Gesetzmäßigkeit
Erscheinungsbild
gesetzmäßig-keit mhdt.-dt. nach dem Maß eines Gesetz, der Gesetze; Gesetzlichkeit, Grundsatz;
- [1] Recht: Verhältnis oder Zustand, der den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht
- [2] Wissenschaft: Prozess oder Zustand, der einem bekannten, regelmäßigen, dokumentierten Ablauf entspricht und sich daraus ergibt
GESETZMÄSZIGKEIT, f. subst.[1]
zum vorigen, die gesetzlichkeit: man nennt die blose übereinstimmung einer handlung mit dem gesetze ohne rücksicht auf die triebfeder derselben die legalität, gesetzmäszigkeit. 5, 18; die gesetzmäszigkeit, welche die vernunft als moralische richterin fodert, besteht nicht mit der ungebundenheit, welche die einbildungskraft als ästhetische richterin verlangt. X, 172, 12; Dions strenger und auf gesetzmäszigkeit dringender ernst. weltgesch. 2, 393.
- ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4083, Z. 13.