„verzeihen“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 16:13 Uhr
ver-zeih Vb. versag, verweiger
verzeihen Vb.
- ‘jmdm. ein Vergehen vergeben, entschuldigen’,
- Ww
- ahd. firzīhan ‘versagen, verweigern’ (9. Jh.),
- mhd. verzī(h)en ‘versagen, abschlagen, sich lossagen, aufgeben, verlassen’,
- reflexiv ‘verzichten’.
- Die heutige Bedeutung entsteht (im 15. Jh. sich anbahnend)
- aus der rechtssprachlichen Verwendung sich (seines Rechtsanspruchs auf Wiedergutmachung) verzeihen ‘darauf verzichten’,
- woraus ‘dem Schuldigen vergeben’.