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„Adel Heutige Praxis der Anrede“ – Versionsunterschied

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Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Preu%C3%9Fen Freistaat Preußen] 1920 entschieden, dass auch in der Anrede kein Unterschied zwischen Bürgern und ehemaligen Adeligen zu machen sei. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen; sie ergibt sich aus dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz Gleichheitsgrundsatz] in <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Art. 3]</span> Abs.&nbsp;1 des [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland Grundgesetzes]. Nach heutigem deutschen [https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatisches_Protokoll diplomatischen Protokoll] haben deutsche Staatsbürger mit Namensbestandteilen, die auf ehemaligen Adelstiteln beruhen, daher keinen Anspruch auf Besonderheiten in der Anrede und im Schriftverkehr. Für ausländische Adelige aus Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind, gilt diese Regelung nicht. Ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu.<ref><span class="reference-text"><span class="cite">[https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/anschriften-anreden/familiennamen-mit-adelsbezeichnungen/familiennamen-ehemalige-adelsbezeichnungen-node.html ''Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen.''] In: ''www.protokoll-inland.de.'' Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020,<span class="Abrufdatum"> abgerufen am 30.&nbsp;Juli 2021</span>.</span></span></ref><ref><span class="reference-text">Bundesministerium des Innern (Hrsg.): <cite>Ratgeber für Anschriften und Anreden</cite>. Berlin Dezember 2016, S.&nbsp;21([https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Allgemeines/Anschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4 protokoll-inland.de] [PDF; abgerufen am 30.&nbsp;Juli 2021]).</span></ref>
Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der [https://de.wikipedia.org/wiki/Freistaat_Preu%C3%9Fen Freistaat Preußen] 1920 entschieden, dass auch in der Anrede kein Unterschied zwischen Bürgern und ehemaligen Adeligen zu machen sei. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen; sie ergibt sich aus dem [https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichheitssatz Gleichheitsgrundsatz] in <span class="plainlinks-print">[https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_3.html Art. 3]</span> Abs.&nbsp;1 des [https://de.wikipedia.org/wiki/Grundgesetz_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland Grundgesetzes]. Nach heutigem deutschen [https://de.wikipedia.org/wiki/Diplomatisches_Protokoll diplomatischen Protokoll] haben deutsche Staatsbürger mit Namensbestandteilen, die auf ehemaligen Adelstiteln beruhen, daher keinen Anspruch auf Besonderheiten in der Anrede und im Schriftverkehr. Für ausländische Adelige aus Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind, gilt diese Regelung nicht. Ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu.<ref><span class="reference-text"><span class="cite">[https://www.protokoll-inland.de/Webs/PI/DE/anschriften-anreden/familiennamen-mit-adelsbezeichnungen/familiennamen-ehemalige-adelsbezeichnungen-node.html ''Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen.''] In: ''www.protokoll-inland.de.'' Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020,<span class="Abrufdatum"> abgerufen am 30.&nbsp;Juli 2021</span>.</span></span></ref><ref><span class="reference-text">Bundesministerium des Innern (Hrsg.): <cite>Ratgeber für Anschriften und Anreden</cite>. Berlin Dezember 2016, S.&nbsp;21([https://www.protokoll-inland.de/SharedDocs/downloads/Webs/PI/DE/Allgemeines/Anschriften.pdf?__blob=publicationFile&v=4 protokoll-inland.de] [PDF; abgerufen am 30.&nbsp;Juli 2021]).</span></ref>


