„Zeuge“ – Versionsunterschied
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* Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’. | * Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’. | ||
Aktuelle Version vom 14. April 2025, 07:49 Uhr
Zeug-e mhdt.-dt. Wrtdtng: 'heran gezogenes Zeug; zum ziehen geeignetes Gerät; zur Aussage (vor Gericht) herangezoge Leute'
- Zeuge m. ‘wer einem Vorgang beiwohnt und über das Geschehen berichten kann’.
- Mhd. geziuc m. n. ‘Herangezogenes, Werkzeug, Gerät, Ausrüstung, Kriegsgerät, Kriegsschar, Material, Beweis, Zeugnis, Zeuge’,
- mnd. getǖch
- hat neben sich einerseits präfixloses gleichbed.
- mhd. ziuc,
- mnd. tuge, tǖch(t)
- und entwickelt andererseits schwach flektierendes geziuge m. ‘der Beweisende, die Wahrheit Bekräftigende, der Zeuge’.
- Zumal aus dieser letztgenannten Form entwickelt sich nhd. Gezeug(e), Zeug (beide gelegentlich noch 18. Jh.),
- vor allem aber heute allein gültiges Zeuge.
- Zumal aus dieser letztgenannten Form entwickelt sich nhd. Gezeug(e), Zeug (beide gelegentlich noch 18. Jh.),
- Der etymologische Zusammenhang mit Zeug (s. d.) wird allgemein nicht mehr empfunden.