aus AufEinWort, der freien Forschung
verzeih-en Nwf. verzeih
▷ ver-zeih Vb.
versag,
verweiger
verzeihen Vb.
- ‘jmdm. ein Vergehen vergeben, entschuldigen’,
- Ww
- ahd. firzīhan ‘versagen, verweigern’ (9. Jh.),
- mhd. verzī(h)en ‘versagen, abschlagen, sich lossagen, aufgeben, verlassen’,
- reflexiv ‘verzichten’.
- Die heutige Bedeutung entsteht (im 15. Jh. sich anbahnend)
- aus der rechtssprachlichen Verwendung sich (seines Rechtsanspruchs auf Wiedergutmachung) verzeihen ‘darauf verzichten’,
- woraus ‘dem Schuldigen vergeben’.