„Kirchenordnung“ – Versionsunterschied
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'''Kirchenordnung''' ist in einigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch evangelischen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Landeskirche Landeskirchen] in Deutschland die Bezeichnung für eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenverfassung Kirchenverfassung] (zum Teil unter Einschluss der kirchlichen Lebensordnungen). Daneben ist ''Kirchenordnung'' der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der [https://de.wikipedia.org/wiki/Reformation Reformation] entstanden. Ausgehend von Deutschland entstanden dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z. B. in der Schweiz und in Frankreich als ''ordonnances ecclésiastiques'').[https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Osiander Osianders] | '''Kirchenordnung''' ist in einigen [https://de.wikipedia.org/wiki/Evangelisch evangelischen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Landeskirche Landeskirchen] in Deutschland die Bezeichnung für eine [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchenverfassung Kirchenverfassung] (zum Teil unter Einschluss der kirchlichen Lebensordnungen). Daneben ist ''Kirchenordnung'' der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der [https://de.wikipedia.org/wiki/Reformation Reformation] entstanden. Ausgehend von Deutschland entstanden dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z. B. in der Schweiz und in Frankreich als ''ordonnances ecclésiastiques'').[https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Osiander Osianders] | ||
== Geschichte == | |||
In den zur [https://de.wikipedia.org/wiki/Reformation Reformation] übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der [https://de.wikipedia.org/wiki/Bischof bischöflichen] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Papst päpstlichen] [https://de.wikipedia.org/wiki/Jurisdiktion_(Kirche) Jurisdiktion] und des [https://de.wikipedia.org/wiki/Kanonisches_Recht kanonischen Rechts] ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den gelegentlich [https://de.wikipedia.org/wiki/Spiritualismus_(theologisch) Spiritualisten] mit radikal-[https://de.wikipedia.org/wiki/Eschatologie eschatologischen] und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer (evangelischer) Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung. | |||
Dazu kam, dass seit dem späten 15. Jahrhundert wegen des Verfalls der kaiserlichen Macht einerseits und des Sittenverfalls innerhalb mancher Teile der katholischen Kirche andererseits viele Landesfürsten schon vor der Reformation Einfluss auf bestimmte Gebiete der Gesetzgebung genommen hatten, die nach damaligem Rechtsverständnis eigentlich in den kirchlichen Bereich gehört hätten (z. B. Dienstaufsicht über die Priester, Eherecht, Armenfürsorge). | |||
Kirchenordnung | Als Schritte auf dem Weg zur Abfassung reformatorisch geprägter Kirchenordnungen sind die Wittenberger Ordnung von 1521 (von [https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Bodenstein Andreas Bodenstein] von Karlstadt) und die von Luther modellhaft entwickelte für die Stadt [https://de.wikipedia.org/wiki/Leisnig Leisnig] entwickelte [https://de.wikipedia.org/wiki/Leisniger_Kastenordnung Leisniger Kastenordnung] von 1523 zu nennen. Die 1528 von [https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Luther Martin Luther] und [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Melanchthon Philipp Melanchthon] verfassten Ordnungen zur Visitation in [https://de.wikipedia.org/wiki/Kurf%C3%BCrstentum_Sachsen Kursachsen] stellen einen weiteren Punkt zu einem systematisierten Vorgehen bei der Durchsetzung kirchlicher Ordnung in der von Wittenberg ausgehenden reformatorischen Bewegung dar. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von [https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Bugenhagen Johannes Bugenhagen] (z. B. für [https://de.wikipedia.org/wiki/Braunschweig Braunschweig] 1528, für [https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%BCbeck Lübeck] 1531, für [https://de.wikipedia.org/wiki/Pommern Pommern] von 1535 und [https://de.wikipedia.org/wiki/Wolfenb%C3%BCttel Wolfenbüttel]1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft [https://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburg Brandenburg] und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Reichsstadt_N%C3%BCrnberg Reichsstadt Nürnberg] von 1533 von [https://de.wikipedia.org/wiki/Andreas_Osiander Andreas Osiander]. | ||
