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Gesetzmäßigkeit

aus AufEinWort, der freien Forschung

gesetzmäßig-keit mhdt.-dt. nach dem Maß eines Gesetz, der Gesetze; Gesetzlichkeit, Grundsatz;

[1] Recht: Verhältnis oder Zustand, der den geltenden gesetzlichen Regelungen entspricht
[2] Wissenschaft: Prozess oder Zustand, der einem bekannten, regelmäßigen, dokumentierten Ablauf entspricht und sich daraus ergibt
GESETZMÄSZIGKEIT, f. subst.[1]

zum vorigen, die gesetzlichkeit: man nennt die blose übereinstimmung einer handlung mit dem gesetze ohne rücksicht auf die triebfeder derselben die legalität, gesetzmäszigkeit. Kant 5, 18; die gesetzmäszigkeit, welche die vernunft als moralische richterin fodert, besteht nicht mit der ungebundenheit, welche die einbildungskraft als ästhetische richterin verlangt. Schiller X, 172, 12; Dions strenger und auf gesetzmäszigkeit dringender ernst. Becker weltgesch. 2, 393.

  1. ↑ Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm. Lfg. 11 (1895), Bd. IV,I,II (1897), Sp. 4083, Z. 13.