„Normen“ – Versionsunterschied
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Version vom 17. April 2025, 15:04 Uhr
norm agr.-lat.-deu. egtl. 'Winkelmaß' (glehrt. von Gnomon abstammend); f. ‘Regel, Richtschnur, Maßstab, Größenvorschrift (für die Technik), Richtwert (für Arbeitsaufwand, Materialeinsatz), festgelegte Arbeitsleistung, Rechtsvorschrift’, mhd. norme ‘Regel, Vorbild’,
- entlehnt aus lat. norma ‘Winkelmaß, Richtschnur, Regel, Vorschrift’.
- Eine Norm entspricht allgemein eiinnem Satz, der ein rechtliches Sollen zum Ausdruck bringt, Eine Norm ist intentional auf das Verhalten anderer gerichtet[1].
Norm
Norm (von lateinisch norma „Regel“) steht für:
- Norm (Mathematik), auch Vektornorm
- Norm (Körpererweiterung), auch Körpernorm, Abbildung in der Algebra
- Norm, Dokument zur Festlegungen einer Normung
- Titelnorm, im Schach eine besonders erfolgreiche Teilnahme an einem Turnier, die für die Vergabe eines Titels wie Großmeister verlangt wird
als Kurzform:
- soziale Norm, anerkannte gesellschaftliche Handlungsanweisung
- Rechtsnorm, allgemein-abstrakte Rechtsvorschrift (s. Sollenssatz)
- religiöse Norm, siehe Religion #Religion und Ethik
- ethische Norm siehe Normativ
- Sprachnorm, anerkanntes Regelwerk im Bereich der Sprache
- Arbeitsnorm, die in Planwirtschaften zu leistende Arbeit
- ↑ GrundlegendKelsen, Reine Rechtslehre, 2.Aufl. 1960, S.4ff.