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„Güteversuche“ – Versionsunterschied

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{{:Güteversuch}}

Version vom 14. April 2025, 07:26 Uhr

Güteversuch-e Mz. —Nwf. z. Güteversuch

Güte–Versuch nhdt.-dt.

den sogen. Commissionen, in denen ein bedeutender Theil der handelsgerichtlichen und gerade der weitläufigsten und wichtigsten Sachen vergleichsweise beigelegt wurde.