Besondere Anreden für Deutsche mit einer Abstammung vom historischen Adel werden auf freiwilliger Basis noch aus Gründen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Tradition Tradition]oder Höflichkeit benutzt, auch für ehemalige [https://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel Adelstitel], die nicht zum Namensbestandteil geworden sind, insbesondere die [https://de.wikipedia.org/wiki/Erstgeburtstitel Erstgeburtstitel]. Viele Angehörige ehemals adeliger Familien, vor allem des [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochadel Hochadels], führen diese namensrechtlich nicht mehr existenten „primogenen“ Adelstitel auch in der Öffentlichkeit weiter (wie z.&nbsp;B. „Seine Durchlaucht Fürst“ Alexander zu Schaumburg-Lippe oder „Seine Durchlaucht Fürst“ Alfred-Ernst zu [https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6wenstein-Wertheim-Freudenberg Löwenstein-Wertheim-Freudenberg]) oder verwenden sie als Namensbestandteile („Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe“ statt der amtlichen Form [https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Prinz_zu_Schaumburg-Lippe Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe]<ref><span class="reference-text">[https://web.archive.org/web/20080717074322/http://www.schloss-bueckeburg.de/page/page_ID/90?PHPSESSID=5669e0a9e50b89c938c4b2117568da4f Kurzbiografie auf der Website des Schloss Bückeburg]([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] vom 17. Juli 2008 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]''); abgerufen: 6. August 2009.</span></ref>). Diese Personen werden vielfach auch in den Medien so bezeichnet (z.&nbsp;B. „Fürstin Gloria“ statt korrekt [https://de.wikipedia.org/wiki/Gloria_von_Thurn_und_Taxis Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis]). Ferner ist es in Familien ehemals regierender Herrscherhäuser üblich, dasjenige lebende Familienmitglied, welches nach den historischen Erbfolgeregelungen zur Thronfolge berechtigt gewesen wäre, als „Chef des Hauses“ zu bezeichnen (z.&nbsp;B. „Chef des Hauses [https://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbach Wittelsbach]“). Diese familieninterne Stellung hat zwar keine öffentlich-rechtliche Bedeutung, mit ihr sind aber meist Funktionen in der Verwaltung des Familienvermögens und die Repräsentation der Familie nach außen verknüpft; so führt beispielsweise der Chef des Hauses Wittelsbach den Vorsitz im Verwaltungsrat des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbacher_Ausgleichsfonds Wittelsbacher Ausgleichsfonds].
Besondere Anreden für Deutsche mit einer Abstammung vom historischen Adel werden auf freiwilliger Basis noch aus Gründen der [https://de.wikipedia.org/wiki/Tradition Tradition]oder Höflichkeit benutzt, auch für ehemalige [https://de.wikipedia.org/wiki/Adelstitel Adelstitel], die nicht zum Namensbestandteil geworden sind, insbesondere die [https://de.wikipedia.org/wiki/Erstgeburtstitel Erstgeburtstitel]. Viele Angehörige ehemals adeliger Familien, vor allem des [https://de.wikipedia.org/wiki/Hochadel Hochadels], führen diese namensrechtlich nicht mehr existenten „primogenen“ Adelstitel auch in der Öffentlichkeit weiter (wie z.&nbsp;B. „Seine Durchlaucht Fürst“ Alexander zu Schaumburg-Lippe oder „Seine Durchlaucht Fürst“ Alfred-Ernst zu [https://de.wikipedia.org/wiki/L%C3%B6wenstein-Wertheim-Freudenberg Löwenstein-Wertheim-Freudenberg]) oder verwenden sie als Namensbestandteile („Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe“ statt der amtlichen Form [https://de.wikipedia.org/wiki/Alexander_Prinz_zu_Schaumburg-Lippe Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe]<ref><span class="reference-text">[https://web.archive.org/web/20080717074322/http://www.schloss-bueckeburg.de/page/page_ID/90?PHPSESSID=5669e0a9e50b89c938c4b2117568da4f Kurzbiografie auf der Website des Schloss Bückeburg]([https://de.wikipedia.org/wiki/Web-Archivierung#Begrifflichkeiten <span class="webarchiv-memento">Memento</span>] vom 17. Juli 2008 im ''[https://de.wikipedia.org/wiki/Internet_Archive Internet Archive]''); abgerufen: 6. August 2009.</span></ref>). Diese Personen werden vielfach auch in den Medien so bezeichnet (z.&nbsp;B. „Fürstin Gloria“ statt korrekt [https://de.wikipedia.org/wiki/Gloria_von_Thurn_und_Taxis Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis]). Ferner ist es in Familien ehemals regierender Herrscherhäuser üblich, dasjenige lebende Familienmitglied, welches nach den historischen Erbfolgeregelungen zur Thronfolge berechtigt gewesen wäre, als „Chef des Hauses“ zu bezeichnen (z.&nbsp;B. „Chef des Hauses [https://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbach Wittelsbach]“). Diese familieninterne Stellung hat zwar keine öffentlich-rechtliche Bedeutung, mit ihr sind aber meist Funktionen in der Verwaltung des Familienvermögens und die Repräsentation der Familie nach außen verknüpft; so führt beispielsweise der Chef des Hauses Wittelsbach den Vorsitz im Verwaltungsrat des [https://de.wikipedia.org/wiki/Wittelsbacher_Ausgleichsfonds Wittelsbacher Ausgleichsfonds].

