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„verzeihen“ – Versionsunterschied

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Version vom 17. April 2025, 16:13 Uhr

verzeih-en Nwf. verzeih

ver-zeih Vb. versag, verweiger

verzeihen Vb.

  • ‘jmdm. ein Vergehen vergeben, entschuldigen’,
  • Ww
    • ahd. firzīhan ‘versagen, verweigern’ (9. Jh.),
    • mhd. verzī(h)en ‘versagen, abschlagen, sich lossagen, aufgeben, verlassen’,
    • reflexiv ‘verzichten’.
    • Die heutige Bedeutung entsteht (im 15. Jh. sich anbahnend)
      • aus der rechtssprachlichen Verwendung sich (seines Rechtsanspruchs auf Wiedergutmachung) verzeihen ‘darauf verzichten’,
      • woraus ‘dem Schuldigen vergeben’.