Flächendeckende Verbreitung fanden die Kirchenordnungen allerdings erst nach 1555, als nach dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Augsburger_Religionsfriede Augsburger Religionsfrieden] die von der lutherischen Reformation geprägten Fürstentümer und Reichsstädte eine reichsrechtlich endgültig gesicherte Stellung ihres Konfessionsstandes erreicht hatten. Dabei wurde oft nicht für jedes Fürstentum oder für jede Stadt eine eigene Kirchenordnung neu verfasst, sondern einige wenige Ordnungen wurden von zahlreichen Territorien mit oft nur wenigen Änderungen übernommen. Besonders einflussreich waren im norddeutschen Raum die von Johannes Bugenhagen verfassten Kirchenordnungen und später die Kirchenordnung für [https://de.wikipedia.org/wiki/Mecklenburg Mecklenburg], 1552 von [https://de.wikipedia.org/wiki/Philipp_Melanchthon Philipp Melanchthon] verfasst, sowie in Süddeutschland die für [https://de.wikipedia.org/wiki/W%C3%BCrttemberg Württemberg] 1553 von [https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_Brenz Johannes Brenz] vorgelegte. | |||
Zu erwähnen sind daneben die [https://de.wikipedia.org/wiki/Calvinismus calvinistisch] beeinflusste reformierte Kirchenordnung für die [https://de.wikipedia.org/wiki/Kurpfalz Kurpfalz] von 1563 sowie die Beschlüsse des [https://de.wikipedia.org/wiki/Weseler_Konvent Weseler Konvents] von 1568 und der [https://de.wikipedia.org/wiki/Duisburger_Generalsynode Duisburger Generalsynode] von 1610. Auf ihnen beruhen die Kirchenordnungen der reformierten und lutherischen Gemeinden in den [https://de.wikipedia.org/wiki/Vereinigte_Herzogt%C3%BCmer_J%C3%BClich-Kleve-Berg Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg] von 1662, 1671 und 1687, in denen sich die Prinzipien der [https://de.wikipedia.org/wiki/Presbyterial-synodal presbyterial-synodalen] Verfassung weitgehend durchsetzen konnten. Durch die [https://de.wikipedia.org/wiki/Rheinisch-Westf%C3%A4lische_Kirchenordnung Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung] von 1835 fanden sie im 19. Jahrhundert Eingang in viele nachfolgende Kirchenordnungen.<div class="mw-body-content"><div class="mw-content-ltr mw-parser-output" dir="ltr" lang="de"><div class="mw-heading mw-heading2"> | |||
== Inhalte == | == Inhalte == | ||
</div><p>Kirchenordnungen regeln heute meistens den [https://de.wikipedia.org/wiki/Bekenntnis Bekenntnisstand], die Zuständigkeiten der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliches_Amt Leitungsämter], die [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordination Ordinations]- und [https://de.wikipedia.org/wiki/Visitation Visitationsvollmacht], die die gottesdienstlichen Ordnungen oder auch die Rechte und Pflichten der Gemeinde(mit)glieder und der kirchlichen Amtsträger.</p><p>Vor 1918 gehörten vor allem in [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Deutschland] durch die enge Verbindung von „Thron und Altar“ wegen des landesherrlichen Kirchenregiments aber auch weite Bereiche, die heute zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrecht_(Deutschland) Sozialrecht] gehören wie etwa [https://de.wikipedia.org/wiki/Schulrecht Schulrecht], Armen- und Sozialfürsorge, öffentliche Ordnung (nach damaligem Sprachgebrauch: die [https://de.wikipedia.org/wiki/Policey „gute Policey“]) und besonders auch das [https://de.wikipedia.org/wiki/Eherecht Eherecht] in den Bereich der „Kirchenordnung“.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | </div><p>Kirchenordnungen regeln heute meistens den [https://de.wikipedia.org/wiki/Bekenntnis Bekenntnisstand], die Zuständigkeiten der [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchliches_Amt Leitungsämter], die [https://de.wikipedia.org/wiki/Ordination Ordinations]- und [https://de.wikipedia.org/wiki/Visitation Visitationsvollmacht], die die gottesdienstlichen Ordnungen oder auch die Rechte und Pflichten der Gemeinde(mit)glieder und der kirchlichen Amtsträger.</p><p>Vor 1918 gehörten vor allem in [https://de.wikipedia.org/wiki/Deutschland Deutschland] durch die enge Verbindung von „Thron und Altar“ wegen des landesherrlichen Kirchenregiments aber auch weite Bereiche, die heute zum [https://de.wikipedia.org/wiki/Sozialrecht_(Deutschland) Sozialrecht] gehören wie etwa [https://de.wikipedia.org/wiki/Schulrecht Schulrecht], Armen- und Sozialfürsorge, öffentliche Ordnung (nach damaligem Sprachgebrauch: die [https://de.wikipedia.org/wiki/Policey „gute Policey“]) und besonders auch das [https://de.wikipedia.org/wiki/Eherecht Eherecht] in den Bereich der „Kirchenordnung“.</p><div class="mw-heading mw-heading2"> | ||
Version vom 9. Juli 2024, 12:58 Uhr
Kirchen–Ordnung Vorlage:agrie.-lat.-dt.




Kirchenordnung ist in einigen evangelischen Landeskirchen in Deutschland die Bezeichnung für eine Kirchenverfassung (zum Teil unter Einschluss der kirchlichen Lebensordnungen). Daneben ist Kirchenordnung der Fachbegriff für eine genuin neue Gruppe materieller Rechtstexte, die im Gefolge der Reformation entstanden. Ausgehend von Deutschland entstanden dann Kirchenordnungen auch in ganz Europa (z. B. in der Schweiz und in Frankreich als ordonnances ecclésiastiques).Osianders
Geschichte
In den zur Reformation übergegangenen Städten und Territorien war durch die Ablehnung der bischöflichen und päpstlichen Jurisdiktion und des kanonischen Rechts ein rechtsfreier Zustand entstanden, in den gelegentlich Spiritualisten mit radikal-eschatologischen und egalitären Ideen vorstießen. Die Einführung reformatorischer (evangelischer) Kirchenordnungen markierte den Beginn der Phase einer Konsolidierung.
