigung, Vorteil’.
- ist eine Entlehnung von mlat. interesse ‘aus Ersatzpflicht entstandener Schaden’, auch ‘Zinsen’ (13. Jh.),
- Frühnhd. interesse ‘entgangener Nutzen, erwachsener Schaden’ (15. Jh.),
- einem Wort der Rechtssprache,
- Substantivierung des Infinitivs lat. interesse ‘dazwischen sein, verschieden sein, gegenwärtig sein, Anteil nehmen’
- Aus dem rechtssprachlichen Gebrauch
- entwickelt sich im 16. Jh. die Verwendung des Ausdrucks sowohl für ‘Zinsen’
- (aus der Position des Ersatzpflichtigen, der zu bezahlen hat)
- als auch für ‘Nutzen, Vorteil, Gewinn’
- (aus der Position des Gläubigers, an den Ersatz gezahlt wird).
- Daran schließen sich spätere Bedeutungen (17. Jh.) an
- wie ‘Gewinnsucht, Eigennutz, persönliche Belange’,
- vgl. im eigenen Interesse (19. Jh.), seine, jmds. Interessen wahrnehmen.
- Im 18. Jh. übernimmt Interesse die im Frz. entwickelte Bedeutung ‘Aufmerksamkeit, Anteilnahme, Reiz, Neigung’;
- vgl. frz. intérêt ‘Beachtung, Aufmerksamkeit, Teilnahme’,
- mfrz. interest ‘Beachtung (des persönlichen Vorteils)’,
- afrz. interest ‘Nachteil, Schaden’,
- aus gleichbed. mlat. interest, einer Substantivierung von lat. interest ‘es ist von Wichtigkeit’
¦√¦ ital. inter + sum;
¦↵¦ lat. intersum, inter- + sum mlat. interesse, lat. interesse. afrz.interesse und interest (intérêt), dt. Interesse;
▷ Erstmals verwendet wird das Wort im
Corpus iuris civilis, das der
oströmische Kaiser
Justinian I. in den Jahren 528 bis 534 zusammenstellen ließ. In der Rechtssprache des
Hochmittelalters wurde es in der Bedeutung
Zins verwendet. Seit dem 16. Jahrhundert wird darunter zunehmend
Vorteil oder
Nutzen verstanden.
Ideengeschichtlich begann hiermit die Ablösung der Grundvorstellung, das Handeln der Menschen sei durch kollektive Normen oder transzendente Werte motiviert, die eine
individualistische Gesellschaftstheorie ermöglichte.
[1] Bis zur
Aufklärung entwickelten sich verschiedene Staats- und Morallehren, in denen die unterschiedlichen Interessen der nun als selbstständig handelnd gedachten
Bürger als legitim anerkannt und gefragt wurde, wie sie sich zu einem
Gemeinwohl verbinden lassen. Davon abweichend wurde der Begriff in der religiösen Terminologie
Spaniens negativ verstanden und stand als Synonym für
sündige Egozentrik.
[2]
Der deutsche Staatsrechtslehrer
Lorenz von Stein (1815–1890) nannte das Interesse das „Prinzip der
Gesellschaft“, für den Soziologen
Max Weber (1864–1920) ist es „Bedingung menschlichen Handelns“. Seitdem sehen die Sozialwissenschaften in den Interessen der Menschen deren zentrale Handlungsmotivation.
[3]
Interesse steht für:
Interesse steht für:
Siehe auch:
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