Aktuelle Version vom 21. Juli 2024, 01:08 Uhr

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Nach der Abschaffung der Adelsprivilegien hat der Freistaat Preußen 1920 entschieden, dass auch in der Anrede kein Unterschied zwischen Bürgern und ehemaligen Adeligen zu machen sei. Diese Regelung wurde von der Bundesrepublik Deutschland übernommen; sie ergibt sich aus dem Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes. Nach heutigem deutschen diplomatischen Protokoll haben deutsche Staatsbürger mit Namensbestandteilen, die auf ehemaligen Adelstiteln beruhen, daher keinen Anspruch auf Besonderheiten in der Anrede und im Schriftverkehr. Für ausländische Adelige aus Ländern, in denen der Adel und seine Vorrechte nicht abgeschafft sind, gilt diese Regelung nicht. Ihnen steht nach deutschem Protokoll eine besondere Anrede je nach Titel zu.[1][2]

Besondere Anreden für Deutsche mit einer Abstammung vom historischen Adel werden auf freiwilliger Basis noch aus Gründen der Traditionoder Höflichkeit benutzt, auch für ehemalige Adelstitel, die nicht zum Namensbestandteil geworden sind, insbesondere die Erstgeburtstitel. Viele Angehörige ehemals adeliger Familien, vor allem des Hochadels, führen diese namensrechtlich nicht mehr existenten „primogenen“ Adelstitel auch in der Öffentlichkeit weiter (wie z. B. „Seine Durchlaucht Fürst“ Alexander zu Schaumburg-Lippe oder „Seine Durchlaucht Fürst“ Alfred-Ernst zu Löwenstein-Wertheim-Freudenberg) oder verwenden sie als Namensbestandteile („Alexander Fürst zu Schaumburg-Lippe“ statt der amtlichen Form Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe[3]). Diese Personen werden vielfach auch in den Medien so bezeichnet (z. B. „Fürstin Gloria“ statt korrekt Gloria Prinzessin von Thurn und Taxis). Ferner ist es in Familien ehemals regierender Herrscherhäuser üblich, dasjenige lebende Familienmitglied, welches nach den historischen Erbfolgeregelungen zur Thronfolge berechtigt gewesen wäre, als „Chef des Hauses“ zu bezeichnen (z. B. „Chef des Hauses Wittelsbach“). Diese familieninterne Stellung hat zwar keine öffentlich-rechtliche Bedeutung, mit ihr sind aber meist Funktionen in der Verwaltung des Familienvermögens und die Repräsentation der Familie nach außen verknüpft; so führt beispielsweise der Chef des Hauses Wittelsbach den Vorsitz im Verwaltungsrat des Wittelsbacher Ausgleichsfonds.

  1. ↑ Familiennamen mit ehemaligen Adelsbezeichnungen. In: www.protokoll-inland.de. Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, 2020, abgerufen am 30. Juli 2021.
  2. ↑ Bundesministerium des Innern (Hrsg.): Ratgeber für Anschriften und Anreden. Berlin Dezember 2016, S. 21(protokoll-inland.de [PDF; abgerufen am 30. Juli 2021]).
  3. ↑ Kurzbiografie auf der Website des Schloss Bückeburg(Memento vom 17. Juli 2008 im Internet Archive); abgerufen: 6. August 2009.