Dazu kam, dass seit dem späten 15. Jahrhundert wegen des Verfalls der kaiserlichen Macht einerseits und des Sittenverfalls innerhalb mancher Teile der katholischen Kirche andererseits viele Landesfürsten schon vor der Reformation Einfluss auf bestimmte Gebiete der Gesetzgebung genommen hatten, die nach damaligem Rechtsverständnis eigentlich in den kirchlichen Bereich gehört hätten (z. B. Dienstaufsicht über die Priester, Eherecht, Armenfürsorge).
Als Schritte auf dem Weg zur Abfassung reformatorisch geprägter Kirchenordnungen sind die Wittenberger Ordnung von 1521 (von Andreas Bodenstein von Karlstadt) und die von Luther modellhaft entwickelte für die Stadt Leisnig entwickelte Leisniger Kastenordnung von 1523 zu nennen. Die 1528 von Martin Luther und Philipp Melanchthon verfassten Ordnungen zur Visitation in Kursachsen stellen einen weiteren Punkt zu einem systematisierten Vorgehen bei der Durchsetzung kirchlicher Ordnung in der von Wittenberg ausgehenden reformatorischen Bewegung dar. Wichtige frühe Kirchenordnungen sind dann die Kirchenordnungen von Johannes Bugenhagen (z. B. für Braunschweig 1528, für Lübeck 1531, für Pommern von 1535 und Wolfenbüttel1543) sowie die gemeinsame Kirchenordnung der Markgrafschaft Brandenburg und der Reichsstadt Nürnberg von 1533 von Andreas Osiander.
Flächendeckende Verbreitung fanden die Kirchenordnungen allerdings erst nach 1555, als nach dem Augsburger Religionsfrieden die von der lutherischen Reformation geprägten Fürstentümer und Reichsstädte eine reichsrechtlich endgültig gesicherte Stellung ihres Konfessionsstandes erreicht hatten. Dabei wurde oft nicht für jedes Fürstentum oder für jede Stadt eine eigene Kirchenordnung neu verfasst, sondern einige wenige Ordnungen wurden von zahlreichen Territorien mit oft nur wenigen Änderungen übernommen. Besonders einflussreich waren im norddeutschen Raum die von Johannes Bugenhagen verfassten Kirchenordnungen und später die Kirchenordnung für Mecklenburg, 1552 von Philipp Melanchthon verfasst, sowie in Süddeutschland die für Württemberg 1553 von Johannes Brenz vorgelegte.
Zu erwähnen sind daneben die calvinistisch beeinflusste reformierte Kirchenordnung für die Kurpfalz von 1563 sowie die Beschlüsse des Weseler Konvents von 1568 und der Duisburger Generalsynode von 1610. Auf ihnen beruhen die Kirchenordnungen der reformierten und lutherischen Gemeinden in den Herzogtümern Jülich-Kleve-Berg von 1662, 1671 und 1687, in denen sich die Prinzipien der presbyterial-synodalen Verfassung weitgehend durchsetzen konnten. Durch die Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung von 1835 fanden sie im 19. Jahrhundert Eingang in viele nachfolgende Kirchenordnungen.
Inhalte
Kirchenordnungen regeln heute meistens den Bekenntnisstand, die Zuständigkeiten der Leitungsämter, die Ordinations- und Visitationsvollmacht, die die gottesdienstlichen Ordnungen oder auch die Rechte und Pflichten der Gemeinde(mit)glieder und der kirchlichen Amtsträger.
Vor 1918 gehörten vor allem in Deutschland durch die enge Verbindung von „Thron und Altar“ wegen des landesherrlichen Kirchenregiments aber auch weite Bereiche, die heute zum Sozialrecht gehören wie etwa Schulrecht, Armen- und Sozialfürsorge, öffentliche Ordnung (nach damaligem Sprachgebrauch: die „gute Policey“) und besonders auch das Eherecht in den Bereich der „Kirchenordnung“.
Editionsvorhaben
Die historisch bedeutsamen Kirchenordnungen der Reformationszeit werden in einer umfassenden Quellenausgabe ediert, die 1902 vom Erlanger Kirchenrechtler Emil Sehling begonnen wurde und die heute von der Heidelberger Akademie der Wissenschaften betreut wird. Der Reihentitel lautet „Evangelische Kirchenordnungen des XVI. Jahrhunderts“.
Literatur
- Anneliese Sprengler-Ruppenthal: Kirchenordnungen II. Evangelische. In: Theologische Realenzyklopädie (TRE). Band 18, de Gruyter, Berlin / New York 1989, ISBN 3-11-011613-8, S. 607–707.
Siehe auch
Achim von Arnim publizierte 1821 seine Erzählung „Die Kirchenordnung“.