„hāvding“ – Versionsunterschied
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[[hāvd]][[-ing]] {{afries.}} [[glhrt.]] '[[Häuptling]]'; {{Wrtdtng}}, [[eigtl.]] [[wrtl.]] "Habding", [[hab]]-[[Ding]], 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des ''[[Ding]]'' "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über ''hāvding'' zu ''hāvdling'' zu ''Häuptling.'' | [[hāvd]][[-ing]] {{afries.}} [[glhrt.]] '[[Häuptling]]'; {{Wrtdtng}}, [[eigtl.]] [[wrtl.]] "Habding", [[hab]]-[[Ding]], 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des ''[[Ding]]'' "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über ''hāvding'' zu ''hāvdling'' zu ''Häuptling.'' Setzt man hāvding als [[hāvd]] + [[-ing]], ergibt sich daraus ''[[Haftung]],'' derjenige, der die Haftung kennt und hat und für deren Erhalt und Haftung sorgt. | ||
Version vom 10. Mai 2024, 08:39 Uhr
hāvd-ing afries. glhrt. 'Häuptling'; Wrtdtng:, eigtl. wrtl. "Habding", hab-Ding, 'Brauchtum und Rechtswesen', das Oberhaupt einer ursprünglich germanisch freien Gemeinschaft, welcher das Brauchtum, Gewohnheitsrecht, Sitte mittels des Ding "Gericht, Gerichtstag" bewahrt und durchsetzt, darüber richtet. Wortwandel über hāvding zu hāvdling zu Häuptling. Setzt man hāvding als hāvd + -ing, ergibt sich daraus Haftung, derjenige, der die Haftung kennt und hat und für deren Erhalt und Haftung sorgt.