„legitimier“ – Versionsunterschied
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Aktuelle Version vom 8. Juni 2025, 07:51 Uhr
legitim-ier lat.-frz.-deu. Wrtdtng: 'Gesetzmäßigkeit, Rechtmäßigkeit nachahmen'; das nicht gesetzlich, rechtliche Ereigniß, Geschehen, … durch Erklärung oder Bestätigung in gesetzlich, rechtmäßig zu wandeln;
legitmieren
legitmier-en , legitim-ieren Vb. ‘für legitim erklären, berechtigen, beglaubigen, rechtlich anerkennen’ (16. Jh.), reflexiv ‘sich ausweisen’ (17. Jh.),
- unter Einfluß von mfrz. frz. légitimer aus mlat. legitimare ‘rechtlich anerkennen’.